Das Deutsche Patentamt griff selten sichtbar Initiativen für die Absenkung der Patentierbarkeitsstandards. Es überließ dies meist dem EPA oder dem BGH. Doch seine Vertreter feuerten in Fachzeitschriften die inflationäre Entwicklung an. In seinen Presseerklärungen feiert das Patentamt wiederum die Ergebnisse dieser Inflation unkritisch als "positives Signal für den Standort Deutschland". Das DPMA steht im Wettbewerb zum Europäischen Patentamt (EPA) und muss um des eigenen Überlebens willen bei jeder Absenkung der Patentierbarkeitsstandards mitziehen. Es ist offensichtlich diesem eigenen Überlebensinteresse viel stärker verpflichtet als dem Interesse der Innovation in Deutschland. Organisatorische Inzucht fördert diese Tendenz: praktisch alle hohen Funktionäre des DPMA stammen aus der Patentbewegung, so z.B. aus dem BMJ-Patentreferat oder aus dem DPMA selber.
Wachstum der Anmeldezahlen am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) um 15%, Einbruch am neuen Markt, natürlich alles ein Spiegel der lebendigen Innovation und nicht etwa der Patentinflation. Nebenbei wird Swpat-Chefideologe Tauchert mit einer Aussage zur neuen Politik des DPMA hinsichtlich Software und Geschäftsmethoden zitiert. Tauchert kündigt an, dass das Patentamt die neueste BGH-Entscheidung (Zeichensuche 2001) umsetzen und somit unmittelbare Ansprüche auf Programme zulassen werde. Damit prescht das DPMA in einem Punkt vor, in dem sogar der neue Brüsseler Richtlinienvorschlag Zurückhaltung empfiehlt.
Leiter der Swpat-Abteilung im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Der Patent-Durchsatz seiner Abteilung wuchs in wenigen Jahren von nahe Null auf einige Tausend, als das DPMA begann, mit Billigung des BGH dem EPA in der Erteilung von Softwarepatenten nachzueifern. Tauchert feuerte diesen Trend mit allerlei Artikeln an, in denen er auch einige persönliche Akzente setzt. Laut Tauchert ist nur im Quelltext eines Programms das Programm als solches zu sehen. Programmbezogene Binärdateien, Algorithmen, Funktionalitäten usw sind hingegen keine Programme als solche. Diese für Informatiker schwer nachvollziehbare Sichtweise erfreut sich unter Patentanmeldern und Patentjuristen großer Beachtung, zumal Tauchert sie mit beeindruckender Quellengelehrsamkeit vorträgt.
Das Max-Planck-Institut für Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München, neuerdings auch als "Munich Intellectual Property Law Center" (MIPLC) oder "Kaderschmiede in der Hauptstadt der Patentbewegung" (KHPB) bekannt, betätigt sich seit Jahren als rechtspolitischer Wegbereiter des Privatbesitzes an allen Geisteserzeugnissen, die sich irgendwie beanspruchen und verwerten lassen. Insbesondere der Lehrstuhl für Gewerbliche Schutzrechte ist eng mit EPA, AIPPI, Großunternehmen und allen Schaltstellen der Patentbewegung in der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und bei den Vereinten Nationen verflochten. Ratschlüsse des Europäischen Patentamtes sind für Prof. Straus und Kollegen eine Quelle der Erkenntnis, die es zu ergründen und zu predigen, niemals aber an volkswirtschaftlichen oder sonstigen Zweckbestimmungen zu messen gilt. Als Max Plancks Kollege Ernest Rutherford die Wissenschaft in "Physik vs Briefmarkensammeln" einteilte, verspottete er damit diejenigen Gelehrten, denen nicht primär an der Erforschung objektiv überprüfbarer Zusammenhänge gelegen ist. Es gibt jedoch einen informellen Maßstab, an dem MPI-Gelehrte ihre oft willkürlich anmutenden Schriftauslegungen orientieren: die Wünsche der "Wirtschaft", d.h. der zusammen mit Straus im Beirat des Europäischen Patentamtes (SACEPO) vertretenen Großkonzern-Patentjuristen, unter denen sich wiederum nicht wenige Alumni und Gönner des MPI finden.
In den 60er Jahren aus dem Deutschen Patentamt herausgeklagt, seitdem institutionell einigermaßen unabhängig (zumindest formelle Reste der Abhängigkeit sind noch vorhanden). Zwei Senate beschäftigen sich mit Softwarepatenten. Bis um 1973 tendierte das BPatG zu einer laxen Haltung, danach kam eine Wende. Der 17. Senat bemüht sich bis heute, das Gesetz anzuwenden und Softwarepatente zu vermeiden, verweigert dabei regelmäßig EPA und BGH die Gefolgschaft. Der 21. Senat, der mehr für Elektronik zuständig ist, neigt unter seinem Vorsitzenden Wilfried Anders zu einer grenzenlosen Ausweitung der Patentierbarkeit und greift dabei sogar EPA und BGH gelegentlich vor. Patentanwälte und Richter haben Wege gefunden, möglichst auch Fälle, die nichts mit Elektronik zu tun haben und eigentlich in die Zuständigkeit des 17. Senates fallen würden, dem 21. Senat zu übergeben.