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European Patent OfficeKober 2001/06Müller 2000Schar 1998Wuesthoff 2001

Kober 2001: The Role of the European Patent Office
Tag der Bananen-Union

Dr. h.c. Ingo Kober, Präsident des Europäischen Patentamtes (EPA), erklärt in dieser überarbeiteten Fassung eines am 15. November 2000 im Rahmen des Patent- und Marken-Forums gehaltenen Vortrages, welche Meilensteine auf dem Weg zum Ziel eines weltweit einheitlichen Patentschutzes auf allen wirtschaftlich interessanten Gebieten schon zurückgelegt wurden und noch zurückzulegen sind. Er erklärt dabei, dass die soeben abgehaltene Diplomatische Konferenz zwar nicht den Wünschen des EPA entsprechend Art 52 EPÜ geändert hat, aber dass das EPA dennoch mit voller Unterstützung der Regierungen weiterhin Patente auf Computerprogramme und computer-gestützte geschäftliche Methoden (sic!) erteilen wird.
Titel:
Kober 2001: The Role of the European Patent Office
Quelle:
GRUR GRUR Int 2001/06 p 493-580
  1. Der Text
  2. Annotated Links
Steigende Anmeldezahlen und zunehmendes Patentbewußtsein auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zeigen, daß der effektive Schutz von Erfindung und Innovation in unserer vernetzten Welt für immer wichtiger erachtet wird. Fachleute überrascht dies nicht. Als Instrument des Wettbewerbs- und Wirtschaftsrechts haben sie das Patentwesen schon immer zu den Faktoren gerechnet, die für den Ausbau und die Sicherung von Marktpositionen von grundlegender Bedeutung sind. Das Patent macht die Erfindung verkehrsfähig und wirtschaftlich verwertbar. Dies ist besonders wichtig für eine wissensbasierte Wirtschaft, wie die sogenannte Neue Ökonomie. Wirksamer Patentschutz ist hier die zentrale Voraussetzung für Investitionen und die Bereitstellung von Risikokapital.

Dies wird inzwischen auch von den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft so gesehen. Förderung und Schutz von Innovationen gehören zu den Top-Prioritäten der modernen Wirtschaftspolitik. Die europäische Kommission, nationale Regierungen und Parlamente befassen sich heute mit Detailfragen des Patentrechts, die über Jahre nur in Expertenkreisen behandelt worden sind. Auch die allgemeine Öffentlichkeit hat inzwischen das Patentrecht entdeckt. Die technologische Revolution im Bereich der Bio-Techniken und der Informationstechnologie ist im Alltag zunehmend wahrnehmbar und wird nicht zuletzt durhc die patentamtlichen Veröffentlichungen zum Gegenstand breiter Diskussion.

...

Revision des EPÜ

Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat daher auf meinen Vorschlag Anfang 1998 die Initiative ergriffen und eine erste Liste von rechtlichen und technischen Punkten für eine Revision des EPÜ zusammengestellt und an seinen Ausschuss "Patentrecht" zur Prüfung überwiesen. Damals hat wohl kaum jemand damit gerechnet, dass dieses Vorhaben in nur knapp 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen würde.

[...]

Zunächst möchte ich einen Punkt hervorheben, bei dem vorerst alles beim alten bleiben wird. Er betrifft die Schutzfähigkeit von softwarebezogenen Erfindungen. Die Konferenz hat sich gegen die vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Streichung der Computerprogramme aus der Liste der nicht patentfähigen Gegenstände in Art. 52(2) EPÜ ausgesprochen. Damit bleibt die bestehende Rechtslage vorerst unverändert. Mit ihrer Entscheidung hat die Konferenz dem von der Europäischen Kommission kürzlich eingeleiteten Konsultationsprozess über die zukünftige Rechtsordnung auf diesem Gebiet Rechnung getragen. Die bisherige Praxis des Amts und seiner Beschwerdekammern, der nationalen Patentbehörden und Gerichte wird damit jedoch in keiner Weise in Frage gestellt. Wie bisher können computer-implementierte Erfindungen patentiert werden, wenn damit ein neuer und erfinderischer technischer Beitrag zum vorbekannten Stand der Technik verbunden ist. Patentierbar sind also weiterhin technische Verfahren auf dem Gebiet der Datenverarbeitung oder zur computergestützten Durchführung geschäftlicher Methoden. Dies ergibt sich aus dem der europäischen Patentpraxis zu Grunde liegenden Erfindungsbegriff, der zwischen technischen Lösungen und nichttechnischen Methoden klar unterscheidet. Die Richtlinien für die Prüfung im EPA werden derzeit überarbeitet, um der neueren Rechtsprechung der Beschwerdekammern auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen.

[ EPO 2000/05/19: Examination of %(q:business method) applications → Kober 2001: The Role of the European Patent Office | Pldne f|r eine Softwarepatent-Richtlinie | Mark Schar 1998: What is 'Technical'? | Wüsthoff 2001: Strategic Advice to Banks on Business Method Patents in Europe ]
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© 2005/01/06 (2004/08/24) Arbeitsgruppe
deutsche Version 2003/12/17 von Hartmut PILCH