Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin hat sich Anfang Mai 2000 in einem Zeitungsinterview vehement gegen Softwarepatente ausgesprochen und gegenteilige Pläne der Brüsseler Patentgesetzgeber kritisiert. Ähnlich haben sich der französische Industrieminister Christian Pierret und die britische "E-Ministerin" Patricia Hewitt geäußert. Das holländische Parlament hat gefordert, dass vor einer eventuellen Legalisierung der Softwarepatentierung zunächst eine brauchbare Regel zur Vermeidung von breiten und trivialen Softwarepatenten gefunden werden müsse. Hiermit wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, über deren Empfehlungen wir in
berichten.Angesichts dieser Entwicklungen ist die Brüsseler Initiative zur Legalisierung von Softwarepatente per EU-Richtlinie zu einem vorläufigen Stillstand gekommen. Auch die Konsulation wurde nicht weitergeführt und die Konsultationsergebnisse nur bruchstückhaft veröffentlicht. Wir haben die Scherben zusammengesucht und ausführliches über die Hintergründe berichtet. Seitdem schauen alle Augen auf Brüssel. Binnenmarkt-Kommissar Bolkestein deutete im Oktober in einem Heise-Interview an, dass Ansprüche auf Informationsgegenstände ("Computerprogrammprodukt", Datenstruktur etc), wie das Europäische Patentamt (EPA) sie seit 1998 erteilt, vom kommenden Richtlinienvorschlag explizit verboten werden könnten. Allerdings fragte Heise nicht näher nach und ließ somit alle interessanten Aussagen in einem unverbindlichen "Kuddelmuddel" (so der leider nicht selbstkritisch gemeinte Titel des Artikels) untergehen. Bisher sind die Regierungen trotz aller softwarepatentkritische Töne eher geneigt, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Sie haben nicht von ihrem Stimmrecht im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes Gebrauch gemacht, als dieses im Oktober 2001 via Prüfungsrichtlinie die Gewährung von Patentansprüchen auf Computerprogramme sanktionierte. Sie sind verstehen die Thematik nicht so recht und sind bemüht, dem gesetzeswidrig agierenden EPA und dessen mächtigen Freundeskreis das Gesicht zu wahren und alle Wünsche zu erfüllen, aber zugleich geeignete Worte zu finden, um die davon geschädigte Programmierer-Öffentlichkeit zu beschwichtigen. Die vierte Gewalt agiert ähnlich unsouverän: Journalisten reichen mangels fundierter Kenntnisse die Worte der "Patentexperten" meist unbesehen weiter und stärken somit deren Erfolgsaussichten bei ihrem Bestreben, die neue EPA-Praxis der grenzenlosen Patentierbarkeit durch windige juristische Konstrukte zu legitimieren und europaweit als verbindlich vorzuschreiben. Auch die bisherigen Studien des BMWi und ministerialen Arbeitsgruppen anderer Regierungen folgen eisern diesem Prinzip.
Bei einer Expertenanhörung im Bundestag wurden die Mitglieder des Ausschusses Neue Medien und des Rechtsausschusses in ihrem alle Parteien übergreifenden Konsens gegen Softwarepatente bestärkt. Die PET wird nunmehr von nahezu 100.000 Unterzeichnern, 2000 leitenden Angestellten von IT-Unternehmen und 300 Unternehmen unterstützt. Laut Auskunft von Politik-Digital.de handelt es sich um die größte aller bisherigen Unterschriftenaktionen für Bürgerrechte im Internet. Die zweitgrößte richtete sich gegen Spam und hatte 30000 Unterschriften.
Das Max-Planck-Institut für Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München hat sich im November 2000 kompromisslos für die Notwendigkeit einer unmittelbaren Patentierbarkeit von Rechenregeln und Informationsgegenständen ausgesprochen. Eine Bietergemeinschaft, in der das MPI und die ebenfalls bislang sehr patentfreundliche Fraunhofer-Gesellschaft beteiligt ist, hat derweil in einem Gutachten im Auftrag des BMWi ermittelt, dass Softwarepatente zwar in der Softwarebranche nicht beliebt und gesamtwirtschaftlich eher nachteilig seien, aber dennoch um der globalen Rechtsharmonisierung willen legalisiert werden müssten. Ein zuvor an Prof. Lutterbeck von der TU Berlin vergebenes Gutachten kam insoweit zu ähnlichen Schlüssen wie das MPI, als es befand, dass eine Begrenzung der Patentierbarkeit nicht in vernünftiger Weise möglich sei.
Seit Anfang 2000 haben einige Patentrechtler dem EPA-Kurs in in Fachartikeln (GRUR) widersprochen, die "Liberalisierungs"-Entscheidungen des BGH ("Tauchcomputer", "Sprachanalyse", "Logikverifikation") kritisiert und eine Rückkehr zum Begriff der technischen Erfindung gefordert. Gleichzeitig hat der "stockkonservative" 17. Senat des Bundespatentgericht (BPatG) erneut ein Softwarepatent wegen mangelnder Technizität zurückgewiesen und eine Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. In ähnlicher Weise hatte das BPatG im August 2000 Computerprogramm-Patentansprüche grundsätzlich abgelehnt und dem Anmelder IBM eine Rechtsbeschwerde zum BGH gestattet. Inzwischen hat der BGH entschieden und ist dabei einen Schritt vorwärts und zwei zurück gegangen, sofern man eine lineare Progression in Richtung Patentinflation als Zeitachse zugrunde legt.