#WfS: Zur heutigen abschließenden Beratung im Europäischen Parlament zum Vorschlag für eine Richtlinie zu %(q:computer-implementierte Erfindungen) erklären der Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber, MdB, und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB: #Wmr: Das Europäische Parlament hat mit seiner heutigen Entscheidung Schaden von der europäischen Softwareindustrie und von den kleinen und mittleren Unternehmen abgewendet. Die beschlossenen Änderungen des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie zu %(q:computer-implementierten Erfindungen) ­ allgemein als Softwarepatente-Richtlinie bezeichnet ­ sind nicht nur angemessen und zielführend, vor allem geben sie der Richtlinie eine auch tatsächlich innovationsorientierte und Trivialpatente effektiv begrenzende Fassung. Mit den eingefügten Bestimmungen werden die befürchtete Inflation trivialer, allein wettbewerbsverzerrender Softwarepatente wohl ausbleiben und auch die ebenso innovationsleeren wie volkswirtschaftlich kostspieligen Patentstreitigkeiten verringert. #tee: Besonders ist zu begrüßen, dass mit dem Bezug auf kontrollierbare Naturkräfte ein belastbares Technizitätskriterium Eingang gefunden hat, um patentfähige und nicht patentierbare softwarebasierte Lösungen trennscharf differenzieren zu können. Für die Open Source-Entwicklungsprojekte ist zudem insbesondere das eingefügte so genannte Interoperabilitätsprivileg sowie der Ausschluss von Patentansprüchen auf Computerprogramme als solche bzw. auf einem Datenträger von hoher Bedeutung. #nnW: Dennoch erhalten Unternehmen und Investoren hinreichend Anreize für eine aktive Patentpolitik zur Sicherung der Investitionskosten gerade im wachsenden %(q:Embedded-Markt). In der nun vorliegenden Form wird die Richtlinie nicht nur eine europäische Vereinheitlichung der Patentpraxis befördern, darüber hinaus wird sie Trittbrettfahrern, die weniger an Fortschritt als an Wettbewerbsverzerrungen zu ihren Gunsten interessiert sind, den Zugang zu patentrechtlichen Schutzansprüchen erschweren. #hmn: Doch selbst dann blieben offene Fragen bestehen, die gemeinschaftsrechtlich (noch) nicht lösbar sind, wie etwa das Verhältnis der Richtlinie zum ­ eigentlich richtigeren Gegenstand für die Softwarepatente- Diskussion ­ Europäischen Patent-Übereinkommen oder auch zu den Bemühungen um das so genannte Gemeinschaftspatent. Dessen ungeachtet wird es nun darauf ankommen, dafür zu sorgen, dass diese Beschlüsse des Europäischen Parlaments auch in dem weiteren Verfahren sowohl bei der EU-Kommission wie beim Rat Bestand haben. #msn: Erklärt den Zusammenhang zwischen Technizität (Erfordernis, dass Naturkräfte Teil der Problemlösung sind) und Trivialität. # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /usr/share/emacs/site-lisp/phm/sys/mlht.el ; # mailto: mlhtimport@ffii.org ; # login: phm ; # passwd: YYYYY ; # feature: swpatdir ; # dok: spdmdb030924 ; # txtlang: de ; # multlin: t ; # End: ;