Schölch 2001: Softwarepatente ohne Grenzen?
Im Jahre 2000 veröffentlichte der 10. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH/10) mit den Urteilen "Sprachanalyse" und "Logikverifikation" eine neue Doktrin über die grundsätzliche Patentierbarkeit von allem, was als "programmtechnischen Vorrichtung" beschrieben werden kann. Der BGH/10 verwarf dabei Urteile einer unteren Instanz, welche die selben Patentanträge mangels Technizität zurückgewiesen hatte. Der 17. Senat des Bundespatentgerichtes (BPatG/17) hatte eine Differenzbetrachtung (Kerntheorie) angewandt und konnte daher in den fraglichen Patentanträgen keinen "Beitrag zum Stand der Technik", m.a.W. keine "neue Lehre auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften" erkennen. Günter Schölch, der als Prüfer am Deutschen Patentamt täglich mit zweifelhaften Programmlogik-Patentanträgen konfrontiert ist, findet die neuen Vorgaben des BGH/10 weniger einleuchtend als die Position des BPatG/17 und sorgt sich um die gesellschaftlichen Folgen einer grenzenlosen Patentierbarkeit.