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Neues 2000Offener Brief für 5 GesetzesinitiativenNach der Diplomatischen KonferenzFFII veröffentlicht Gruselkabinett der Europäischen SoftwarepatenteGegen "Basisvorschlag"!

Eur. Patentamt begehrt unbegrenzte Patentierbarkeit

IT-Fachleute fordern wirksame Kontrolle des EPA
Das Europäische Patentamt (EPA) will die europäischen Regierungen dazu bewegen, im November 2000 sämtliche gesetzlichen Einschränkungen der Patentierbarkeit zu beseitigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gab einen entsprechenden auf den 27. Juni 2000 datierten "Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens" den "am Patentwesen interessierten Kreisen" Anfang August bekannt.
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München, Berlin, Frankfurt, Ilmenau, Magdeburg - Das Europäische Patentamt (EPA) will die europäischen Regierungen dazu bewegen, im November 2000 sämtliche gesetzlichen Einschränkungen der Patentierbarkeit zu beseitigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gab einen entsprechenden auf den 27. Juni 2000 datierten "Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens" den "am Patentwesen interessierten Kreisen" Anfang August bekannt. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) zeigt zusammen mit einigen IT-Firmen in einem offenen Brief an das Bundesjustizministerium die Unzulänglichkeiten des EPA-Entwurfs auf und warnt vor verheerenden Auswirkungen der expansiven Patentpolitik des EPA auf Innovation, Wettbewerb, Wohlstand, Bildung und Bürgerrechte. Ralf Schwöbel, Vorstand der Frankfurter Intradat AG, eines Marktführers in Internet-Verkaufssystemen, erklärt seine Unterstützung für den offenen Brief:

Mit diesem Vorschlag schafft das EPA die rechtlichen Rahmenbedingungen, um ebenso viele Patente auf Geschäftsverfahren zu gewähren wie die USA. Als Hersteller von E-Commerce-Systemlösungen halten wir das für schädlich, denn es wird viele kleine und mittlere Unternehmen davon abschrecken, ihre eigenen E-Commerce-Lösungen zu entwickeln.
Neuere Studien nähren diese Befürchtungen. Das Europäiche Patentamt geht bei der Erteilung von Patenten auf immaterielle Gegenstände (Software, Geschäftsmethoden) bereits heute schon weiter als die Kollegen in den USA und Japan. Einem japanischen Vergleichsbericht zufolge legt das EPA bei der Bewertung der Erfindungshöhe immaterieller Verfahren noch niedrigere Maßstäbe an als die anderen beiden Patentämter. Bei der Beurteilung der Technizität von Geschäftsmethoden plant das EPA überdies, seine bisherige Forderung nach einem über die normale Nutzung des Rechners hinausgehenden "zusätzlichen technischen Effekt" fallen zu lassen, sobald die vom EPA vorgeschlagene Vertragsänderung in Kraft getreten ist. Matthias Schlegel, Vorstand der Ilmenauer Phaidros AG, eines Pioniers in der Metamodellierung von Geschäftsprozessen, kommentiert:

Angesichts eines Minenfeldes aus Zehntausenden von Software- und Geschäftsmethodenpatenten verlangen unsere Kunden von uns Garantien gegen die rechtlichen Risiken. Unser Vorstand denkt an die Bildung von jährlichen Patentrückstellungen in Millionenhöhe für Prozesskosten und Patentanmeldungen. Aber auch dann, wenn wir selbst weitgehende Patentrechte auf Programmiertechniken und Algorithmen erwerben, wie das EPA sie nur allzu bereitwillig zu vergeben scheint, würde uns das nur begrenzt dabei helfen, unsere Urheberrechte an den modularen Systemen, in die wir investiert haben, vor Patenten Dritter zu schützen. Die Patentierung würde vielmehr noch weitere Ressourcen binden und von den F&E-Investitionen hin zu den Rechtskosten transferieren. Soweit ich sehen kann, geht es den meisten kleinen und mittleren Softwareunternehmen Europas ähnlich. Den Patentämtern bleibt diese Sachlage verborgen, und sie hätten für unsere Belange wohl auch kein offenes Ohr. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelungskompetenz in Sachen Patentierbarkeit bei den Parlamenten bleibt und nicht zu den Patentämtern transferiert wird.
Mitunterzeichner Jens Enders, Geschäftsführer der Magdeburger MDLink GmbH, eines Technologieführers für webbasierte E-Business-Systeme, fügt hinzu:

Softwarepatente sind gut für alternde Firmen, die ihr Territorium für 20 Jahre abschotten wollen, um sich auf ihren Lorbeeren auszuruhen. Zum Schutz unseres Vorsprungs tun Urheberrecht und Humankapital uns gute Dienste. Patentpolitiker, die uns darüber hinaus "starke Eigentumsrechte" einreden wollen, verkennen schlichtweg die Spielregeln unserer Branche.
Mit dem "Basisvorschlag" wird das vollzogen, was Patentanwalt Jürgen Betten, Vorsitzender des Software-Arbeitskreises der Europäischen Union der Patentberater, schon seit Anfang 2000 in diversen Publikationen ankündigt:

Durch die ... Entwicklung der Rechtsprechung ... hat sich das Patentrecht von der traditionellen Beschränkung auf die verarbeitende Industrie gelöst und ist heute auch für Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Handel, Banken, Versicherungen, Telekommunikation usw. von essentieller Bedeutung. Ohne Aufbau eines entsprechenden Patentportfolios ist zu befürchten, dass die deutschen Dienstleistungsunternehmen in diesen Sektoren insbesondere gegenüber der US-amerikanischen Konkurrenz ins Hintertreffen geraten. [...] Das Patentgesetz gibt dem Patentinhaber das exklusive Recht an der Benutzung der patentierten Erfindung. ... In komplexen Technologiefeldern, bei denen die Durchsetzung eines "Standards" häufig Voraussetzung für einen Markterfolg beim Konsumenten ist, wie beispielsweise in der Unterhaltungselektronik, der Telekommunikation oder dem Internet, sind Kreuzlizenzen eine häufige und praktikable Form der Patentverwertung geworden: Mit eigenen Patenten "als Währung" erwirbt man Zugang zu Technologien, die von Mitbewerbern patentgeschützt sind. [...] Nachdem nun auch die Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation im Juni 1999 in Paris dem EPA das Mandat erteilt hat, vor dem 1.1.2001 eine revidierte Fassung von Art. 52 Abs. 2 EPÜ bezüglich des Ausschlusses von Computerprogrammen vorzulegen, so dass die geänderte Fassung vor dem 1.7.2000 in Kraft tritt, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Computerprogramme (und auch die anderen Ausschlussregelungen) aus Art. 52 EPÜ gestrichen sind.
Dem Vorsitzenden des Bundestags-Unterausschusses Neue Medien, Jörg Tauss (SPD), geht diese Entwicklung zu weit, und er sieht einen dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber:

In technologiepolitischen Fachkreisen hört man immer wieder die Behauptung, das Patentsystem müsse auf gewisse Bereiche der Informationstechnik ausgeweitet werden, weil sonst deren Investitionen nicht genügend geschützt würden. Diese Behauptung wurde bisher allerdings immer nur als abstrakte Grundwahrheit weitergegeben und niemals anhand von Tatsachen der deutschen oder europäischen IT-Wirtschaft belegt. Selbst wenn es gelänge, Bereiche der Informationstechnik zu finden, in denen Patente nachweislich vorteilhaft wirken oder gewirkt haben, müsste man noch immer untersuchen, ob eventuelle schädliche Nebenwirkungen der Patentierung diese Vorteile nicht überwiegen. Aber während bei der Legislative noch vollkommene Unklarheit herrscht, schreitet die Judikative bereits zur Tat, gewährt Tausende von Softwarepatenten und drängt auf Änderung der Gesetzesregeln. Es ist daher höchste Zeit für uns als Gesetzgeber, uns um diese Fragen zu kümmern.
Hier setzt der Offene Brief an. Er weist Wege, wie man den EPA-Basisvorschlag präzisieren könnte, um der befürchteten inflationären Ausweitung des Patentwesens einen Riegel vorzuschieben und das Patentwesen einer wirksamen Kontrolle durch den Gesetzgeber zu unterwerfen. Dabei zeigt sich, dass derzeit kein gültiger Grund für eine Änderung des Gesetzestextes (Art 52 EPÜ) besteht, wohl aber für eine präzise und restriktive Handhabung einiger dehnbarer Rechtsbegriffe wie "Technizität" und "gewerbliche/industrielle Anwendbarkeit". Der offene Brief verweist überdies auf ökonomische Studien, auf die Eurolinux-Petition für ein softwarepatentfreies Europa (Eur. Patentamt begehrt unbegrenzte Patentierbarkeit), die inzwischen von etwa 30000 Bürgern, darunter ca 400 leitenden Angestellten von IT-Unternehmen, getragen wird, sowie auf unterstützende Aussagen von fast 300 europäischen Politikern. Doch selbst öffentliche Proteste dieser Größenordnung haben in den Kreisen der Patentjustiz bisher lediglich ein "Schweigen im Walde" ausgelöst. Schon im Juni 1999 setzten die beiden BMJ-Verhandlungsführer bei der Regierungskonferenz in Paris sich über 5000 Protestunterschriften hinweg, als sie dem EPA das Mandat zur Änderung des Europäischen Patentübereinkommens erteilten. Kurz danach gelang beiden BMJ-Patentreferenten ein beruflicher Aufstieg in München. Einer wurde ein führender Richter am EPA, der andere Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes. Auch der heutige Präsident des EPA und Initiator des Basisvorschlages, Dr. Ingo Kober, begann seine Karriere im BMJ. Das EPA finanziert sich durch Patentgebühren.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, der die Entwicklung offener Schnittstellen, quelloffener Programme und frei verfügbarer öffentlicher Informationen fördert und sich für ein kraftvolles Zusammenwirken freier und proprietärer Software zum Zwecke eines langfristigen Aufbaus informationeller Gemeingüter auf der Grundlage offener Standards, fairen Wettbewerbs und der Achtung legitimer Urheberrechte einsetzt. Der FFII koordiniert eine Arbeitsgruppe zum Schutz der digitalen Innovation vor Softwarepatenten, die von erfolgreichen deutschen Softwarefirmen unterstützt wird. Der FFII ist Gründungsmitglied der EuroLinux-Allianz für eine Freie Informationelle Infrastruktur.
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[ Logikpatentnachrichten 2000 | Patenfunktionäre wollen Logikpatente per EU-Richtlinie legalisieren | EPA 2000-12: Patente auf Programme und Geschäftsmethoden werden weiterhin auch ohne Legalisierung erteilt | Europäische Softwarepatente: "Trivialer als in den USA" | Eur. Patentamt begehrt unbegrenzte Patentierbarkeit ]
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