Rainer Funke
17.02.2005
ZU PROTOKOLL
TOP 16
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrags der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen > Drucksachen 15/4403, 15/.... <:bd
Anrede,
die Debatte um die so genannte "Softwarepatente-Richtlinie" wird schon lange nicht mehr nur in Brüssel geführt. Im Bundestag hat die FDP dieses wichtige Thema in einem Antrag als erste Fraktion aufgegriffen. Nach anfänglicher Zurückhaltung haben auch die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen die Bedeutung der Richtlinie und ihre Brisanz erkannt. Wir freuen uns, dass sich alle Fraktionen dieses Hauses inzwischen auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt haben und dass wir die parlamentarische Initiative meiner Fraktion zu einem interfraktionellen Antrag weiterentwickeln konnten. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Als Interfraktionelles Papier enthält der Antrag naturgemäß Kompromisse. Gleichwohl wird auch dieser gemeinsame Antrag unserem Grundanliegen gerecht. Wir betonen, dass der Bundestag die Initiative zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis in Bezug auf computerimplementierte Erfindungen begrüßt. Es geht uns also keineswegs darum, diese Richtlinie an sich in Frage zu stellen. Wir machen aber deutlich: Die notwendige und sinnvolle Vereinheitlichung der Patenterteilungspraxis darf nicht zu einer materiellen Ausweitung des Patentschutzes für Software führen. Insbesondere muss im Interesse der Rechtssicherheit in der Richtlinie die Definition des technischen Beitrages so genau wie möglich gefasst werden. Denn nur mit einem klaren Technikbegriff, dessen Ausgestaltung im Kern nicht der Rechtsprechung überlassen bleibt, lassen sich eine Qualitätskontrolle in der Patentierungspraxis gewährleisten und die Patentierung von so genannten Trivialpatenten verhindern. Diesen Anforderungen wir der gemeinsame Standpunkt des Rates nach unserer gemeinsamen Überzeugung nicht gerecht.
Der Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass in der weiteren Debatte der Richtlinie die Zielrichtung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments wieder stärker berücksichtigt wird. Diese Position des Bundestages hat bereits vor dieser heutigen Debatte und ihrer offiziellen Verabschiedung Aufsehen erregt und die Parlamente anderer Mitgliedstaaten ermutigt, ihre Kritik an der Position des Rates ebenfalls zu artikulieren.
Nicht zuletzt deshalb hat die Debatte um die Richtlinie auch in Brüssel in den vergangen Wochen einen beispiellos kontroversen Verlauf genommen. Die endgültige Verabschiedung der gemeinsamen Position des Rates ist mehrfach zuletzt heute verschoben worden. Inzwischen ist nicht einmal der Neustart des Verfahrens mehr ausgeschlossen.
Die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments hat heute beschlossen, von der EU-Kommission eine neue Vorlage für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" zu verlangen. Die EU-Kommission wäre gut beraten, diesem Votum zu folgen, denn damit wäre die Chance für einen echten zweiten Anlauf eröffnet. Wie auch immer es in Brüssel nun weitergeht: Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin dürfen die Forderungen des Bundestages im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit und im Interesse einer sachgerechten Lösung nicht ignorieren.
Ausgedruckt: 18.02.2005 / 18.02.2005