Deutscher Bundestag
Drucksache 14/9039
14. Wahlperiode
2002-05-14
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Martina Krogmann, Bernd Neumann (Bremen), Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Bernd Protzner, Sylvia Bonitz, Renate Diemers, Elmar Müller (Kirchheim), Norbert Röttgen und der Fraktion der CDU/CSU
Softwarepatente, Wettbewerb, Innovation und KMU
Die Frage der Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen ist in Europa seit längerem umstritten. Das wurde auch im Vorfeld der Vorlage einer neuen EU-Richtlinie deutlich.
Zwischenzeitlich hat die Kommission der europäischen Gemeinschaft (EU-Kommission) einen Entwurf für eine ''Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen`` vorgelegt. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander und reichen von der umfassenden Zustimmung zur Harmonisierung der Patentierbarkeit auf der Basis des status quo bis zur absoluten Ablehnung der Patentierung von softwarebasierten Erfindungen.
In der Wortwahl stellt sich die CDU/CSU hier -- vielleicht unwillkürlich -- auf die Seite der Softwarepatentbefürworter:
- Die derzeitige Praxis des Europäischen Patentamtes wird als "status quo" bezeichnet. Dass diese Praxis vom Gesetz ebenso wie von der Rechtsprechung zahlreicher europäischer (einschließlich deutscher) Gerichte stark abweicht, findet keine Erwähnung. Die politischen Interessen mächtiger europäischer Behörden haben offenbar auch bei der CDU/CSU im Zweifelsfall Vorrang vor dem Rechtsstaat und dem Grundrechtsschutz des europäischen Bürgers.
- Kein Diskussionsteilnehmer (insbesondere nicht FFII oder Eurolinux) wendet sich gegen die Patentierung von Erfindungen. Erfindungen müssen gemäß patentrechtlicher Dogmatik patentierbar sein, egal ob sie als "softwarebasiert" bezeichnet werden können oder nicht. Andererseits spricht kein Softwareentwickler von "Erfindungen". Wir lehnen die Patentierung von Programmierideen (Organisations- und Rechenregeln, Algorithmen, Abstraktionen) ab, nicht die von Erfindungen (d.h. Lehren über anwendbare Wirkungszusammenhänge von Naturkräften). Mayer optiert hier nicht für die Sprache des Softwareentwicklers sondern für die des unaufgeklärten Patentrechtlers, der alle möglichen Ideen für den Zugriff des Patentwesens erschließen will.
Auch bei der
Anhörung im Unterausschuss "Neue Medien" des Deutschen Bundestages im Juni 2001 wurde das Thema kontrovers diskutiert.
Die Befürworter der Patentierbarkeit softwarebasierter Erfindungen argumentieren damit, dass in Europa die Patentierung ohnehin bereits jetzt möglich sei, sofern Technizität bestehe, also ein technischer Beitrag geleistet werde. Zudem sei es nicht ersichtlich, weshalb Softwarepatente anders als Patente für andere Technologiebereiche behandelt werden sollten. Vor allem zum besseren Schutz der Rechte der Erfinder softwarebasierter Neuerungen sei es unerlässlich, auch diese Erfindungen unter den umfassenderen Schutz eines Patents stellen zu können. Hingewiesen wird auch auf die Verhältnisse in den USA, wo im Gegensatz zu Europa die Patentierung von Geschäftsideen und Dateiformaten ohne technischen Beitrag möglich ist.
Die Patentierbarkeitsregeln des Europäischen Patentamtes (EPA) unterscheiden sich nicht mehr wesentlich von denen des US-Patentamtes, wie man an den Ergebnissen unschwer erkennt. Der letzte Satz ist doppelt unwahr:
- Sowohl am EPA als auch am USPA werden Patente erteilt, die man durch Anwendung eines Dateiformats oder einer Geschäftsidee verletzen kann. Diese Patente werden vom EPA in großer Menge erteilt und durch den neuen Richtlinienvorschlag bestätigt.
- Das "Erfordernis eines technischen Beitrags" ist tautologisch: "technischer Beitrag" ist seit jeher ein Synonym für "Erfindung". Laut EPA und RiLi-Vorschlag muss die Erfindung nunmehr nicht einmal mehr neu sein, und Rechenregeln gelten per se als "technisch", so dass dem Begriff "Technik" in diesem Zusammenhang, anders als etwa in der traditionellen deutschen Rechtsprechung, nicht nur keine einschränkende sondern sogar eine aufweichende Bedeutung zukommt. Andererseits lassen sich auch die Patentierbarkeitserfordernisse des US-Patentamtes mit der Worthülse "technischer Beitrag" ebenso gut (oder schlecht) erfassen wie die z.T. noch niedrigeren Anforderungen des EPA und des Brüsseler Richtlinienvorschlages.
Die Gegner der Patentierbarkeit von Software kommen vor allem aus der Open-Source-Bewegung. Zu ihnen gehören auch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Diese befürchten, dass durch eine Ausdehnung der Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen Monopolstrukturen gestärkt und erweitert, Fortschritt und Innovation in der Softwareentwicklung gebremst, kleine Softwareunternehmen und selbständige Programmierer in ihrer Existenz gefährdet und die Open-Source-Programmierung zum Erliegen kommen könnte. Auch in den USA ist die gegenwärtig gehandhabte extensive Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen nicht ganz unumstritten.
Hier resümiert Mayer die Argumente einigermaßen prägnant, redet sie aber klein.
- Die meisten politisch interessierten Programmierer sind sowohl gegen Softwarepatente als auch für alles, was eine Bresche in die Monopolisierung der informationellen Infrastruktur zu schlagen geeignet ist, wie z.B. offene Standards und freie Software. Das macht aber noch lange nicht alle Patentkritiker zu Anhängern eines bestimmten Geschäftsmodells oder gar einer sozialromatischen "Bewegung". Unter den 118000 Unterstützern der Eurolinux-Petition befinden sich ca 1000 Vorstände von Firmen und 300 offizielle Firmen-Sponsoren, von denen die meisten proprietäre Software schreiben.
- Soziologisch korrekt wäre es hingegen, in dem Umfeld der Patentjuristen eine Patentbewegung zu erkennen. Laut der überzeugenden Darstellung von Fritz Machlup handelte es schon vor 150 Jahren beim "Deutschen Patentschutzverein" um eine Bewegung der Juristen und Protektionisten gegen die Volkswirte.
- In den USA ist nicht nur die "gegenwärtige Handhabung" der Logikpatente höchst umstritten. Die amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler sind sich, soweit an ihren Veröffentlichungen erkennbar, einig, dass diese Praxis der Wirtschaft schadet. Zahlreiche Umfragen zeigen, dass ca 90% der Programmierer auch in den größten amerikanischen Softwareunternehmen diese Praxis ablehnen. Gerade der von Mayer unvorsichtig übernommene Patentamts-Neusprech, der aus Algorithmen "softwarebasierte Erfindungen" macht, offenbart durch seinen verkrampft euphemistischen Duktus die tyrannische Natur des Regimes, welches Patentjuristen in den USA der Softwarebranche aufgezwungen haben.
Wir fragen dazu die Bundesregierung:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber dem Schutz der Rechte für softwarebasierte Erfindungen und dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission ein?
Mit dem Ausdruck "Schutz der Rechte ... Erfindungen" übernimmt Mayer die Propaganda-Diktion der Patentbewegung. Monopole mutieren zu Eigentum, Verbote zu Rechten, Privilegien zu Schutz, Algorithmen zu Erfindungen.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den Diskussionsprozess über die Rechte zum Schutz von softwarebasierten Erfindungen zu gewährleisten, und wie will sie diesen weiter fördern?
Die Bundesregierung hat immerhin ein paar Aufträge zu Gutachten vergeben. An den Einzelheiten erkennt man allerdings, wie verkrampft man sich dort in politisch vermintem Gelände bewegt -- nicht viel anders als bei der Opposition:
Ist nach Auffassung der Bundesregierung in dem nun vorliegenden Richtlinienentwurf der Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen so gestaltet, dass
- Innovationen und Forschung gefördert werden
- eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nicht-patentierbaren Programmen sichergestellt wird
- freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit nicht gefährdet werden
- die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und
- der europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA entstehen?
Diese Fragen sind gut formuliert. Allerdings macht Mayer es der Bundesregierung leicht, sich in kryptischen Patentamts-Neusprech zu flüchten und verbindlichen Aussagen aus dem Wege zu gehen. So ist es auch bereits bei den Gutachten geschehen, welche die Bundesregierung mit unklarer Fragestellung vergeben hat. Die CDU/CSU sollte diesmal unserer Bundesregierung eine Testsuite tatsächlicher Patente vorlegen und eine klare Stellungnahme verlangen.
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die unter Punkt drei genannten Anforderungen in der "Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" umgesetzt werden?
Berlin, den 14. Mai 2002
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Dr. Martina Krogmann
Bernd Neumann (Bremen)
Dr. Heinz Riesenhuber
Dr. Bernd Protzner
Sylvia Bonitz
Renate Diemers
Elmar Müller (Kirchheim)
Norbert Röttgen
und die Fraktion der
CDU/CSU
Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Softwarepatente, Wettbewerb, Innovation und KMU, [BT-Drs.14/9039]
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber dem Schutz der Rechte für softwarebasierte Erfindungen und dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission ein?
Die Bundesregierung tritt für einen angemessenen Schutz von Erfindungen auf allen Gebieten der Technik ein. Dies entspricht auch einer Vorgabe des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte geistigen Eigentums (WTO-TRIPS-Übereinkommen, Artikel 27). Die Bundesregierung sieht darin eine Möglichkeit, Anreize für Investitionen zu schaffen.
Die Bundesregierung begrüßt den von der Kommission in ihrem Richtlinienentwurf verfolgten Ansatz, durch Vereinheitlichung der Patentierungspraxis zu einem Abbau der Rechtsunsicherheit im Bereich von computerimplementierten Erfindungen beizutragen. Der Richtlinienvorschlag bietet eine geeignete Verhandlungsgrundlage für die weitere Diskussion.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den Diskussionsprozess über die Rechte zum Schutz von softwarebasierten Erfindungen zu gewährleisten, und wie will sie diesen weiter fördern?
Zur umfassenden Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Patentierung computerimplementierter Erfindungen hat die Bundesregierung bereits im Jahre 2001 zwei Gutachten in Auftrag gegeben, u.a. ein Forschungsprojekt, das die relevanten Fragestellungen unter anderem mit Hilfe empirischer Erhebungen unter deutschen und europäischen Unternehmen vertieft behandelt hat (Mikro- und makroökonomische Implikationen der Patentierbarkeit von Softwareinnovationen. Geistige Eigentumsrechte im Spannungsfeld von Wettbewerb und Innovation).
Nach Vorlage des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen wurden die beteiligten Kreise informiert und um Stellungnahme gebeten. Bereits am 13. Mai 2002 wurde außerdem ein Fachgespräch mit Vertretern der Wissenschaft, der Rechtsprechung, der Patentanwaltschaft und verschiedener Verbände, u.a. der Open-Source-Bewegung durchgeführt, das zu fruchtbaren Diskussionen geführt hat. Die beteiligten Kreise werden über weitere Entwicklungen unterrichtet werden und die Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen einzubringen.
Parallel soll verstärkt Aufklärungsarbeit für kleinere Unternehmen und freie Entwickler über die Möglichkeit der Patentierung durch die Patentämter geleistet werden, da hier noch erhebliche Unsicherheiten bestehen.
Ist nach Auffassung der Bundesregierung in dem nun vorliegenden Richtlinienentwurf der Patentschutz für softwarebezogenen Erfindungen so gestaltet, dass
- Innovationen und Forschung gefördert werden,|eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nicht-patentierbaren Programmen sichergestellt wird,|freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit nicht gefährdet werden,| die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und|der europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA entstehen?
Ziel der Richtlinie ist es, die nationalen Patentgesetze zu harmonisieren und Patentierungsvoraussetzungen transparenter zu machen. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Kreisen und Experten aus dem Deutschen Patent- und Markenamt und den Gerichten prüft die Bundesregierung derzeit, ob die vorgeschlagenen Regelungen geeignet sind, die angestrebten Ziele zu erreichen. Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die genannten Anforderungen in der "Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" umgesetzt werden?
Um dies zu erreichen, wird die sorgfältige Prüfung des Richtlinienvorschlags unter Beteiligung der interessierten Kreise, der Rechtsprechung, der Wissenschaft und der Praxis fortgesetzt.
Bei den Beratungen auf EU-Ebene wird sich die Bundesregierung für die Umsetzung der genannten Ziele und Anforderungen einsetzen.