Es handelt sich um eine Studie im Rahmen einer Serie von "Faktenberichten", die im April 2004 von der Münchener Marktforschungsagentur TNS Infratest GmbH & Co KG im Auftrag des BMWA ausgeführt wurde.
Als Autoren werden genannt:
[...]
Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ermöglichen
Das Wort computer-implementierte Erfindungen wird weithin als Euphemismus für "Software im Kontext von Patentansprüchen" verwendet. Im aktuellen politischen Kontext kommt der Satz einer Parteinahme für die Politik der Bundesregierung im EU-Rat und gegen die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2003 gleich.
Woraus die Studie diese Empfehlung ableitet, ist nicht zu erkennen. Es steht zwar im Vorspann zu den "Empfehlungen" zu lesen:
Doch in eben jenen Hauptteilen findet sich das Stichwort "Patent" nirgendwo, und auch im bibliographischen Anhang wird nicht auf einschlägige Literatur verwiesen.