Dr. N.N. von E.V.: "Wir sind besorgt über Missverständnisse in der deutschen Wirtschaftspolitik. Es wird ein regelrechter Kult um Innovation und Patente betrieben, und auf Entscheiderebene glaubt man vielfach noch immer, mehr Patente bedeuteten mehr Innovation. So ist eine unüberschaubare Flut von Verbotsvorschriften entstanden, mit die alltägliche Innovationsarbeit der Unternehmen behindert wird."
Besonders umstritten ist die Frage ob Software-Lösungen, im Jargon des Europäischen Patentamtes seit 2000 auch "computer-implementierte Erfindungen" genannt, patentierbar sein sollen.
Dr. Thomas Wuensche, Inhaber und Geschaeftsführer von EMS Dr. Thomas Wuensche, eines Unternehmens fuer Automatisierungstechnik und industrielle Kommunikation:
In unseren Tätigkeitsfeldern Automatisierungstechnik und Automotive Elektronik fließt ein erheblicher Teil des Entwicklungsaufwands in die Software. Etwa 80% unserer Entwickler sind Software-Entwickler, die Innovationsfähigkeit unseres Unternehmens hängt wesentlich von Software ab. Das Urheberrecht schützt uns in diesem Bereich in angemessener Weise vor Nachahmung. Wer das Urheberrecht durch Reverse-Engineering und Nachimplementierung umgehen möchte, kommt in so dynamischen Märkten wie unserem viel zu spät.
Was wir fuer unsere Innovationsfähigkeit brauchen, sind Schutzrechte mit geringem Verwaltungsoverhead wie das Copyright. Patente auf Software treiben den Verwaltungsaufwand nach oben, schaffen zusätzliche Rechtsunsicherheit und laufen damit unserer Innovationsfähigkeit diametral entgegen. Die anstehenden Risiken durch Softwarepatente haben bereits jetzt dazu geführt, dass wir Ausbildungsplätze nicht wie in den Vorjahren besetzen, um Kapazität fuer Umgestaltungen zur Risikoreduktion freizuschaufeln. Wir wuerden allerdings lieber ausbilden als uns mit Softwarepatenten und daraus resultierenden Risiken zu beschäftigen.
Der Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments vom September 2003 stellt nicht sicher, dass wir in unserer Innovationsfähigkeit zukünftig nicht von Patenten eingeschränkt werden, aber er verhindert die schlimmsten Auswüchse. Technische Erfindungen wie das vielzitierte Antiblockiersystem wären auch unter der Parlamentsrichtlinie grundsätzlich patentierbar, wobei sich der Schutzumfang jedoch auf den Umgang mit den Naturkräften an der Peripherie der Datenverarbeitungsanlage beschränkt. Wenn jedoch der Entwurf des Ministerrats durchgeht, wird jedoch nahezu jeder Verfahrensablauf patentierbar, und schon seine Beschreibung in Form eines Computerprogramms wird zur Patentverletzung. Das würde uns eine Situation wie in den USA bringen, wo Konzerne kleinere Wettbewerber mit der Masse eines Portfolios weitgehend trivialer Patente erdruecken und produktlose Abkassierer ihr Heil in Patentverletzungsklagen suchen.
Bisherige Studien und Umfragen des Berliner Wirtschaftsministeriums bestätigen, dass Wünsche mit seiner Einschätzung nicht alleine ist. Deutsche KMUs wollen keine Softwarepatente: Auf einer Skala der Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums von -3 bis +3 siedeln 1214 deutsche Unternehmen auf die Frage "Haben Softwarepatente beinträchtigende oder unterstützende Auswirkungen auf Ihre Programmiertätigkeit oder erwarten Sie solche?" im Schnitt bei -2,58 an.[1] Eine frühere Studie belegt, dass in der "Sekundärbranche" (d.h. programmierenden Unternehmen der klassischen Industrien) das Interesse an Softwarepatenten etwa ebenso gering ist wie in der "Primärbranche".
Stefan Pollmeier, Leiter und Gründer der
ESR Pollmeier GmbH, mit 45 Mitarbeitern in Darmstadt im Automobil-Zulieferbereich tätig, ergänzt:
"Firmen wie Siemens kämpfen gerade auf dieser Messe für eine gesetzliche Festschreibung der Patentierbarkeit von Software-Lösungen. Setzen sie sich damit durch, so würde die ganze Palette der Patentameldungen rechtsbeständig, die etwa Siemens beim Europäischen Patentamt eingereicht hat, so von reinen Geschäftsmethoden bis hin zu "medizintechnischen Verfahren" für die Buchführung in der Arztpraxis. Insbesondere wir in der Automatisierungstechnik haben dann bei einem Technik-Begriff mit niedriger Hürde mit einem Patentwettlauf zu kämpfen, bei dem alle Rechenregeln und Organisationsabläufe nach dem Motto "Informationstechnik xyz, eingesetzt in der Automatisierungstechnik" von vorneherein patentfähig wären."
Das Europaparlament hat in seiner ersten Lesung einige wichtige Einschränkungen vorgeschlagen, die das schlimmste verhindern. Konzerne wie Siemens wollen aber nichts verhindern. Sie sehen, dass durch Konvergenz neue Märkte entstehen und wollen diese neuen Märkte möglichst vollständig ihren eigenen Regeln unterwerfen. Dazu verbreiten sie auch gerne mal falsche Informationen über die Standpunkte des Ministerrats und des Parlaments. Sie tun so, als vertrete der Ministerrat das, was in Wirklichkeit das Parlament vertritt. Denn sie wissen, dass bei den meisten Unternehmen nur die Position des Parlaments konsensfähig ist.