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2003/08/25 Brief an Europa-Abgeordnete
Tag der Bananen-Union

Brief an Europa-Abgeordnete
Am Montag, den 1. September, wird das Europäische Parlament über die Software Patent-Richtlinie COM(2002)92 2002/0047 mit dem euphemistischen Titel "über die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen" entscheiden.

Der Entwurf der Richtlinie von Arlene McCarthy, unterstützt vom Ausschuss des Europäischen Parlarments für Rechtsangelegenheiten und den Binnenmarkt, JURI, würde Rechenregeln und Geschäftsmethoden wie zum Beispiel die Ein-Klick-Kaufmethode der Firma Amazon patentierbar machen wie in den USA. 30.000 Softwarepatente amerikanischer Bauart, die das Europäische Patentamt jüngst gegen Buchstabe und Geist der gültigen Gesetzgebung erteilt hat, würden in Europa rechtsbeständig werden, und Richter der einzelnen Länder, die die Praxis des Europäischen Patentamtes z.T. heftig kritisiert[1] haben und ihm nicht gefolgt sind[2], wären gezwungen, praktisch alles Menschengeschaffene unter der Sonne (oder "alle praktischen Lösungen", wie es ein führender EPA-Richter formuliert hat, für patentfähig zu erachten.

Diese Pläne sind nicht sehr beliebt. Sie sehen sich starkem Widerstand ausgesetzt:

Die Kritiker glauben, dass das Eigentum von Software hinreichend durch das Urheberrecht geschützt ist, und dass Patente Investitionen in Softwareentwicklung behindern, statt sie zu fördern. Ihre Kritik begründet sich auf einen ethischen Konsens praktisch aller angesehener Softwareentwickler, ebenso wie die gut dokumentierte Forschung der Dynamik von Software-Innovation.

Die Argumente dieser Kritiker sind konsequent von den Befürwortern der aktuellen Richtlinie ignoriert worden.

Wir haben insbesondere vergeblich auf die Beantwortung der beiden folgenden Fragen gewartet[3]:

  1. Was soll patentierbar sein? Welche der vom EPA erteilten Softwarepatente sollen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden? Bitte erklären Sie anhand eines Satzes von Beispiel-Patentansprüchen!
  2. Wie wird dies durch die Richtlinie bewerkstelligt? Bitte erklären Sie, ob die Bestimmungen der Richtlinie diese beispielhaften Patentforderungen von der Patentierbarkeit ausschließen, und welche Bestimmung genau dies tut.

Wir bitten Sie:

  1. Bitte weisen Sie diese Richtlinie zurück, solange diese beiden grundsätzlichen Fragen nicht beantwortet sind!
  2. Bitte weisen Sie diese Richtlinie zurück, solange sie auf abstrakten Kriterien wie "technischer Beitrag" beruht, ohne nachvollziehbar zu erklären, was dadurch von der Patentierbarkeit ausgeschlossen wird.
  3. Bitte weisen Sie diese Richtlinie zurück, solange sie nicht zuverlässig Patente auf Algorithmen und Geschäftsmethoden ausschließt, denn es konnte nicht gezeigt werden, dass deren Patentierbarkeit im Interesse von Innovation und Produktivität liegt!

Um zu verdeutlichen, was hier auf dem Spiel steht, haben wir eine Outdoor Performance und eine Konferenz zum Thema Softwarepatente organisiert. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie kommen könnten: zur Place du Luxembourg am Mittwoch von 12 bis 14 Uhr und zum Raum A1E1 von 14-16 Uhr, um Ansichten mit Softwareentwicklern, Wissenschaftlern und engagierten Bürgern auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen,


Anmerkungen

[1] z.B. Melullis 2002: Zur Sonderrechtsfähigkeit von Computerprogrammen
[2] z.B. BPatG Fehlersuche 2002/03/26: System für verbesserte Recheneffizienz = Programm als solches
[3] siehe auch PHM to AMccarthy 03/06/10: Questions based on 2 Example Patent Claims
[ FFII/Eurolinux 2003/04 Brief an Software-Urheber und -Anwender | 2003/08 Letter to Software Creators and Users | 2003/08/25 Brief an Europa-Abgeordnete | Appell an die Bundesregierung ]
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© 2005/01/06 (2004/08/24) Arbeitsgruppe
deutsche Version 2003/12/18 von Hartmut PILCH