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Die Vorstellung, die Gemeinde der Entwickler freier/quelloffener Software könnten ein eigenes Patentportfolio aufbauen, muss am Widerspruch zwischen den Grundregeln der freien Software und dem Verwertung erzwingenden Ansatz des Patentwesens weitgehend scheitern. Andererseits ist die freie Welt gegenüber der proprietären in einem Punkt im Vorteil: bei der Dokumentierung und Verwertung des Standes der Technik. Die Gemeinde könnte bei kluger Vorgehensweise erheblichen Nutzen aus ihrer offenen Entwicklungsweise und aus der im Patentwesen eingebauten Rechtsunsicherheit ziehen. Sogenanntes Defensives Veröffentlichen, wie es Foresight Institute und andere vorschlagen, ist hingegen wiederum eine unglaublich törichte Idee. Die wichtigste Aufgabe zu diesem Zeitpunkt (Frühjahr 2001) ist eine konsequente Bewehrung aller Stätten der Softwareentwicklung mit Mechanismen der Zeitstempelung. |
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Der Erwerb und Erhalt von Patenten ist mit hohen Kosten verbunden
Diese Kosten müssen durch die gnadenlose Ausübung des Monopolrechts refinanziert werden. Das erfordert eine Kombination aus Sockelpreis und Stückpreis. Freie/quelloffene Software kennt nicht den Begriff der Stückzahl. Somit kann nur ein hoher Sockelpreis anfallen, wie z.B. 1 Million USD im Falle der MP3-Lizenzen. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand einen solchen Preis aufbringt, nur um der Öffentlichkeit freie Software schenken zu dürfen. So etwas täte nur ein Staat oder eine potente Stiftung, nicht aber ein privater Teilnehmer des Wirtschaftslebens. Somit bleibt noch die Möglichkeit, zwar freie Software (z.B. GPL) zu erlauben, aber für proprietäre Implementationen Lizenzgebühren zu verlangen. In diesem Falle werden aber meist keine hohen Lizenzeinnahmen zu erzielen sein, da man eine mächtige freie Konkurrenz zu sich selbst begünstigt. Mit einem solchen Modell der Patentverwertung lässt sich schwer gegen diejenigen ankämpfen, die ohne jegliche idealistische Belastung direkt auf Profitmaximierung unter den Regeln des Patentwesens zielen.
Wie wir sahen macht die proprietäre Natur des Patentsystems es fast unmöglich, dieses System zum Aufbau eines Schutzschildes für die Entwickler freier Software zu nutzen.
Anderseits bedingt gerade die proprietäre Natur des Systems eine Schwachstelle, die man nutzen kann.
Die Entwickler freier Software publizieren besonders umfangreiche Mengen von Ideen in einem frühen Stadium. Solche Publikationen sind selbstverständlich als "Stand der Technik" anerkannt. Darauf aufgebaute spätere Patente werden entkräftet, sobald die vorbekannte Idee gefunden wird.
Genau genommen berührt dies die Hauptgefahrenquell nicht im geringsten: es wird trotzdem zahlreiche breite und triviale Patentansprüche geben, gegen die kein "Stand der Technik" zitiert werden kann. Doch es ist für beide Seiten schwierig, den wirklichen "Stand der Technik" zu ermitteln. Niemand weiß genau, ob sein Patent wirklich gültig ist. Daher wird in dem Maße, wie ein großes unübersichtliches Meer von Archiven existiert, aus dem die Geschichte der Software-Ideen mit genauem Datum rekonstruierbar ist, niemand mehr sicher sagen können, ob und inwieweit ein bestimmtes Patent gültig ist. Hieraus allein ergibt sich ein rationaler Grund für egoistische Unternehmen, die Gemeinde der Entwickler Freier Software nicht allzu unvorsichtig herauszufordern. Sie hält nämlich folgende starke Karte in den Händen:
Unter diesen Umständen erscheint es im Moment als vordringliche Aufgabe, den Entwicklungsprozess freier Software, wie er sich in CVS-Bäumen, Mailinglisten u.v.m. zeigt, mit Zeitstempel zu dokumentieren. Wo das bisher noch nicht gelingt, könnte man viele Diskussionen ins Usenet verlagern. Dort steht mit Dejanews ein glaubwürdiger Archivierungsdienst zur Verfügung. Es schadet auch nichts, vermehrt in öffentlichen Diskussionsrunden in den verschiedensten Sprachen exhibitionistische Fantasien über mögliche Softwareentwicklungen auszutauschen. All das gilt aus der Sicht von Patentprüfern als "neu und erfinderisch" und kann daher eines Tages nützlich werden.
Das dümmste was Entwickler freier Software im Moment tun könnten, wäre, sich von Patentämtern in den Dienst nehmen zu lassen, um deren Suchdatenbanken aufbauen zu helfen, "damit ungültige Patente erst gar nicht gewährt werden", wie von "Foresight Institute" mit unterstützung einiger der "höchsten Opensource-Wortführer" vorgeschlagen wurde. Diese sogenannte "Defensive Veröffentlichen" ist ein Bumerang, der sowohl gegen diejenigen, die es versuchen, als auch gegen die ganze Gemeinde zurückschlägt. Vergleichen wir einmal die Wirkungen des "Defensiven Veröffentlichens" mit denen der dezentralen Zeitstempelung des Standes der Technik.
Auch Entwickler proprietärer Software sollten ihre Arbeit Tag für Tag genau rekonstruierbar machen. Dies können sie tun, indem sie die gleichen zeitgestempelten Entwicklungsumgebungen verwenden wie die Entwickler freier Software und gelegentlich MD5-Prüfsummen in Zeitungen veröffentlichen oder in Bibliotheken hinterlegen.
In diesem Falle entsteht kein vorbekannter "Stand der Technik", der das Patent zu Fall bringen könnte, sondern lediglich ein privates Vorbenutzungsrecht. D.h. der Entwickler darf seine Ideen weiterhin selber vermarkten. Er darf dieses Recht allerdings nicht veräußern. Nicht ganz klar ist bisher, was mit dem Vorbenutzungsrecht passiert, wenn der Entwickler eines Tages seine proprietäre Software unter Opensource-Lizenz veröffentlicht. Stellt das eine Veräußerung des Rechtes auf Vermarktung der vorbenutzten Idee dar? Steht es nicht andererseits dem Vorbenutzer frei, sein "Produkt" in beliebiger Weise auf den "Markt" zu bringen und an beliebige Kunden zu "verkaufen", ohne dass diese Kunden wiederum jeder für sich eine Patentlizenz erwerben m|ssen? Man sieht, dass hier die Prämissen des Patentsystems nicht mit der Realität des Gemeingutes Information zusammenpassen. Solange keine gegenteiligen Richtersprüche vorliegen, darf man allerdings begründet hoffen, dass es dem Vorbenutzer tatsächlich freisteht, sein Vorbenutzungsrecht im Rahmen freier Software so zu verbreitern, dass jeder das Patent umgehen kann, sofern er seine Entwicklungsarbeit wiederum in freie Software einfließen lässt. Somit hat der Vorbenutzer einer patentierten Softwareidee eine besonders starke Stellung. Er kann entweder diese Idee für alle frei machen oder mit dem Patentinhaber eine Gegenleistung dafür aushandeln, dass er dies nicht tut. Solche Aussichten können erheblich den Anreiz zur Anmeldung schwacher Patente mindern. Für die Allgemeinheit ist somit ein Vorbenutzungsrecht immerhin etwa halb so viel wert wie eine echte Vorveröffentlichung. Auch um dieses halben Wertes willen lohnt es sich für den Vorbenutzer, seine zeitgestempeltes Entwicklungsgeschichtsarchiv mit einem gewissen Zeitverzug der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dieses Spiel kann, wenn man es wirksam spielt, die Patentierung trivialer Innovationen riskant machen. Denn je trivialer die Innovation ist, mit desto höherer Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass sich irgendwo ähnliches in einem privaten Entwicklungsgeschichtsarchiv findet.
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