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Eine Datenbank der Monopole auf Programmieraufgaben, die das Europäischen Patentamt gegen den Buchstaben und Geist der geltenden Gesetze massenweise gewährt hat, und über die es die Öffentlichkeit nur häppchenweise informiert. Die Softwarepatent-Arbeitsgruppe des FFII versucht, die Softwarepatente herauszusuchen, besser zugänglich zu machen, und ihre Wirkungen auf die Softwareentwicklung zu zeigen. |
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Eine Patentschrift besteht aus
In den Ansprüchen steht zu lesen, wass Sie nicht tun dürfen. Jeder Anspruch beschreibt eine Klasse verbotener Gegenstände. Die Beschreibung hilft bei der Auslegung der Ansprüche. Sie soll den durchschnittlichen Fachmann befähigen, die "Erfindung" nachzuarbeiten, ohne weiterhin erfinderisch tätig werden zu müssen. Die EPA-Beschreibungen enthalten jedoch im allgemeinen keine Software-Referenzimplementation, und die eigentlich schwierige Arbeit bleibt dem Programmierer überlassen. Daher könnte man auch vom Gesichtspunkt der Befähigung des Fachmanns her gesehen die Gültigkeit der EPA-Softwarepatente in Zweifel ziehen. In Patentbeschreibungen ist häufig wortreich von Selbstverständlichkeiten wie der "Zuweisung eines Blocks in einem Speichergerät zur Speicherung einer Variablen" u.ä. die Rede. Dies lässt die "Erfindung" besonders "technisch" aussehen, kann aber auch notwendig sein, um Verteidigungslinien für Rückzugsgefechte im Fall von Rechtsstreit aufzubauen. In jedem Falle muss der weniger juristisch interessierte Leser lernen, dieses Wortgeklingel zu überlesen.
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