| CEU/DKPTO 2002/09 | France: Non Merci | Mamère: Non Merci | PvdA.nl Rejects | Tauss: Nein Danke |
Presseerklärung
http://www.industrie.gouv.fr/accueil.htm
Paris den ersten März 2002
Der Minister für Industrie, KMU, den Handel, Handwerk und Verbrauch, Christian Pierret, hat die Europäische Kommission über die Position Frankreichs zum Entwurf einer Richtlinie über die Patentierbarkeit von Software unterrichtet, die heute dem Binnenmarktrat vorgelegt wurde. Die Regierung stellt fest, dass der Richtlinienvorschlag keine der erwarteten Klärungen bezüglich der Grenzen der Patentierbarkeit bringt, und ist beunruhigt, dass das Gebiet des Patentierbaren nunmehr für Logikalien (Software) aller Art bis hin zu Verfahren für geistige und geschäftliche Tätigkeit geöffnet werden könnte. Es hat sich jedoch in Frankreich ebenso wie in Europa in der Diskussion deutlich gezeigt, dass eine solche Ausweitung weitgehend auf Ablehnung stößt.
Frankreich hat daran erinnert, dass seiner Meinung nach eine Bilanz des Rechtsschutzes zu ziehen ist, der sich aus der Praxis der Europäischen Patentorganisation (EPO) und der Mitgliedsstaaten ergibt. Die französische Regierung möchte jegliches Vorhaben vermeiden, welches negative Auswirkungen auf die Innovation, die Interoperabilität, die freie Software und die Gesamtheit der Akteuere (Schaffende, Integrierer und Anwender von Software) haben könnte. Wir glauben, dass der Richtlinienvorschlag weder in angemessener Weise auf die wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Herausforderungen des Software-Sektors antwortet noch den Erfordernissen der Förderung der Innovation Rechnung trägt, wie sie im Aktionsplan "e.Europe" als Priorität angeführt sind. Die Kommission hat zu diesem Thema Studien und eine Konsultation im letzten Drittel des Jahres 2000 durchgeführt. Dennoch zeigt der Richtlinienentwurf, wie er den Mitgliedsstaaten vorgelegt wurde, nicht klar die Risiken auf, die eine Durchsetzung der Praxis der EPO in den Mitgliedsstaaten mit sich bringen würde, und deren Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Im übrigen haben sich verschiedene in den Mitgliedsstaaten erschienene Studien eher reserviert über diese Aussichten geäußert. Nicht zuletzt auf Betreiben Frankreichs hatte die Diplomatische Konferenz für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), die im November 2000 in München stattfand, beschlossen, die Vorgaben des Übereinkommens in dieser Sache nicht zu ändern, in dem Wunsch, dass eine klare europäische Position auf Grundlage einer präzisen Analyse der wirtschaftlichen, technischen und juristischen Folgen gefunden werden könnte.