#title: Softwarepatente in Europa: Ein kurzer Überblick #descr: Innerhalb 20 Minuten können sie sich aneignen was auf beim Kampf um Softwarepatent in Brüssel vor sich geht. Der Grossteil der Komplexität in der Debatte rührt von ein paar einfachen Elementen her. Wenn sie diese verstanden haben, dann werden sie sich hoffentlich zutrauen gut informierte Artikel über ein faszinierendes Drama mit weitreichenden Auswkirkungen zu schreiben. #lae: Warum die Aufregung um Softwarepatente? #reP: Computerprogramme aus der Sicht des Patentwesens #itW: Gescheiterter Versuch, Art 52 EPÜ zu entsorgen #dWr: Gescheiterter Versuch, das Parlament irrezuführen #irm: Der Rat unter schwindender Kontrolle des Patentapparats #cen: Ein %(e:Patent) ist ein Recht, eine Erfindung zu monopolisieren. Ein angehender Erfinder gibt einen Bereich von Aktionen an, von denen er andere ausschließen möchte %(pe:die Ansprüche), und reicht diesen beim Patentamt ein, welches dann untersucht, ob diese Ansprüche eine %(e:Erfindung) im Sinne des Gesetzes beschreiben und ob diese Erfindung ordnungsgemäß offengelegt und industriell anwandbar ist (formale Prüfung). Einige Patentämter untersuchen darüber hinaus, ob die Erfindung neu und nicht offensichtlich ist %(pe:materielle Prüfung). Wenn der Antrag die Hürden der Prüfung überstanden hat, erteilt das Patentamt dem Antragssteller für eine Periode von 20 Jahren die exklusiven Produktions- und Vermarktungsrechte für diese Erfindung. #Whh: Programmieren lässt sich mit dem Schreiben einer Symphonie vergleichen. Wenn ein Programmierer Software schreibt, verknüpft er tausende von Ideen %(pe: Algorithmen oder Rechenregeln) zu einem urheberrechtlich geschütztem Werk. Normalerweise werden einige dieser Ideen in der Arbeit des Programmierers nach den %(pe:%(il:von Natur aus niedrigen)) Standards des Patent-Systems neu und nicht-offensichtich sein. Wenn viele solcher Ideen patentiert sind, wird es %(ws:unmöglich, Software zu schreiben), ohne Patente zu verletzen. Software-Autoren werden dadurch im Endeffekt ihres urheberrechtlich geschützten, geistigen Eigentums beraubt; sie leben unter der permanenten Bedrohung, von %(bp:Besitzern großer Patent-Portfolios erpresst) zu werden. Infolge dessen wird weniger Software geschrieben und weniger neue Ideen kommen auf. #xxW: Europa hat bereits einheitliche Regeln darüber, was patentierbar ist und was nicht. Diese sind festgeschrieben in dem %(ep:Europäisches Patentübereinkommen von 1973). In Artikel 52 dieses Übereinkommens wird %(ae:festgelegt), dass mathematische Methoden, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Geschäftsmethoden, Programme für Datenverarbeitungsanlagen, die Wiedergabe von Informationen usw. keine Erfindungen im Sinne des Patentrechtes sind. Dafür gibt es einen systematischen Grund: In der Rechtsgeschichte galten Patente für konkrete Anwendungen von Naturwissenschaften %(pe:%(ti:technische Erfindungen)), während Patente auf Software abstrakte Ideen abdecken. Wenn Patente auf Software angewandt werden, ist das Ergebnis, dass man, statt eine spezifische Mausefalle zu patentieren, alle %(q:Mittel, Säugetiere zu fangen) %(pe:oder, mit einem existierenden Beispiel, alle %(ee:Mittel, Daten in einer emulierten Umgebung einzufangen)) patentiert. #Wpp: 1986 begann das Europäische Patentamt %(pe:EPA), Patente zu erteilen, die sich auf %(et:Computerprogramme richteten), aber als %(e:Prozessansprüche) getarnt wurden, typischerweise folgendermaßen formuliert: #Woa: Vorgang [der Datenverarbeitung mit Universalrechnern], dadurch gekennzeichnet, dass ... #cvm: Die Patente, die auf dieser Basis erteilt wurden, wurden als hypothetisch erachtet, da das Programm als solches, wenn es auf einem Datenträger oder über das Internet verteilt wurde, keinen Prozess erzeugte und keine Erfindung war. Um diese Doppeldeutigkeit aufzulösen, unternahm des Europäische Patentamt 1998 den letzten Schritt in Richtung Patentierbarkeit reiner Software, indem es %(e:Programmansprüche) %(et:erlaubte), d.h. Ansprüche mit folgendem Aufbau: #asm: Computerprogramm[produkt], dadurch gekennzeichnet, dass [mit seiner Hilfe ein Vorgang gemäß Anspruch 1 ausgeführt werden kann] #WWo: Bevor es 1997 diesen dreisten Schritt unternahm, hatte das EPA Unterstützung durch die folgenden Schlüsselfiguren des Europäischen Patent-Systems sichergestellt, im folgenden als %(q:Europäisches Patent-Establishment) bezeichnet: #iWm: die Patentamtsfunktionäre der Mitgliedsstaten, die im EPO-Verwaltungsrat sitzen #Wxa: die Patentanwälte von großen Firmen, die im %(q:Ständigen Beratenden Ausschuß beim EPA) SACEPO sitzen #Wai: die Patentfunktionäre der Europäischen Kommission in der Abteilung Gewerbliches Eigentum der Generaldirektion Binnenmarkt, zu diesem Zeitpunkt unter Kommissar Mario Monti. #twn: Das Europäische Patentamt hat in der Zwischenzeit %(st:mehr als 30.000) reine Software-Patente im Vorgriff auf die neue Gesetzgebung erteilt, und diese Zahl ist in jüngster Zeit um 3.000 pro Jahr gestiegen. #pWe: Die meisten dieser Patente sind breit und trivial und unterscheiden sich maßgeblich nicht von den entsprechenden Patent-Typen, die die USA und Japan erlaubt haben. Tatsächlich haben die drei Patentämter im Mai 2002 einen gemeinsamen %(tw:Trilateralen Standard) für des Erteilen solche Patente ins Leben gerufen, zusammengefasst unter dem neu geschaffenen Schlagwort %(ci:computerimplementierte Erfindungen). In einem Versuch, die in Europa aufkommende Kritik zu beruhigen, begann das Patent-Establishment später, Unterschiede in der Behandlung von %(q:computerimplementierten Geschäftsmethoden) zu betonen. Jedoch sind auch diese Unterschiede %(et:unerheblich). #iew: Im August 2004 startete die Europäische Patentorganisation, d.h. die zwischenstaatliche Organisation, die das Europäische Patentamt betreibt, einen %(s:Versuch, alle im Artikel 52 aufgeführten Ausschlüsse aus dem Europäischen Patentübereinkommen zu streichen). Wegen öffentlichem Widerstand, mit dem sie offensichtlich nicht gerechnet hatten, scheiterte dieser Versuch. #sWd: Im Jahr 2002 brachte die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission %(pe:unter Montis Nachfolger Frits Bolkestein) den %(es:Vorschlag 2002/0047) für eine Richtlinie %(q:über die Patentierbareit computerimplementierter Erfindungen) ein. Angeblich sollte die Richtlinie dem Zweck dienen, die Gesetze der Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und einige Details klären, um Auswüchse seitens des EPA zu verhindern. Liest man diesen jedoch genauer, wird klar, dass der Vorschlag der Kommission entworfen wurde, um %(s:die vom EPA praktizierte, unbegrenzte Patentierbarkeit, festzuschreiben), mit nur einer Ausnahme: Es wurden keine Programmansprüche erlaubt. #abe: Am 24. September 2003 %(ep:beschloß) das Europäische Parlament als Ganzes (Vollversammlung), eine %(ea: Anzahl an Änderungen in die Richtlinie einfließen zu lassen), wodurch das erreicht wurde, was die Kommission vorgeblich hatte erreichen wollen: Es wurden klare und einheitliche Regelungen geschaffen, die Nicht-Patentierbarkeit von Programm- und Geschäftslogik bekräftigt und die Freiheit der Veröffentlichung und der Interoperation aufrechterhalten. Diese Änderungen stützen sich auf einjährige Vorbereitungen in den Parlaments-Ausschüssen für %(cu:Kultur) und %(it:Industrie). Allerdings war die Richtlinie so angelegt, dass sie in den Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses %(pe:JURI) fiel, welcher von MdEPs mit besonderer Nähe zum Patent-Establishment dominiert wird. JURI ignorierte die Vorschläge der anderen Ausschüße und schlug, in einem Versuch das Plenum auszutricksen, selbst eine Reihe von %(ju:Scheinbegrenzungen der Patentierbarkeit) vor. Ein starker öffentlicher Widerstand, getragen von hunderttausenden von IT-Beruflern und Wissenschaftlern, zum größten Teil vom %(fi:FFII) koordiniert, stärkte die Entschlossenheit des Parlaments, für eine echte Beschränkung der Patentierbarkeit zu stimmen. #eor: Gemäß dem %(cd:Mitentscheidungsverfahren) der Europäischen Union wurde der veränderte Vorschlag vom Ministerrat geprüft. Innerhalb des Rates gilt die %(q:%(tp|Working Party on Intellectual Property|Patents)) als zuständig für dieses Dossier. Diese Gruppe besteht aus exakt den selben Mitgliedern wie im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes: Den Patentamtsfunktionären der Regierungen der Mitgliedsstaaten. #uWn: Nach ein paar Monaten geheimer Verhandlungen produzierte die %(q:Arbeitsgruppe) ein %(cd:Kompromiss-Dokument), dass %(s:alle begrenzenden Änderungen des Parlaments entfernte, den Kommissions-Vorschlag wieder hervorholte, zusätzlich Programmansprüche erlaubte) %(pe:Art 5%(pe:2)), jegliches Interoperabilitäts-Privileg im Patentrecht zurückwies (Erwägungsgrund 17), einige Scheinbegrenzen von JURI %(pe:Art 4A usw.) einfügte und damit zu dem bisher extremsten, kompromisslosesten und irreführendsten Vorschlag führte. Der Zugang zu diesem Dokument wurde bis zur allerletzen Minute %(q:wegen der sensiblen Natur der Verhandlungen und dem Fehlen eines vorrangigen öffentliches Interesses) verweigert. #XWe: Am 18. Mai 2004 wurde vom Ministerrat %(at:der Text der Arbeitsgruppe mit einer knappen Mehrheit bestätigt), trotz der offensichtlichen Absicht einer Anzahl von Ländern, dem Versprechen Deutschlands, dagegen zu stimmen zu folgen. In dieser Sitzung behauptete Deutschland, durch eine bedeutungslose Änderung zufriedengestelt worden zu sein; die Niederlande unterstützten das Dokument, obwohl sie einräumten, dass es problematisch sein könne; und Kommissar Frits Bolkestein fügte eine Formulierung in Artikel 4 ein, die seiner Behauptung nach Software eindeutig nicht patentierbar mache, in Wirklichkeit aber lediglich irreführende Terminologie wiederholt, während er es unterlässt, darauf hinzuweisen, dass %(s:Artikel %(tp|5|2), indem dieser Programmansprüche erlaubt, eindeutig das Gegenteil feststellt). In der Pressekonferenz nach der Abstimmung war Bolkestein nicht in der Lage, irgendein Beispiel von Software zu nennen, die nach diesem Vorschlag nicht patentierbar wäre. Die Rats-Abstimmung war außerdem bemerkenswert für %(cv:die Weise, in der die Irische Ratspräsidentschaft Dänemark zu seiner Stimme drängte), durch die diese knappe Mehrheit gesichert wurde. #dot: After some routine editing and translating, the Council is expected to formally endorse this proposal in June 2004. It will then return to the European Parliament for another reading. At this stage, the Parliament may either reject it outright, accept it as it is, or insist on a set amendments similar to the ones for which it had previously voted. There will without doubt be attempts by the patent establishment's relays in JURI to propose another set of fake limits and to pretend that this is based on meaningful negotiation and difficult %(q:compromises) with the Council. #fjs #Wch #Wnr #atd # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /usr/share/emacs/site-lisp/phm/app/swpat/ShortIntro.el ; # mailto: mlhtimport@ffii.org ; # login: XXXXX ; # passwd: YYYYY ; # feature: ffiirc ; # dok: ShortIntro ; # txtlang: xx ; # End: ;