| Neues 2005 | IBM 05/01/11 | Restart 05/01/10 | |
Erstens haben sich seit der ersten Lesung die Umstände wesentlich geändert. Hier verweist der Antrag auf neuere Sorgen über Patentrisiken öffentlicher Verwaltungen und Dienstleistern auferlegte Freistellungspflichten. Zweitens hat sich das Parlament selber durch Neuwahlen geändert, bei denen 10 Länder erstmals teilnahmen.
Unter den Unterzeichnern befinden sich viele prominente MdEP, u.a. ein ehemaliger EU-Kommissar, mehrere Vizepräsidenten des EP, Vize-Vorsitzende mehrerer Gruppen (Fraktionen), Büromitglieder mehrerer Gruppen und eine Vielzahl von Vorsitzenden und Vizevorsitzenden verschiedener Ausschüsse, einschließlich des für die Richtlinie zuständigen Rechtsausschusses. Viele weitere MdEP wollten unterzeichnen aber konnten aus Zeitmangel nicht aufgenommen werden, da der Antrag in Eile eingereicht werden musste. Gemäß den Verfahrensregeln des Parlamentes muss die Frage der "erneuten Verweisung nach Regel 55" innerhalb weniger Stunden oder Tage entschieden werden, wenn eine Richtlinie zum Parlament zurückkehrt.
Der derzeit offizielle Vorschlag des EU-Rates vom 18. Mai 2004 wurde von der "Arbeitsgruppe für Geistiges Eigentum (Patente)" ausgearbeitet. Diese Gruppe besteht aus ziemlich genau den Leuten, die auch im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes sitzen: den für die nationalen Patentämter zuständigen Ministerialbeamten. Zusammen mit ihren Kollegen aus der Dienststelle für Gewerblichen Rechtsschutz in der Euorpäischen Kommission haben sie es verstanden, eine "politische Vereinbarung" auf ministerieller Ebene durchzusetzen. Dabei zogen sie alle Register der Täuschung °C und der Verfahrenstricks. In den folgenden Monaten verabschiedeten mehrere Parlamente Entschließungsanträge, die diese Vereinbarung kritisieren, und mehrere angeblich unterstützende nationale Parlamente distanzierten sich von ihr. Obwohl es klar ist, hinter dieser Vereinbarung keine qualifizierte Mehrheit steht, wurden die unzufriedenen Regierungen mithilfe ungeschriebener diplomatischer Gesetze davon abgehalten, die Diskussion neu zu eröffnen. Dieses Vorgehen warf beunruhigende Fragen über die demokratische Legitimität der Gesetzgebung auf EU-Ebene auf.
Die Rückkehr zur ersten Lesung wurde zunächst von MdEP Olga Zrihen (SPE, Belgien) am 14. April 2004 in einem Interview ins Gespräch gebracht. Zrihen und Kollegen sahen darin eine mögliche Antwort auf die Weigerung des Rates, sich mit den Parlamentsvorschlägen auseinanderzusetzen. Sogar Abgeordnete, die zuvor einen ähnlich softwarepatent-freundlichen Ansatz wie der Rat befürwortet hatten, wie Arlene McCarthy, kritisierten die Haltung des Rates in deutlichen Worten. McCarthy etwa betonte wiederholt, dass die Debatte inzwischen fortgeschritten sei und ein Wiederaufkochen bereits abgelehnter Rezepte ("more of the same") keine konstruktive Antwort sein könne.
Im Juli 2004 erklärte die Europäische Kommission, dass das Parlament eine Rückkehr zur ersten Lesung wünschen könnte:
Bei einer erneuten ersten Lesung wird das Europäische Parlament unter dem Berichterstatter Michel Rocard Zeit haben, seinen früheren Text zu überarbeiten. Anders als bei einer zweiten Lesung wird es die Gelgenheit erhalten, einen neuen Vorschlag der Kommission mit einer Mehrheit aller Anwesender (und nicht aller Abgeordneter) zu ändern, und es wird nicht nur 3 oder 4 Monate zur Erreichung eines Konsenses haben. Danach wird der Rat eine neue Gelegenheit erhalten, frei von diplomatischen Zwängen eine angemessene Antwort auf den Parlamentsvorschlag auszuarbeiten.
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