Dieses Patent deckt im engeren Sinne jegliche Fernsteuerung eines Rechners (z.B. Server) über den Rechner des Anwenders ab (z.B. Internet-Surfen ohne Handbewegung, e-Shopping von der intelligenten Küche aus, diktieren eines Briefes z.B. über das X-Windows-System, ... ). Im weiteren Sinne ist Sprach-Steuerung per se patentiert z.B. ein sprachgesteuertes Tamagotchi, oder ein Sprachgesteuerter Gameboy ... . Vorraussetzung ist lediglich, dass Benutzeroberflächenlogik und Anwendungslogik voneinander getrennt sind, was fast immer der Fall ist.