Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 15. November 2001 die im Januar 2001 erteilte und ursprünglich im Juli oder August erwartete Auftragsstudie von von drei dem Patentmilieu nahestehenden Forschungseinrichtungen zum Thema der "makro- und mikroökonomischen Implikationen der Patentierung von Softwareinnovationen" veröffentlicht. Diese Studie beruht auf einer aufwändigen und bisher einmaligen Befragung von mehreren hundert Softwareunternehmen und unabhängigen Entwicklern zum Stellenwert von Innovation, Standards, freier Software und gewerblichen Schutzrechten in ihrem Schaffen. Diese Befragung ist in z.T. recht eigenwillige wirtschaftstheoretische und rechtsdogmatische Überlegungen eingebettet. Während der hauptsächlich von Mitarbeitern des Fraunhofer Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) erarbeitete wirtschaftstheoretische Teil deutlich macht, dass die Softwarebranche von Patenten zu Recht wenig gutes erwartet, empfiehlt der hauptsächlich unter Leitung des Patentrechtlers Prof. Josef Straus vom Münchener Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent, Urheber- und Wettbewerbsrecht (MPI) erarbeitete rechtsdogmatische Teil erneut mit längst entkräfteten naiven Argumenten die vom MPI seit Jahren propagierte Legalisierung von Softwarepatenten, die Aufgabe des Technikbegriffs, die Patentierbarkeit funktioneller Texte und den Verzicht auf jegliche gesetzgeberische Kontrolle des Europäischen Patentamts (EPA). Die Veröffentlichung der Studie fällt zeitlich zwischen einen rechtsetzenden Vorstoß des EPA in ebendiesem Sinne und einen Richtlinienvorschlag der europäischen Kommission, welcher die Rechtsetzungsakte des EPA im nachhinein legitimieren soll. Betroffene und Experten fordern die Bundesregierung auf, dem in der Studie offenbar gewordenen Willen der Softwarebranche die gebührende Beachtung zu schenken und das Gemeinwohl gegen die Partikularinteressen des EPA und des MPI zu verteidigen.
Fraunhofer/ISI 2001: Ökonomisch-Rechtliche Studie über Softwarepatente
- Im Januar 2001 erteilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) einer Bietergemeinschaft aus bekannten Denkfabriken der Patentbewegung, nämlich dem Fraunhofer Institut für Innovationsforschung (ISI), der Fraunhofer Patentstelle (PST) und dem Max Planck Institut für ausländisches und Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (MPI), den Zuschlag für eine Studie über die Geschäftsmodelle der Softwarebranche und die möglichen Auswirkungen von Softwarepatenten auf diese Branche. Die Bietergemeinschaft schloss diese Studie im Juni 2001 weitgehend ab und präsentierte am 10. Juli einer ausgesuchten Öffentlichkeit vorläufige Ergebnisse. Die Endfassung wurde am 2001-11-15 vom BMWi veröffentlicht. Die Studie beruht auf einer Umfrage an einige 100 Softwareunternehmen und freiberufliche Softwareentwickler. Die Umfrageergebnisse bestätigen einerseits das bekannte Bild, wonach Patente nach wie vor in der Softwarebranche weitgehend eine unbekannte Größe sind und die meisten Antwortenden mit mehr oder weniger deutlichem Unbehagen auf die Ausdehnung der Patentierbarkeit blicken. Sie stellte auch eine sehr große Bedeutung der freien Software für viele Unternehmen fest. Mittelfristig prognostiziert die Studie, Softwarepatente würden zu einer Dezimierung der Softwareunternehmen und einer Hemmung der Innovationstätigkeit führen. Aus diesen Befunden leitet die Studie die Forderung ab, Softwarepatente zu legalisieren und die KMU über die Vorzüge der Patentierung aufzuklären. Es wird nicht gefragt, wie man die Patentierbarkeit begrenzen könnte, welche Regeln dafür in Frage kommen und wie sie sich auswirken würden. Der juristische Teil, für den das MPI verantwortlich zeichnet, beschränkt sich darauf, die bestehende Rechtsprechung des EPA und weiterer Gerichte aus den letzten 30 Jahren zu sichten, nach ihrem Wortlaut zu klassifizieren und mithilfe statistischer Methoden die Gesetzesregelung und die dazu in diametralen Gegensatz stehende neueste Praxis des Europäischen Patentamtes zu einem verwirrenden Datenbrei zusammenzurühren, um die von den Patentjuristen der EU-Kommission angestrebte "Klarstellung" (= Legalisierung der neuen EPA-Praxis) erstrebenswert erscheinen zu lassen.