1. Verfahren zur virtuellen Verkürzung der Übertragungszeit beim bidirektionalen Datenaustausch zwischen Computer- und/oder Steuersystemen, wobei ein vorhandenes Echtzeit-Datenbild über eine Eingabe verändert und vorzugsweise sichtbar gemacht wird, dadurch gekennzeichnet, dass für den Bereich der Eingabe, insbesondere während der Übertragungszeit, von dem Echtzeit-Datenbild ein Simulierbild hergestellt und Simulierbild die Veränderung zeitgleich mit der Eingabe vorgenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass die Speicheradressen für das Simulierbild vorzugsweise identisch si mit den Speicheradressen für das Echtzeit-Datenbild.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Echtzeit-Datenbild aus Daten von Teilbildern und/oder mehreren Bild besteht, wobei vorzugsweise nur die durch die Eingabe veränderten Daten im Simulierbild bis zur Rückmeldung der tatsächlichen Werte fixiert sind, während alle übrigen Daten als Echtzeitdaten normal fortwährend aufgefrischt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet dass das Echtzeit-Datenbild auch für nicht sichtbare Bilder fortwährend aufgefrischt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sende- und Empfangskanäle vorzugsweise über den gleichen Pfad geführt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicheradressen der Echtzeit- Daten im empfangenden Steuersystem für Sende- und Empfangsinformation vorzugsweise identisch sind.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass im Übertragungspfad sendeseitig ein Multiplexerprogramm zur Vielfach-Adressierung eingebaut wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass im Übertragungspfad empfangsseitig ein Decoder- bzw. sendeseitig ein Encoderprogramm zur Datentyp- Umwandlung oder Skalierung eingebaut wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet dass ein Mehrfach-Decoder/Encoder Programm mit Ein/Ausgabeschnittstellen für mehrere Ebenen eingebaut ist.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass für den Bereich der Eingabeeinrichtung, insbesondere während der Übertragungszeit, von dem Echtzeit-Datenbild mittels eines Software-Programmes ein Simulierbild herstellbar und im Simulierbild die Veränderung zeitgleich mit der Eingabe vornehmbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinrichtung eine Tastatur und/oder eine sogenannte Pointing Device zur Veränderung des Echtzeit-Datenbildes aufweist und für die Darstellung des Echtzeit-Datenbildes ein Bildschirm verwendet wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet dass ein Echtzeit-Datenbild für den Bereich der Haustechnik, oder für eine Industrieanlage mit Echtzeit-Daten von/für Maschinen, Anlagen, Motoren und Ventilen sowie deren Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen darstellbar ist. |