BGH

Gesetzeswidrige Wirtschaftspolitik des BGH-Patentsenates
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Der 10. Senat des Bundesgerichtshofes urteilt in Deutschland in letzter Instanz über Fragen der Patentierbarkeit und verwirft dabei seit ca 1992 oft $(q:restriktive) Urteile des Bundespatentgerichtes. Es ist ein Vorreiter der Patentinflation in Deutschland und zeitweilig auch Europa. Der Urheberrechtssenat (1. Senat) hat sich 1990 mit Fragen der Abgrenzung zwwischen Patent- und Urheberrecht befasst und die Patentierbarkeit von Betriebssystemprogrammen verneint. Der BGH fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMJ.

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Bis etwa 1990 hielt der BGH unter dem vorsitzenden Richter Bruchhausen am strengen Erfindungsbegriff des PatG/EPÜ fest und gab allenfalls gelegentlich mit ungewöhnlichen Urteilen wie “Antiblockiersystem” Denkanstöße zur Vermeidung einer formalistischen Gesetzesauslegung.

Anfang der 90er Jahre schwenkte der BGH unter dem neuen vorsitzenden Richter Rogge auf einen gesetzeswidrigen Kurs der zunehmend grenzenlosen Patentierbarkeit von Organisations- und Rechenregeln ein, wie ihn mit dem Europäischen Patentamt fast das gesamte deutsche patentjuristische Schrifttum dieser Zeit forderte.

Rogges Kurs wurde auch von anderen BGH-Richtern wie Keukenschrijver, Scharen und Melullis mitgetragen.

Ende der 90er Jahre zeichnete sich jedoch ein erneutes Umdenken ab.

Der ihm nachfolgende vorsitzende Richter Melullis, der 2001 sein Amt antrat, versuchte, einige der Fehlentwicklungen der 90er Jahre zu korrigieren, wurde dabei aber wohl von den Kollegen ausgebremst.

Um 2009, kurz nach der Pensionierung von Melullis, übernahm Scharen den Vorsitz und gab sogleich in einer Reihe von Urteilen nunmehr die uneingeschränkte Patentfähigkeit von Softwarelösungen als solchen bekannt.

1 Der Wirtschaftspolitische Wille des Gesetzgebers

Die geltenden Gesetze (PatG, EPÜ) wurden in den 70er Jahren geschaffen. Damals fand in den europäischen Flächenstaaten eine rege Diskussion über den patentrechtlichen Status von Computerprogrammen statt. Es gab zwei Parteien. Die einen wollten das Patentwesen für alle wirtschaftslich interessanten automatisierbaren Lösungen bereit halten. Die anderen wollten es auf Lösungen beschränkt wissen, die einen unmittelbaren Einsatz von Naturkräften zur Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges lehren.

Letztere setzten sich in dem Moment durch, als die Gesetze beschlossen wurden. In den 80er Jahren verschob sich jedoch allmählich das Gewicht zugunsten der ersteren. Lange Zeit blieb diese Entwicklung außerhalb patentjuristischer Kreise unbeachtet. Im Jahr 2000 drang sie wieder auf die Ebene der Politik vor. Führende Politiker alle Fraktionen des Bundestages kritisierten die expansive Patentierungspraxis.

2 Der Wirtschaftspolitische Wille der Patentbewegung

Die Patentfachwelt führte immer wirtschaftspolitische Argumente an, um für eine Änderung der Rechtslage zu plädieren. Vor allem handelt es sich dabei um folgende Argumente, die auch der vorsitzende Richter des BGH-Patentsenates, Dr. Klaus Melullis als Begründung für Änderungen der Rechtsprechung seines Senateszusammenfasste:

2.1 Bedeutungszuwachs der Softwarebranche

Die Softwarebranche sei so bedeutend geworden, dass ihren Investitionen der Patentschutz nicht länger versagt werden dürften. Die Gesetze müssen an diese Gegebenheiten angepasst werden. Die Entscheidung des Gesetzgebers sei falsch gewesen. Diese Argumentation beruht auf der Voraussetzung, dass alles patentierbar sein müsse, was wirtschaftlich bedeutend ist. Sie entspricht zwar dem Interesse und der Ideologie der Patentbewegung, ist aber ansonsten völlig unbegründet und wurde bereits in den 70er Jahren vom BGH ausdrücklich zurückgewiesen.

2.2 Urheberrecht schützt unzureichend gegen Nachahmung

Diese Argumente wurden nie geprüft. Eigentlich sind gerade Computerprogramme im Vergleich zu anderen Informationsgütern relativ schwer nachahmbar. Dekompilierung bringt wenig und ist auch in der Regel verboten. Das gleiche gilt für Kopieren und Plagiieren. Einem geringen Erfindungsaufwand bei den Einzelideen steht ein hoher Nachahmungsaufwand für das Gesamtwerk gegenüber. Im BGH sitzen nur Juristen, die dies offenbar nicht wissen.

2.3 Patente schützen den kleinen Innovator vor dem großen Monopolisten

Bei Zehntausenden von jährlichen Swpat-Anmeldungen ist das graue Theorie.Auf diesem Spielfeld profitieren allenfalls diejenigen Kleinfirmen, die selber keine Programme schreiben und daher nicht auf Tauschgeschäfte mit Großfirmen angewiesen sind.D.h. Patentverwertungsfirmen, nicht Softwarefirmen.

3 Unterlagen

BGH :: Seit 2002 hat auch der BGH seinen Webauftritt. Um 2002/03 waren BGH-Urteile dort noch nicht abrufbar. Damit hinkte der BGH dem BPatG, EPA, DPMA etc weit hinterher.

Patentjurisprudenz auf Schlitterkurs :: Allgemeine Einführung und Verweise

Melullis in GRUR 1998 :: BGH-Softwareexperte Melullis erklärt seine Wirtschaftspolitik und erläutert, warum diese eine Änderung der Gesetzesregeln erforderlich macht.

BPatG Fehlersuche 2000 :: Das Bundespatentgericht widerlegt einige der Melullis-Argumente in einem Urteil vom August 2000, gegen welches IBM wiederum beim erfolgreich Berufung einlegte.

Kiesewetter-Köbinger: Patentprüfung von Computerprogrammen :: Ein Patentprüfer des DPMA zerpflückt die Melullis-Argumentation in GRUR.

Sprachanalyse-Pingpong :: Der BGH erklärt “programmtechnische Vorrichtungen” für patentierbar. Jedes neue Konzept muss künftig nur noch als “Vorrichtung” eingekleidet werden, und schon gibt es ein Patent. Im vorliegenden Falle ging es um die “Erfindung”, bei der automatischen Analyse eines Satzes dem Leser die Möglichkeit zu geben, zwischen mehreren möglichen Treffern auszuwählen und dadurch die Analyse zu verfeinern. Das eine Gericht hatte die besseren Argumente, das andere saß am längeren Hebel. Auch hier wurde das Fallrecht von Siemens geschaffen.

Körber: Rechtsfortbildung durch Siemens :: Der Leiter der Patentabteilung von Siemens erklärt, dass Siemens einen aktiven Beitrag zur “Rechtsfortbildung” in Sachen Softwarepatentierung geleistet habe. Um “konservative” Gerichte dazu zu bewegen, Softwarepatente anzuerkennen, wurden einige Musterprozesse vor dem BGH geführt. Die gemeinsamen Rechtsfortbildungsanstrengungen von Siemens und BGH-Richtern fanden 2010 einen vorläufigen Höhepunkt.

DPMA 2002-03-12: Patentrekord - Positives Signal :: Wachstum der Anmeldezahlen am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) um 15%, Einbruch am neuen Markt, alles ein Spiegel der lebendigen Innovation. Nebenbei wird DPMA-Softwarepatent-Experte Wolfgang Tauchert mit einer Aussage zur neuen Politik des DPMA hinsichtlich Software und Geschäftsmethoden zitiert. Tauchert kündigt an, dass das Patentamt die neueste BGH-Entscheidung (Zeichensuche 2001) umsetzen und somit Programmansprüche zulassen werde. Damit prescht das DPMA in einem Punkt vor, in dem sogar der aktuelle Richtlinienvorschlag der Kommission Zurückhaltung empfiehlt.

/10/05/bgh :: In einem weiteren bahnbrechenden Urteil erklärt der BGH Programe für Datenverarbeitungsanlagen als solche uneingeschränkt für patentfähig und beseitigt somit die bislang verbliebenen Unterschiede zur Spruchpraxis des Europäischen Patentamtes.

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