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Patentlobbyismus und Schriftgelehrsamkeit im Namen Max Plancks
Das Max-Planck-Institut für Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München betätigt sich seit jahren als theoretischer Wegbereiter und aktiver politischer Förderer aller inflationären Forderungen des Europäischen Patentamtes (EPA). Insbesondere der Lehrstuhl für Gewerbliche Schutzrechte ist eng mit EPA, AIPPI, Großunternehmen und allen Schaltstellen der Patentbewegung verflochten und vertritt einmütig die Lehre vom Grundrecht auf Eigentum an allem, was irgendwie in die Raster des Patentrechts zu passen scheint. Mehrere Fachzeitschriften helfen dem MPI, dieses Glaubensbekenntnis zu vertiefen und zu festigen. In Erwartung einer Patentierbarkeit aller wirtschaftlich verwertbaren Geistesleistungen des Menschen bereitet es sich auf eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft vor. |
| Das MPI ist eng mit dem Europäischen Patentamt und seinen Großkunden sowie mit AIPPI und anderen Lobbyorganisationen der Patentbewegung verflochten. Es fungiert seit Jahren als ideologischer Wegbereiter jeder in diesen Kreisen erwünschten Erweiterung der Patentierbarkeit. Es hat in diesem Sinne immer wieder energisch Stellung für eine direkte Patentierbarkeit von allen computer-implementierbaren Organisations- und Rechenregeln bezogen und Alternativen hierzu niemals auch nur erwogen. MPI-Gelehrte nehmen führende Stellungen in AIPPI und anderen Lobbyorganisationen ein. Viele MPI-Projekte werden von interessierten Großfirmen[1] finanziert. Auch in der Auseinandersetzung mit Greenpeace hat sich das MPI um die Sache der Genpatentierung verdient gemacht.
Das MPI neigt dazu, seine wissenschaftlich-zurückhaltende Namensgebung in Richtung auf eine stärkere Betonung der Glaubensinhalte der Patentbewegung zu ändern. Es firmiert im Internet unter der Domäne intellecprop.mpg.de und arbeitet gerade daran, in München eine "European Academy of Intellectual Property" zu gründen, in der nicht wie bisher vor allem Doktoranden und Forscher sondern möglichst viele Studenten aus allen Ländern und Fachrichtungen im Glauben und Gewerbe des "Geistigen Eigentums" geschult werden sollen. Falls den Zielen der MPI-Führung entsprechend das Patentwesen zum bestimmenden Regulierungssystem für alle Gebiete der praktischen Wissensanwendung wird, dürfte die erwartete starke Nachfrage nach dieser Einrichtung kaum ausbleiben.
MPI:- Selbstdarstellung
MPI-Stellungnahme zur EU-Konsultation:- Konsequent für grenzenlose Patentierbarkeit aller wirtschaftlich verwertbaren Ideen. Dank linear extrapolierendem Denken in eine Richtung gelingt es dem MPI, etwaige Freihaltungsbedürfnisse, volkswirtschaftliche Interessen u.dgl. erst gar nicht wahrzunehmen und somit das gesamte Institut auf ein einheitliches Glaubenbekenntnis einzuschwören, das für Wissenschaft und andere Ketzereien keinen Raum lässt.
Patentrecht-Seminar Prof Straus SS 2001 (http://www.jura.uni-muenchen.de/aktuell/veranstaltungen/straus_seminar.htm):- In diesem Seminar geht Prof. Straus auf die Patentkritik aus der Softwarebranche ein, reduziert sie jedoch sogleich auf die "Open-Source-Bewegung", meidet die rechtssystematische Diskussion um den Technikbegriff und stellt dem Referenten stattdessen die Aufgabe, "vor allem die volkswirtschaftlichen Argumente der OSS-Softwareentwickler kritisch zu hinterfragen". Strausens eigenen "volkswirtschaftlichen Argumente" eignen sich indes gut, um unter Volkswirten Heiterkeit auszulösen:
Da im System des freien Welthandels Produkte vielerorts billiger hergestellt werden können als in den hochentwickelten Ländern, hängt der wirtschaftliche Erfolg europäischer Unternehmen in zunehmendem Maße davon ab, ob es ihnen gelingt, durch Innovationen Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Dieser Anreiz zu Innovationen kann jedoch nur bestehen, wenn ein rechtlicher Schutz der Erfindungen sichergestellt ist. Sind die Erfindungen rechtlich geschützt, können sie als "intellectual property" einen Hauptteil des Unternehmensvermögens darstellen. Der Bedarf an Juristen, Naturwissenschaftlern und Ingenieuren, die Kenntnisse im Patentrecht haben, steigt dieser Entwicklung entsprechend.
Bekanntlich verwenden hiesige Unternehmen besonders gerne Patente, um ihre Produktion weitgehend auszulagern (etwa durch Aufträge in Billiglohnläder) und dennoch eine (eventuell vorübergehende und trügerische) Kontrolle darüber zu behalten. Darüber hinaus erleichtern Patentrechte eine Steuerflucht in die jeweils billigste Oase. Eine Heraustrennung von Einzelideen aus einem Gewebe begünstigt Formen der Arbeitsteilung, die nicht unbedingt im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen, und erzeugt dabei auch hohe Transaktionskosten.
Schiuma 2000: TRIPS and Exclusion of Software 'as such' from Patentability:- Ein MPI-Forscher argumentiert für die Durchsetzung amerikanischer Rechtsdoktrinen zum Thema der Softwarepatentierung durch eine eigenwillige Auslegung mehrdeutiger Vertragsklauseln, die zuvor mit Beteiligung des MPI geschaffen wurden. In ähnlichem Sinne haben sich auch andere MPI-Größen einschließlich Prof. Straus in diversen Artikeln geäußert.
Nack 2000: Sind jetzt computerimplementierte Geschäftsmethoden patentfähig? -- Analyse der Bundesgerichtshofs-Entscheidung "Sprachanalyseeinrichtung" :- Einer von mehreren in Patentbewegungskreisen viel zitierter Artikel eines jungen MPI-Forschers, der, wiederum in Übereinstimmung mit der Linie der Institutsleitung, für grenzenlose Patentierbarkeit nach den neuesten amerikanischen Vorbildern argumentiert, s. auch Nacks Bewertung der State-Street-Entscheidung. Im Frühjahr 2001 wird Nack der Melbourner AIPPI-Tagung berichten, dass hierfür in Europa "die Zeit noch nicht reif" sei, da es zunächst gelte, "die Informatikbranche vollständig zu verdauen". Nack berichtete auch im November an AIPPI als deren Vertreter über die Diplomatische Konferenz und setzte sich in dieser Funktion für die Streichung des Software-Ausschlusses aus Art 52 EPÜ ein. In der Rolle des AIPPI-Lobbyisten sind auch Prof. Straus und andere MPI-Gelehrte regelmäßig anzutreffen. Auf ernsthafte Einladungen, in öffentlichen Foren über die umstrittenen Themen zu diskutieren, haben dort vertretene MPI-Wissenschaftler bisher nur mit Schweigen und Mobbing[2] reagiert.
Studie von Frauenhofer und MPI über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Softwarepatenten:- Grundlegende Gesetze der menschlichen Gesellschaft ähneln in ihrer Form oft den Zehn Geboten: Du sollst nicht ... Weitere Beispiele sind: die buddhistischen Askeseregeln, die Grundrechtskataloge in den Verfassungen moderner Staaten, und ... die Liste der nicht patentierbaren Gegenstände in Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Keiner dieser Kataloge erhebt Anspruch auf Vollständigkeit. Um die Regeln zu befolgen, genügt es nicht, sie wörtlich an die Verbote zu halten. Wörtliche Auslegung kann zu Widersprüchen oder Pharisäertum führen. Um den Pfad der Tugend zu beschreiten, bedarf es einer Theorie des Rechtschaffenen Handelns. Im Falle des EPÜ ist dies die Lehre der Technischen Erfindung. Diese Lehre ist nicht unbedingt für die Ewigkeit geschaffen. Während jedoch die Paradigmen wechseln und alte Testamente durch neue ersetzt werden, sollten die grundlegenden Verbote überdauern, und es ist Aufgabe der Priesterschaft, sie durch eine passende systematische Lehre auszulegen und zu unterstützen. Wir wollen hier einmal vergleichend betrachten, wie dies den Hohen Priestern des Europäischen Patentwesens im Vergleich zu den Nachfolgern des Moses gelungen ist.
R. Sietmann in c't 17/2001, S. 170: Software-Patente: Wettbewerb im Gerichtssaal:- Ein C'T-Artikel zitiert Prof. Straus mit euphorischen Worten zur Entscheidung des BGH im Falle Logikverifikation von 2000, bei der Beurteilung von Patentanmeldungen auf das Erfordernis eines Beitrags zum Stand der Technik zu verzichten. Während der Patentprüfer Günter Schölch befürchtet, nun würden "auch die Kirchhoffschen Regeln, die Maxwellschen Gleichungen oder das Prinzip des Archimedes dem Patentschutz zugänglich", sieht Straus darin einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung seiner Vision.
Mit dieser Entscheidung habe der BGH "ein neues Kapitel" zur Patentierung von Software und von Geschäftsmethoden aufgeschlagen, begrüßt hingegen Joseph Straus, Professor und Leiter des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München, den Sinneswandel der Karlsruher Richter. Denn Erfindungen entwickelten sich immer mehr "zum eigenständigen Handelsgut, das von Unternehmen zunehmend als eigenständige Einnahmequelle ebenso wie als Tausch- und Verhandlungsobjekt gepflegt wird". Da erscheint es nur konsequent, die Konversion von Wissen in Ware rechtlich abzusichern. "Wir scheinen an der Schwelle eines "intellectual property economy"-Zeitalters zu stehen", glaubt Straus und ist überzeugt, "dass wir in Europa noch viel nachzuholen haben".
Utopische Visionen wollen den Himmel und bringen die Hölle. Straus arbeitet naiv oder willentlich darauf hin, die wesentlichen Leistungen des Programmierers herabzuwürdigen, das Urheberrecht an eigenschöpferischen Werken de facto abzuschaffen und Hunderttausende von Menschen desjenigen geistigen Eigentums zu berauben, durch welches heute die vom MPI geforderte Verwertung in besonders produktiver Weise gelingt. Bei Utopien heiligt der Zweck die Mittel. Dazu gehört auch der Bruch von Gesetz und Verfassung, zu dem MPI-Rechtsexperten die höchsten Gerichte regelmäßig in bedenkenloser Weise ermutigt haben.
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Anmerkungen
[1] Kenner des MPI wiesen uns darauf hin, dass Microsoft ein besonders aktiver Förderer des MPI sei. Diese Informationen harren einer weiteren Bestätigung. Es soll hier nicht behauptet werden, das Sein erkläre das Bewusstsein. Im Gegenteil, die Ideologie der Patentbewegung ist von den Interessen einzelner Großfirmen ziemlich unabhängig und wird sich vermutlich auch nicht schlagartig ändern, wenn deren Führungsetagen eines Tages merken sollten, dass die Patentierung logischer Funktionalitäten gar nicht in ihrem Interesse liegt. Dennoch bildet die zunehmende Verflechtungen zwischen Industrie und Wissenschaft, welche mit der u.a. von der Patentbewegung vorangetriebenen Privatisierung von Gemeingütern einhergeht, Anlass zu Sorgen.
[2] siehe
Ferner hat Prof. Straus persönlich beim BMWi persönlich interveniert, um uns wegen unserer "ehrenverletzenden" Äußerungen aus der Runde der Diskutanten ausschließen zu lassen. Der von uns gesuchten sachlichen Auseinandersetzung durch sorgfältig formulierte und fundierte Kritik sind Prof. Straus und Kollegen konsequent aus dem Weg gegangen. Neben den oben zitierten öffentlichen Pöbeleien ließ auch Straus uns über seine Sekretärin wissen, dass er von unseren Schreiben unbehelligt bleiben möchte, was wir respektierten. Die Methode, an Stelle einer inhaltlichen Auseinandersetzung über hohe amtliche Stellen Druck auszuüben, ist sicherlich auch in den Gewohnheiten dieser Kreise verwurzelt. Nach jahrelanger teils naiver teils bewusster Hinterzimmerpolitik zum Zwecke der Entrechtung zahlloser Programmierer und Bürger wäre heute jedoch etwas mehr Problembewusstsein und etwas weniger Wehleidigkeit angezeigt. Manche Einrichtungen der Patentbewegung haben sich nach einem z.T. unsanften Erwachen im November 2000 als weitaus lernfähiger erwiesen als das MPI, welches doch eigentlich die Hochburg des Lernens und Forschens sein will. |
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