
FFII: Logikpatente in Europa
- In den letzten Jahren hat das Europäische Patentamt (EPA) gegen den Buchstaben und Geist der geltenden Gesetze über 30.000 Patente auf computer-eingekleidete Organisations- und Rechenregeln (laut Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen, laut EPA-Neusprech von 2000 "computer-implementierte Erfindungen") erteilt. Nun möchte Europas Patentbewegung diese Praxis durch ein neues Gesetz festschreiben. Europas Programmierer und Bürger sehen sich beträchtlichen Risiken ausgesetzt. Hier finden Sie die grundlegende Dokumentation zur aktuellen Debatte, ausgehend von einer Kurzeinführung und Übersicht über die neuesten Entwicklungen.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird über diesen Entwurf der Europäischen Komission zu einem Richtlinienvorschlag zur Patentierbarkeit von Software COM(2002)92 am Montag den 30. Juni abstimmen. Hartmut Pilch erklärt als Vertreter von Eurolinux - einer Allianz von Organisationen und Unternehmen aus allen Staaten Europas und allen Sektoren der europäischen Software-Industrie:
Sollte das Europäische Parlament diesen Report annehmen, selbst mit den Anmerkungen, wird es nicht nur im völligen Widerspruch mit der öffentlichen Meinung befinden, wie die größte Online-Petition zu IT-Fragen gezeigt hat, die die Welt je gesehen hat. Es wäre ebenso im völligen Widerspruch mit seinen selbst proklamierten Absichten. Das Resultat des Passierens von McCarthy's Richtlinienvorschlag wäre, daß "Amazon's Ein-Click-Einkauf" unzweifelhaft zu einer patentierbaren Erfindung wird, und so werden auch mehr als 20000 breite und triviale Software-Patente und Patente auf Geschäftsmethoden, welche vom European Patent Office (EPO) gegen Buchstaben und Geist des geschriebenen Gesetzes erteilt wurden, nicht mehr vor Gericht anfechtbar, außer einer felsenfesten Nachweisbarkeit von Prior Art.
Reinier Bakels vom Institut für Informationsrecht an der Universität Amsterdam, Author einer
Studie über die Direktive zu Software-Patenten, sagt:
Nun ist es am Europäischen Parlament, über ein hochumstrittenen Entwurf für eine Richtlinie zu Software-Patenten abzustimmen. Der JURI-Entwurf bebsichtigt, die Klarheit zu verbessern. Es hätte dabei zumindest klar definieren sollen, was patentierbar ist, und was nicht. In Wirklichkeit jedoch ist es eine Sammlung von magischen Formeln, die nichtmal Rechtsexperten verstehen. Vor allem für kleine und mittelgroße Software-Entwickler ist das ein Disaster. Ein Patentstreit kann ein solches Unternehmen ruinieren. Es bleibt zu hoffen, daß das Europäische Parlament versteht das, wenn sie in wenigen Tagen über die vorgeschlagene Richtline abstimmen.
Dr. Karl Friedrich Lenz, Professor für europäisches Recht in Tokyo, kommentiert:
Sollte das Europäische Parlament JURI folgen und die öffentliche Meinung und alle wissentschaftlichen Studien ignorieren, werden wir horente Lizenzzahlungen von der europäischen Software-Industrie an die Amerikanische sehen, viele Prozeße wegen Software-Patenten, Internet-Patenten und Geschäftsmethoden, und einie Reihe nicht wünschenswerte Effekte auf Open-Source-Software. Und eine große Menge an neuen Monopolrechten im Sektor der Informationsgesellschaft einzuführen, wird bestimmt nicht bei dem strategischen EU-Ziel helfen, "die am meisten wettbewerbsfähigste und wissensbasierte Wirtschaft der Welt zu werden."
Weitere Stellungnahmen entnehmen Sie bitte unserer Dokumentation JURI votes for Fake Limits on Patentability.
- E-Post:
- media at ffii org
- Telefon:
- Hartmut Pilch +49-89-18979927
Weitere Kontakte auf Anfrage
Das Eurolinux Bündnis für eine Freie Informationelle Infrastruktur ist eine offene Koalition von Firmen und Verbänden, die gemeinsam eine auf dem Urheberrecht, offenen Standards, freiem Wettbewerb und quelloffener Software wie Linux aufbauende kraftvolle europäische Softwarekultur fördern und schützen wollen. Firmenmitglieder und Förderer von EuroLinux entwickeln oder verkaufen Software für Betriebsssysteme wie GNU/Linux, MacOS oder MSWindows unter freien, halb-freien oder proprietären Lizenzbestimmungen.
Der FFII ist ein in München eingetragener gemeinnütziger Verein für Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterstützt die Entwicklung öffentlicher Informationsgüter auf grundlage des Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. Über 300 Mitglieder, 700 Firmen und 50.000 Unterstützer haben den FFII mit der Vertretung ihre Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu Software-Eigentumsrechten beauftragt.