Seit der letzten Septemberwoche erzählt man sich in Kreisen der EU-Kommission und der Patentbewegung, die mit der Softwarepatent-Frage befassten Generaldirektionen (Binnenmarkt, Wettbewerb, Informationsgesellschaft) hätten sich auf eine Richtlinienvorschlag verständigt, der noch diesen Herbst veröffentlicht werden solle. Demnach hat man sich darauf geeinigt, dass nur Prozesse patentiert werden können, während damit zusammenhängende Programme (auf Datenträger oder im Netz) ebenso wie andere beschreibende Informationen uneingeschränkt verbreitet werden dürfen. Der patentierte Prozess muss wiederum einen technischen Beitrag zum Stand der Technik verkörpern, wobei die genaue Bedeutung von "Technik" ebenso offen bleibt wie die Frage, ob die Erfindung im Kern oder nur bei "ganzheitlicher Betrachtung" technisch sein muss.)