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| CEC 04/02/02 | CEC 04/03/26 | ||
Während die Kommission eine einmalige Geldstrafe von 1% der Microsoft'schen Bargeldreserve verhängte, beinhaltete diese Entscheidung eine extreme Auslegung des TRIPS-Vertrages, die es Microsoft erlaubt, einen a "fairen Ausgleich" für die Benutzung jedweder proprietärer Protokolle, für die sie in Europa Patente erhalten haben, zu verlangen.
Dies bedeutet, sofern die Ergänzungen des Europäischen Parlaments zu der geplanten Software-Patent-Direktive vollständig akzeptiert werden, daß Microsoft offiziell grünes Licht für die Beseitigung ihrer Haupt-Wettbewerber von der Europäischen Kommission erhalten hat.
Wie The Register reports berichtet:
Håkon Wium Lie, der CTO (Technik-Vorstand) von http://www.opera.com/, einer von Microsofts wenigen verbleibenden Wettbewerbern im Browser-Markt, fügt hinzu:
Diese Position wurde auch von dem Europäischen Parlament in dem erweiterten Artikel 6a über die Begrenzungen des Patentschutzes im Hinblick auf die Interoperabilität ausgedrückt.
Trotzdem kämpft die Europäische Kommission auf Basis der gleichen fragwürdigen Interpretation des TRIPS-Vertrages gegen diesen Artikel 6a des Europäischen Parlaments, die zugunsten der Monopolinteressen von Microsoft in diesem Wettbewerbsfall herangezogen wird.
Ein Professor für Wettbewerbsrecht erklärte kürzlich bei einem Treffen in der Nähe von Brüssel, was an der Interpretation von TRIPS durch die Kommission nicht stimmt:
These comments do not yet take into account the fact that the software patents on which Microsoft's interface ownership attempts are based have been granted against the letter and spirit of the European Patent Convention and in fact of the TRIPs treaty itself, as is easy to see and many law scholars have pointed out.
see also L’Accord sur les ADPIC et les brevets logiciels and Interoperability and the Software Patents Directive: What Degree of Exemption is Needed
Die Kommission scheint fragwürdige Interpretationen von TRIPS unter dem Druck von Frits Bolkestein, dem Kommissar für Binnenmarkt, anzunehmen, der behauptete, daß die ursprünglichen Anforderungen zu für Microsoft zu hart gewesen wären und zu Sanktionen seitens der WTO geführt hätten, weil sie nicht durch den Artikel 30 von TRIPS gerechtfertigt seien.
Bolkesteins Direktorium hat (XXX Anm. des Übersetzers: schon seit einiger Zeit, kommt auch der Semantik im Englischen am Nächsten) dem Parlament gedroht und die Kommission falsch informiert, um extremen Interpretationen von TRIPS zu fördern und der unbegrenzten Patentierbarkeit von Software, einschließlich "computer-implementierten Geschäftsmethoden", in der EU den Weg zu bereiten.
Die von Bolkesteins Direktorium in diesem Prozeß verwendeten Texte kamen vom Europäischen Patentamt (EPO) und von der Business Software Alliance (BSA). Der Entwurf zur Softwarepatent-Direktive trug die Handschrift derselben, der BSA und Microsoft nahestehenden Kreise, die (XXX Anm. des Uebersetzers: auch) in einem Dokument der US-Regierung auftauchte, die gegen den Artikel 6a des Europäischen Parlaments (XXX Anm. des Übersetzers: gerichtet war), das Anfang September 2003 von der US-Vertretung in Brüssel unter MdEPs in Umlauf gebracht wurde.
Während Bolkestein von einem Schwarm von Lobbyisten der Großindustrie und der Patent-Gemeinde jederzeit umschwärmt zu sein scheint, hat er bislang noch. Die Generaldirektion Binnenmakrt hat immer ienseitig die Interessen der "wirtschaftlichen Mehrheit" gefördert, also die firmeneigenen Patentanwälte, die die relevanten Kommittees bei der EICTA und der UNICE beherrschen, ohne je zu erklären, warum die Interessen der anderen Seite keines Schutzes wert sind. Es gibt seit Jahren eine Kommunikationssperre.
Dies scheint sich nun langsam zu ändern. David Ellard, Nachfolger von Anthony Howard und bei der Generaldirektion Binnenmarkt für das Dossier "Software-Patent" verantwortlich, hat einer Teilnahme an der Konferenz über Softwarepatente, die der FFII innerhalb des Europäischen Parlaments für den 14.ten April organisiert hat, zugestimmt.
Der Rat der Europäischen Union hat bei seiner Sitzung am 2004-03-02 wieder einmal seine Fehlinterpretation von Artikel 30 TRIPS bestätigt. Eine Eingabe Luxemburgs zugunsten einer Variation des Art 6a wurde abgelehnt. Stattdessen stimmte die Patent-Arbeitsgruppe des Rates für eine Änderung, die besagt, daß Wettbewerbsprobleme nicht innerhalb des Patentrechts, sondern nur fallweise aufgrund von Kartellverfahren wie das gerade anhängige gegen Microsoft, gelöst werden dürfen. Durch diese Erweiterung seines vorherigen Arbeitsdokuments hat der Rat seine Position als der kompromißlose Fürsprecher extremer Patentierbarkeit und extremen Patentschutzes und seiner Durchsetzbarkeit noch weiter gestärkt. Diese Entwicklung geschieht ebenfalls auf Betreiben von Bolkesteins Direktorium.
The Canadian representative found clear words about the EU's methods of interpretation of TRIPs:
It may be worth noting that Bolkestein, as a pharma man, may be somewhat more interested than others in reinforcing the EU's extreme stance on Art 27 and 30 TRIPs taken in the WTO patent case against Canada.