Moses, die Zehn Patentierungsverbote und das “Stehlen mit einem weiteren ethischen Effekt”

Begriff und Anwendung
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Programme für Datenverarbeitungsanlagen sind heute in Europa unpatentierbar und patentierbar zugleich. Wie gelang es den Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes im Laufe der Zeit, das unpatentierbare zu patentieren? Bei komplizierten Themen bietet oft der satirische Vergleich den schnellsten Zugang zum gründlichen Verständnis.

Aliqua introductio nos adiuvare possit.

Lage

  • aliquid fit.

Termine

  • aliquid fiet.

Aufgaben

  • aliquid fiat.

Chronik

  • aliquid factum est.

Unterlagen

  • altera facta hic scripta sunt.
Grundlegende Gesetze der menschlichen Gesellschaft ähneln in ihrer Form oft den Zehn Geboten: Du sollst nicht ... Weitere Beispiele sind: die buddhistischen Askeseregeln, die Grundrechtskataloge in den Verfassungen moderner Staaten, und ... die Liste der nicht patentierbaren Gegenstände in Artikel 52(2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Keiner dieser Kataloge erhebt Anspruch auf Vollständigkeit. Um die Regeln zu befolgen, genügt es nicht, sie wörtlich an die Verbote zu halten. Wörtliche Auslegung kann zu Widersprüchen oder Pharisäertum führen. Um den Pfad der Tugend zu beschreiten, bedarf es einer Theorie des Rechtschaffenen Handelns. Im Falle des EPÜ ist dies die Lehre der Technischen Erfindung. Diese Lehre ist nicht unbedingt für die Ewigkeit geschaffen. Während jedoch die Paradigmen wechseln und alte Testamente durch neue ersetzt werden, sollten die grundlegenden Verbote überdauern, und es ist Aufgabe der Priesterschaft, sie durch eine passende systematische Lehre auszulegen und zu unterstützen. Wir wollen hier einmal vergleichend betrachten, wie dies den Hohen Priestern des Europäischen Patentwesens im Vergleich zu den Nachfolgern des Moses gelungen ist.
Die Zehn Ausschlüsse und die Technische BeschwerdekammerDie Zehn Gebote und der Heilige Rat
Mathematische Methoden, Pläne und Regeln für gedankliche und geschäftliche Tätigkeit, Programme für Datenverarbeitungsanlagen, Anordnungen von Informationen u.a. sind nicht patentierbar.Götzendienst, Betrug, Ehebruch, Diebstahl, Mord u.a. verdienen keinen Segen.
Erfindung = technische Lehre = Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges der ohne zwischengeschaltete menschlichte Verstandestätigkeit unmittelbare Folge beherrschbarer Naturkräfte ist (BGH 1980)Wohltat = rechtschaffene Tat = von einer Ehrfurcht vor dem Leben getragenes freiwilliges planmäßiges Handeln nach Regeln, deren allgemeine Befolgung dem Gemeinwohl dienen würde (vgl Kant und Schweitzer)
PatentSegen
Du sollst nicht deinen Nachbarn bei Schaffung, Veröffentlichung und Vertrieb seines selbst geschaffenen urheberrechtlichen Eigentums zu behindern trachten.Du sollst nicht begehren deines Nachbarn Haus, Weib und was sein ist.
Da Rechenregeln nicht patentierbar sind, könnte jemand versuchen, auch die Patentierbarkeit technischer Erfindungen (z.B. chemischer Verfahren) in Zweifel zu ziehen, indem er zeigt, dass die Erfindungen durch Rechenregeln gesteuert oder beschrieben werden können. Solche denkfaulen formalistischen Auslegungen sind zu vermeiden. Es ist vielmehr genau zu prüfen, wo die zu beurteilende Leistung wirklich liegt. Während eine Rechenregel als solche niemals patentierbar sein kann, verliert eine technische Erfindung (z.B. chemisches Verfahren) nicht dadurch ihren technischen Charakter, dass sie programmgesteuert abläuft oder auf sonstige Weise mit untechnischen Elementen verbunden ist. Umgekehrt wird eine Rechenregel auch nicht dadurch zu einer technischen Erfindung, dass bei ihrer praktischen Anwendung technische Mittel zum Einsatz kommen können oder müssen.Da dem Lügen, Stehlen, Töten usw jeder Segen versagt bleiben muss, könnte man auf die irrige Annahme verfallen, dass wir selbst dann, wenn es darum geht, das Leben unseres Nachbarn gegen einen drohenden Angriff zu verteidigen, dem Angreifer gegenüber unbedingt auf Lüge und Gewalt verzichten müssten. Solchen formalistischen Auslegungen der Moralregeln sind aber ihrerseits unmoralisch, da sie auf Denkfaulheit beruhen. Wir müssen uns schon die Mühe machen, genau zu schauen, welche Tat wirklich zur Beurteilung ansteht. Einer Lüge kann als solcher kein Segen zuteil werden, aber eine mutige Tat der Nachbarschaftshilfe kann auch dann für rechtschaffen und segnungswürdig befunden werden, wenn zur Überlistung des Angreifers auf Lügen und sonstige Mittel zurückgegriffen wurde, die für sich genommen nie als rechtschaffen gelten können. Umgekehrt wird eine Lüge nicht dadurch zu einer rechtschaffenen Handlung, dass ihr praktischer Einsatz möglicherweise oder zwangsläufig mit rechtschaffenen Taten wie z.B. der Nachbarschaftshilfe verbunden ist.
Haftungsausschluss: Dieser Abschnitt dient nicht der Verächtlichmachung eines religiösen Bekenntnisses. Die darin dargelegten theologischen Lehren stammen weder von der Römisch-Katholischen / Societas Jesu noch von irgendeinem anderen christlichen, buddhistischen, islamischen oder sonstigen religösen Bekenntnis.

Die Zehn Ausschlüsse und die Technische BeschwerdekammerDie Zehn Gebote und der Heilige Rat
Ich will ein Patent für diese Programmierlösung, denn es handelt sich dabei nicht um ein Programm als solches.Ich bitte um einen Segen für diesen Bankraub, denn es handelt sich dabei nicht um einen Raub als solchen.
Das Patent wird erteilt, denn dem Programm kann eine weitere technische Wirkung nicht abgesprochen werden.Der Segen wird erteilt, denn dem Raub kann eine weitere rechtschaffene Wirkung nicht abgesprochen werden.
[Unsere Untersuchung] kann zur Identifizierung derjenigen Programme für Datenverarbeitungsanlagen führen, die, da sie nicht als Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche angesehen werden, für die Patentierung offen stehen.[1]Our investigation may result in the identification of those bank robberies which, as a result of not being considered bank robberies as such, may receive a blessing.
In der Frage, welchen computerimplementierten Erfindungen "Technizität" zugesprochen werden kann, lässt sich aus dem kürzlich verhandelten Fall "Controlling pension benefits system" schließen, dass alle Programme, die auf einem Computer ablaufen, per Definition als technisch anzusehen sind (da es sich bei dem Computer um eine Maschine handelt). Sie überwinden somit die erste Hürde auf dem Weg zur Patentierbarkeit.[2]In der Frage, welchen eigentumsbezogenen Wohltaten "Ethizität" zugesprochen werden kann, lässt sich aus dem kürzlich verhandelten Fall Transferring Pension Benefits System schließen, dass alle Banküberfälle, die dem Umverteilung von Eigentum an die Bedürftigen dienen, per Definition als ethisch anzusehen sind (da es sich bei der Verteilung von Eigentum an die Bedürftigen um eine ethisch wertvolle Tat handelt). Sie überwinden somit die erste Hürde auf dem Weg zur Qualifikation als segnungswürdige rechtschaffene Wohltat.
Damit das Programm patentiert werden kann, muss über die normale Wechselwirkung mit dem Rechner hinaus eine weitere technische Wirkung vorhanden sein. Darunter ist z.B. eine Erhöhung der Effizienz beim Gebrauch des Rechners zu verstehen.Damit dem Diebstahl der Segen zugesprochen werden kann, muss über die normale Bereicherung des Diebes hinaus eine weitere rechtschaffene Wirkung feststellbar sein. Darunter verstehen wir z.B. eine Verbesserung der Fähigkeit des Diebes, weitere rechtschaffene Handlungen vorzunehmen.
Aber was ist technisch? Die Technische Beschwerdekammer hat eine vorbildliche Definiton geschaffen: technisch ist alles, was eine technische Lösung eines technischen Problems darstellt.Aber was ist rechtschaffen? Der Rechtschaffene Rat bietet eine klare Definition an: Rechtschaffen ist alles, was mit rechtschaffenen Mitteln einen rechtschaffenen Zweck verfolgt.
BGH-Beschluss 1999-12-13: Logikverifikation:
Betrifft der Lösungsvorschlag einen Zwischenschritt im Prozeß, der mit der Herstellung von (Silicium-)Chips endet, so kann er vom Patentschutz nicht deshalb ausgenommen sein, weil er auf den unmittelbaren Einsatz von beherrschbaren Naturkräften verzichtet und die Möglichkeit der Fertigung tauglicher Erzeugnisse anderweitig durch auf technischen Überlegungen beruhende Erkenntnisse voranzubringen sucht.
In seiner letzten Entscheidung lockert das Episkopat der Deutschen Kirche den bewährten Unmittelbarkeitsgrundsatz:
Betrifft die Tat einen Zwischenschritt in einer Handlungskette, die mit dem Reichwerden rechtschaffener Personen endet, so kann sie von der Segnung nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil sie auf den unmittelbaren Einsatz moralisch unbedenklicher Mittel verzichtet und stattdessen die gerechte Sache durch andere auf rechtschaffenen Überlegungen beruhende Tätigkeiten voranzubringen sucht.
Die Praxis des EPA beweist, dass nach Europäischem Recht Computerprogramme im allgemeinen patentierbar sind. Nur Programme für Datenverarbeitungsanlagen "als solche" sind nicht patentierbar.Die Praxis des Heiligen Rates beweist, dass nach dem Mosaischen Gesetz Diebstahl im allgemeinen als gottgefällige Tat angesehen wird. Nur Diebstahl "als solcher" ist eine Sünde.
In einem juristischen Fachartikel argumentieren zwei Meinungsführer der Patentbewegung folgendermaßen:
Patentrechtler versuchen noch immer vergeblich, sich zu einigen, was ein "Programm für Datenverarbeitungslagen als solches" sein soll. Die einen[3] verstehen darunter den Quelltext, die anderen[4] das unmittelbar von der Maschine ausführbare Programm, wieder andere[5] das gedankliche Konzept. Um dieser Begriffsverwirrung ein Ende zu bereiten, arbeiten die Experten derzeit auf allen Kanälen daran, die missverständlichen "Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche" aus dem Gesetzestext zu entfernen. In Erwartung einer baldigen Gesetzesänderung legen die Ämter bereits heute das Gesetz so eng aus, dass praktisch jedem Programm Patentschutz zuteil werden kann, sofern es neu und nicht naheliegend ist.
Wie viele Engel auf einer Nadelspitze tanzen können, ist noch nicht entschieden. Noch umstrittener ist die Defininition von "Stehlen als solches". Aquaeus verstand darunter die Tatabsicht, Tartullian die ausgeführte Tat, Raaner den abstrakten Tatplan. Dem Begriff ist keine klare Bedeutung abzugewinnen. Deshalb beten Tausende von Geistlichen zum Herrn, er möge dieses verfehlte "Du sollst nicht Stehlen Als Solches" aus dem Gebotekatalog entfernen. In Erwartung der Erhörung dieser Gebete legen die Konzilien bereits heute den Dekalog so eng aus, dass praktisch jedem Bankraub eine Segnung zuteil werden kann, sofern er freiwillig unternommen und sorgfältig ausgeführt wurde.
In einem Kurzgutachten für die Bundesregierung und weiteren Texten argumentiert PA Axel H. Horns etwa folgendermaßen:
Die Prüfungsbehörde kann grundsätzlich nicht beurteilen, ob ein zur Beurteilung anstehender Patentanspruch sich auf ein "Programm als solches" richtet. Viele Erfindungen sind ambivalent: sie können sowohl durch Hardware als auch durch Software verwirklicht werden. Daher kann jedes Rechenprogramm Patentschutz erlangen, solange der Anmelder nicht ausdrücklich ein Stück Programmtext beansprucht. Die Frage, ob eine Anmeldung sich auf ein "Programm als solches" richtet, ist offenbar auf einen gesetzgeberischen Missgriff zurückzuführen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten wir künftig nur noch von rechner-implementierten Erfindungen oder rechner-implementierbaren Erfindungen sprechen.
Das Konzil kann grundsätzlich nicht erkennen, ob ein Segnungsantrag sich auf einen "Diebstahl als solchen" richtet. Viele Wohltaten sind ambivalent: ob bei ihrer Ausführung Eigentumsrechte Dritter berührt werden, hängt im wesentlichen vom situationellen Kontext ab. Daher kann jedem Diebstahl ein Segen zuteil werden, solange der Antragsteller nicht im Rahmen der Anmeldung einen Diebstahl begeht (z.B. indem er dem Konzil einen Füllfederhalter entwendet um damit das Formular auszufüllen). Die Frage, ob ein Segnungsantrag sich auf einen "Diebstahl als solchen" richtet, ist offenbar auf einen Irrtum des Herrn oder seines Dieners Moses zurückzuführen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten wir stattdessen von eigentumsverändernden Wohltaten oder potentiell eigentumsverändernden Wohltaten sprechen.

Die Abtei kann grundsätzlich nicht beurteilen, ob ein Antrag auf Genehmigung von Mönchsexerzitien sich auf eine "geschlechtliche Tätigkeit als solche" bezieht oder nicht. Viele geistliche Übungen sind ambivalent: sie können mit oder ohne Einsatz geschlechtlicher Funktionen ausgeführt werden. Daher kann praktisch jede Sexualpraktik eine Genehmigung erhalten, sofern die Antragsteller ihren Antrag nicht in Form eindeutiger bildlicher Darstellungen präsentieren. Die gesamte Frage, ob eine geistliche Übung sich auf eine "geschlechtliche Tätigkeit als solche" richtet oder nicht, kann nur auf einen regulatorischen Fehlgriff unseres Ordensgründers zurückgeführt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden sollten wir künftig nur noch von "körper-ausgeführten geistlichen Übungen" oder "körper-ausführbaren geistlichen Übungen" sprechen.

EPA 2000-05-19: Prüfung von "Geschäftsmethoden"-Anmeldungen:
Das einzige ersichtliche Motiv für die Unterscheidung zwischen "technischer Wirkung" und "weiterer technischer Wirkung" in der Entscheidung IBM Programmprodukt lag in der missverständlichen Nennung von "Programmen für Datenverarbeitungsanlagen" in Art 52 EPÜ begründet. Wenn erwartungsgemäß dieses Vorschrift von der Diplomatischen Konferenz gestrichen wird, dann entfällt die Grundlage dieser Unterscheidung.
Der Heilige Rat erklärt, warum Mönche und Nonnen nunmehr auf die bislang für exercitia sexualia erforderlichen kryptischen Rechtfertigungsformeln verzichten können:
Das einzige ersichtliche Motiv für die Unterscheidung zwischen "klerischer Wirkung" und "weiterer klerischer Wirkung" ("ad maiorem Dei gloriam" vs "ad plus quam maiorem Dei gloriam") in der Entscheidung Societatis Jesu Exercitia Sexualia lag in der missverständlichen Erwähnung von "geschlechtliche Tätigkeit" in Art 52 der Ordensregel begründet. Wenn dieses Verbot erwartungsgemäß von der nächsten Bischofskonferenz gestrichen wird, dann entfällt die Grundlage dieser Unterscheidung.
Das EPA finanziert sich heute durch Gebühren für die Patente, die es erteilt.Die Kirche finanzierte sich zu Luthers Zeiten durch Ablassbriefe.
Obwohl viele Leute Geistiges Eigentum in Form urheberrechtlich geschützter Programme besitzen, können sie jederzeit mithilfe eines Patentes auf eine logische Funktionalität enteignet werden, vorausgesetzt diese logische Funktionalität weist über ihre normale technische Wirkung (Ablauf auf einem Rechner) hinaus noch eine weitere technische Wirkung auf, wie z.B. eine Beschleunigung oder Verbesserung bisheriger technischer Vorgänge.Wenn das EPA gemeinsam mit seinen Großkunden Tausenden von Programmierern und Softwareunternehmen ihr urheberrechtlich begründetes Geistiges Eigentum entwendet, kann diesem Diebstahl ein nachträglicher Segen der Europäischen Kommission zuteil werden, sofern er über die Förderung des Wachstums von Patentportfolios hinaus noch eine weitere eigentumsfördernde Wirkung aufweist, wie z.B. die Schaffung neuer Märkte für Patentexperten.
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© 2010-05-13 Hartmut PILCH