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Logikpatente > Rezensionen > CEC/BSA 02-02-20 > Wuermeling 03-09-19
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Wuermeling für Scheinbegrenzungen der Patentierbarkeit

Der Schattenberichterstatter der Europäischen Volkspartei, Dr. Joachim Wuermeling aus Bayreuth (CSU), ist unter Druck gekommen. Eine internationale Gruppe von 32 EVP-Abgeordnete, angeführt von Piia-Noora Kauppi aus Finnland, hat eigene Änderungsanträge eingebracht, die wirksam Software und Geschäftsmethoden von der Patentierbarkeit ausschließen und grundlegende Freiheiten des Wettbewerbs und des Veröffentlichens schützen. Viele EVP-Kollegen haben begonnen, diese Änderungsanträge eigenständig zu studieren, ohne sich auf ihren Berichterstatter zu verlassen. Zugleich fand eine Demonstration zum Protest gegen die Wuermelings Politik in München regen Zulauf. Wuermeling hat inzwischen mit einer eigenen Pressemitteilung und mit einem Satz von Änderungsanträgen reagiert. In beiden wird den Interessen der "Opensource-Firmen und freine Entwickler" Lippendienst gezollt und beteuert, Patentierbarkeit reiner Software sei nicht beabsichtigt und müsse verhindet werden. Es kommt aber auch zwischen den Zeilen zum Ausdruck, dass Wuermeling im Grunde Softwarepatente z.B. auf "Erfindungen" im Bereich etwa der "Worterkennung" durchsetzen und "Ideenklau" verhindern will. Entsprechend unklar fallen auch Wuermelings Änderungsanträge aus. Es bleibt abzuwarten, ob Wuermeling nächste Woche beim Erstellen seiner Abstimmungsempfehlungen für die EVP die Änderungsanträge der Kauppi-Gruppe unterstützt. Denn diese Änderungsanträge setzen wirklich das um, was Wuermeling als seine Absicht ausgibt.
  1. Wuermelings Medienkampagne
  2. Wuermelings Änderungsvorschläge: Scheinbegrenzung der Patentierbarkeit
  3. Kommentierte Verweise
In order to be patentable, inventions in general and computer-implemented inventions in particular must be susceptible of industrial application, new and involve an inventive step. In order to involve an inventive step, they must in addition make a new technical contribution to the state of the art, in order to distinguish them from pure software.
Um computerimplementierte Erfindungen rechtlich zu schützen, sind keine getrennten Rechtsvorschriften erforderlich, die das nationale Patentrecht ersetzen. Die Vorschriften des nationalen Patentrechts sind auch weiterhin die Hauptgrundlage für den Rechtschutz computerimplementierter Erfindungen. Durch diese Richtlinie wird lediglich die derzeitige Rechtslage klargestellt, um Rechtssicherheit, Transparenz und Rechtsklarheit zu gewährleisten und Tendenzen entgegenzuwirken, nicht patentierbare Methoden, wie Trivialvorgänge und Geschäftsmethoden, als patentfähig zu erachten.
Ausschluss von der Patentierbarkeit

Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung lediglich ein Computerprogramm eingesetzt wird (Datenverarbeitung und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.)

Erwägung 5(a) (new)

(5a) Die Regeln gemäß Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens über die Grenzen der Patentierbarkeit sollen bestätigt und präzisiert werden. Die dadurch entstehende Rechtssicherheit sollte zu einem investitions- und innovationsfreudigen Klima im Bereich der Software beitragen.

Bezeichnend ist, dass Wuermeling in Erwägungsgründen manche der Formulierungen übernommen hat, mit denen der FFII die Formulierungen der Europäischen Kommission zu ersetzen vorschlug, aber nur als Zusätze, ohne erstere zu ersetzen. Und natürlich nur in Erwägungsgründen, wo dies ohnehin wenig bewirkt.

[ Arlene McCarthy 2003/09/01: "The Myths - The Truth" | Britische Regierung 2003/09/01 eilt McCarthy zu Hilfe | Wuermeling für Scheinbegrenzungen der Patentierbarkeit ]
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http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/jwuerm0309/index.de.html
© 2004/04/10 (2003/09/19) Arbeitsgruppe
deutsche Version 2003/12/17 von PILCH Hartmut