Anmerkung des Herausgebers: Diese Dialoge wurden wurden aus öffentlichen Diskussionen entnommen. Manche Beiträge wurden nicht wörtlich zitiert sondern zwecks besserer Lesbarkeit in diesem Kontext vereinfacht. Manche unserer abschließenden Antworten (d.h. solche, auf die keine weitere Antwort von Pfeiffer hier zitiert wird) wurden von uns weiter bearbeitet. Die Originaltexte lassen sich über den untigen Abschnitt
Kommentierte Verweise finden.
siehe auch Pfeiffer 2004: "Softwareprobleme im Patentrecht?"
- Dr. Lenz:
- Es lässt sich unterscheiden:
- Die Konzeption (z.B. ein Programm zur Fehlersuche in Texten zu schreiben, das ohne ein Woerterbuch auskommt).
- Die Ausführung in einer Computersprache, etwa C, die zu Quelltext führt.
- Das Programm nach einer Kompilierung.
- PA AP:
- Sehe ich genauso. Man kan noch "0. Problem- bzw. Defiziterkenntnis" davorsetzen, wenn man mag.
- Lenz:
- Soweit ersichtlich reicht niemand Programme als Quelltext oder als lauffähigen Code beim Patentamt ein.
Vielmehr betreffen die Patentansprueche immer die Ebene 1 oben.
- PA AP:
- Richtig.
- Lenz:
- Wer nun (insoweit genau spiegelbildlich zur Ansicht von Melullis nur die Ebenen 2 und 3 von der Patentierbarkeit ausschliessen will (so auch etwa Tauchert) ...,
- PA AP:
- .. und auch der Gesetzgeber 1973 ...
- Lenz:
- ... schliesst im Ergebnis nichts aus.
- phm (Hartmut Pilch):
- Was der Gesetzgeber 1973 intendierte, ist klar dokumentiert.
siehe Berichte der Münchener Diplomatischen Konferenz über die Einführung eines Europäischen Patenterteilungsverfahrens
...
- PA AP:
- Die RSA-Erfindung *ist* nicht Software, ganz einfach aus folgendem Grund: Es ist absolut denkbar, daß derjenige, der sich RSA ausgedacht hat, von Computern nur als Anwender und vom Programmieren und von Software überhaupt keine Ahnung hat. Wie soll er dann Software erfunden haben?
RSA kann jedoch mit Software "gebaut" (implementiert) werden (von jemandem, dem bspw. der softwareahnungslose Erfinder sagt: "Schau, ich hab' hier RSA, schreib' mir bitte den Code dazu"), ähnlich wie ein erfundenes Zahnrad mit Metall gebaut werden kann und man nicht auf die Idee käme zu sagen, die Erfindung (das Zahnrad) sei "Metall als solches".
- phm:
- Wenn der Patentanspruch einen logischen Zusammenhang zwischen Eingabe, Ausabe, Speicher, Rechner und sonstigen Elementen des Universalrechners beschreibt, dann beschreibt er Software.
Abgesehen davon ist jede korrekt formulierte Rechenregel bereits Software. Es lässt sich immer ein Umsetzungsprogram (Compiler, Interpreter, ..) bauen, welches die Formulierung versteht und ausführt. Die korrekt formulierte RSA-Regel ist eine mathematische Methode [ als solche ] und zugleich auch ein Programm [ als solches ].
- PA AP:
- Nicht die sprachliche Einkleidung zählt, sondern die Substanz - und die ist nicht Software.
- phm:
- Typischerweise wird so etwas wie RSA als Programm für Datenverarbeitungsanlagen beansprucht: "System und Methode, dadurch gekennzeichnet dass ... [ mit den üblichen Mitteln einer Datenverarbeitungsanlage nach einer originellen Rechenregel Daten verarbeitet werden ] ..". Die "Erfindung" besteht bei RSA sogar in einer "mathematischen Methode" im engsten Sinne.
...
- PA AP:
- Zuletzt ein noch etwas extremeres Beispiel: Ein hirndübeliger und von Software unbeleckter Zahlen- und Sonstwiemystiker habe nachts um 12:13 bei Vollmond auf dem Münchner Südfriedhof "herausgefunden", daß es der menschlichen Leistungskraft extrem zuträglich ist (nämlich sie versiebenfacht), wenn immer dann, wenn im Rechenwerk der CPU die Ganzzahl 13 erscheint, auf dem zugeordneten Bildschirm eine Abbildung von Stonehenge erscheint. Lachen Sie nicht, solchen Unsinn gibt es tatsächlich! Er hat eine subjektiv extrem wichtige Erfindung gemacht, die - objektiv gesehen - ein Sch... ist. Man nehme weiter an, daß der Hirnverdübelte sich eine Patentanmeldung stricken läßt und sie einreicht, deren Patentanspruch 1 wie folgt aussehen möge:
- Verfahren zur Steigerung der menschlichen Leistungskraft, mit den Schritten Überwachen des Rechenwerks (ALU) einer CPU dahingehend, ob in ihr eine Primzahl vorzugsweise zwischen 5 und 20, insbesondere 13, ansteht, und dann, wenn eine solche Primzahl gefunden wird, Anzeigen eines vorbestimmten Bildes, vorzugsweise von Stonehenge, auf einem Bildschirm.
Dazu kann man folgendes sagen:
Im ffii-Jargon wäre obiges eine "swpat-Anmeldung", obwohl ...
- .. der Erfinder von Software keine Ahnung hat,
- .. der Patentanspruch 1 nicht Software ist, und
- .. eine implementierende Software vermutlich nie geschrieben wird.
- phm:
- Bei Ihrem Beispiel-Patentanspruch geht es nicht um Software. Die verwendete Rechenregel ist altbekannt. Das Patentbegehren stützt sich nicht auf die Rechenregel sondern auf eine vermeintlich neue und erfinderische Lehre über parapsychologische Zusammenhänge.
- PA AP:
- Es ist irreführend, im Kontext des Patentwesens sich zu obiger Erfindung überhaupt ernsthaft Gedanken zum Thema "Software" zu machen, solange Patentanspruch 1 nicht Software *ist*. Man mag sich fragen, ob das Ding technisch ist (m. E. "ja"), gewerblich anwendbar (sicherlich "ja") und erfinderisch.
Wegen der über die Jahre progressiv steigenden Jahresgebühren und des vermutlich ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolgs wird irgendwann die n-te Jahresgebühr nicht mehr gezahlt, und das Ding geht geräuschlos unter.
Mit Software hat das alles nix zu tun.
- phm:
- Nur in der SciFi-Welt des Herrn Pfeiffer, in der Software eine Art Werkstoff ist (vgl "Metall als solches" s.o.).