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Daniele Schiuma zu Softwarepatenten: Beitrag zur Bundestags-Anhörung 2001-06-21

Der Münchener Patentanwalt Dr. Daniele Schiuma hat als Forscher am Münchenr Max-Planck-Institut für Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht mehrere in den einflussreichen Zeitschriften ebendieses Institutes zum Thema Softwarepatente veröffentlicht. Er ist insbesondere als Vertreter der These bekannt geworden, der TRIPS-Vertrag erzwinge die Patentierbarkeit von Software, da er autonom interpretiert werden müsse. Damit ist gemeint, dass bei der Interpretation dieses Vertrages kein spezifisch europäischer Technik- und Erfindungsbegriff zugrunde gelegt werden dürfe. Ferner vertritt Schiuma die These, der Eigentumsbegriff des Grundgesetzes mache Softwarepatente erforderlich. Wir warten noch auf Zusendung von Herrn Schiumas Referatstext zwecks Veröffentlichung auf dieser Seite.

->Schiuma: Redebeiträge 1, 2, 3, 4 und 5
->Schiuma 2000: TRIPs and Exclusion of Software 'as such' from Patentability
An article by Daniele Schiuma, patent attorney from Munich, which argues that the Treaty on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPs) of 1993 must be interpreted autonomously, e.g. independently of regional traditions and solely in view of the implicit assumptions of the treaty itself, such as its purpose of establishing a uniform world trade environment on the basis of the (American) views that were prevalent at the (patent lawyer working groups of the) Uruguay round. From these assumptions it follows that products and processes in the field of "software technology" must be patentable everywhere across the world. As a side effect, Schiuma provides some interesting evidence on how European patent law was bent to fit a political agenda.
->Patentlobbyismus und Schriftgelehrsamkeit im Namen Max Plancks
Das Max-Planck-Institut für Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München, neuerdings auch als "Munich Intellectual Property Law Center" (MIPLC) oder "Kaderschmiede in der Hauptstadt der Patentbewegung" (KHPB) bekannt, betätigt sich seit Jahren als rechtspolitischer Wegbereiter des Privatbesitzes an allen Geisteserzeugnissen, die sich irgendwie beanspruchen und verwerten lassen. Insbesondere der Lehrstuhl für Gewerbliche Schutzrechte ist eng mit EPA, AIPPI, Großunternehmen und allen Schaltstellen der Patentbewegung in der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und bei den Vereinten Nationen verflochten. Ratschlüsse des Europäischen Patentamtes sind für Prof. Straus und Kollegen eine Quelle der Erkenntnis, die es zu ergründen und zu predigen, niemals aber an volkswirtschaftlichen oder sonstigen Zweckbestimmungen zu messen gilt. Als Max Plancks Kollege Ernest Rutherford die Wissenschaft in "Physik vs Briefmarkensammeln" einteilte, verspottete er damit diejenigen Gelehrten, denen nicht primär an der Erforschung objektiv überprüfbarer Zusammenhänge gelegen ist. Es gibt jedoch einen informellen Maßstab, an dem MPI-Gelehrte ihre oft willkürlich anmutenden Schriftauslegungen orientieren: die Wünsche der "Wirtschaft", d.h. der zusammen mit Straus im Beirat des Europäischen Patentamtes (SACEPO) vertretenen Großkonzern-Patentjuristen, unter denen sich wiederum nicht wenige Alumni und Gönner des MPI finden.



[ Berlin 2001-06-21: Bundestags-Expertengespräch Softwarepatente | Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Karl-Friedrich Lenz | Daniel Probst: Software-Patentierbarkeit aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht | Jürgen Siepmann: Stellungnahme des Linux-Verbandes zum Bundestags-Expertengespräch | Dr. Swen Kiesewetter-Köbinger: Stellungnahme zur Patentierbarkeit von Softwarekonzepten | Daniele Schiuma zu Softwarepatenten: Beitrag zur Bundestags-Anhörung 2001-06-21 ]

http://swpat.ffii.org/termine/2001/bundestag/schiuma/index.de.html
© 2003/09/18 (2002/01/02) Arbeitsgruppe