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Logikpatente > Briefe > BVMW 04/07/05
ZDF 04/07/31BVMW 04/07/05OFE 03/042002/05 an BitkomNokia 03/11/07EPA 03/11

Brief von BVMW, Patentverein und FFII an den Bundeskanzler

Zwei Tage vor dem Gipfeltreffen der deutschen Patentbewegung, auf dem Bundeskanzler Gerhard Schröder und Justizministerin Brigitte Zypries zusammen mit Siemens-Chef Heinrich von Pierer das Patentwesen und den Einsatz der Regierung für Softwarepatente in der EU feiern werden, üben die Vorsitzenden des Bundesverbandes der Mittelständischen Wirtschaft, des Patentvereins und des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur scharfe Kritik an der zügellosen Entwicklung des Patentwesens in Deutschland. Das Kanzleramt versprach, den Brief dem Kanzler vorzulegen. Justizministerin Brigitte Zypries antwortete 8 Wochen später an Stelle des Bundeskanzlers durch einen Brief, in dem sie einen Konsens über die angeblich überragende Bedeutung des Patentwesens für die Förderung der Innovation konstatiert und einen Teil der bekannten BMJ-Falschaussagen über die Haltung der Bundesregierung zu Softwarepatenten wiederholt. Auf die Ausführungen des Schreibens der drei Verbände wird nicht eingegangen. Dafür wird eine Fortsetzung von Dialog, u.a. durch eine öffentliche "Fachdiskussion" zum Thema "Schutz computerimplementierter Erfindungen -- Wie geht es weiter?" am 21. Oktober in München angekündigt.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, am Vortag Ihres Besuches der Münchner Veranstaltung "Innovation und Geistiges Eigentum" möchten wir vor "Patentkinschen Dörfern" warnen, die bei gefälligen Veranstaltungen den Blick auf die Wirklichkeit verstellen können. Den Grundgedanken von Patenten, geistiges Eigentum zu schützen und Innovation zu fördern, teilen wir uneingeschränkt. Von dieser Idealvorstellung hat sich das Patentwesen in Europa und anderen Teilen der Welt jedoch immer weiter entfernt. Inzwischen besteht dringender Bedarf für eine Reform und Selbstdisziplin im Patentwesen.

am Vortag Ihres Besuches der Münchner Veranstaltung "Innovation und Geistiges Eigentum" möchten wir vor "Patentkinschen Dörfern" warnen, die bei gefälligen Veranstaltungen den Blick auf die Wirklichkeit verstellen können. Den Grundgedanken von Patenten, geistiges Eigentum zu schützen und Innovation zu fördern, teilen wir uneingeschränkt. Von dieser Idealvorstellung hat sich das Patentwesen in Europa und anderen Teilen der Welt jedoch immer weiter entfernt. Inzwischen besteht dringender Bedarf für eine Reform und Selbstdisziplin im Patentwesen.

Der deutsche Mittelstand braucht nicht nur den Schutz durch Patente, sondern immer mehr den Schutz vor Patenten. Manche Patente werden taktisch und zum Schaden der Wirtschaft für die Blockade ganzer Marktsegmente, aber auch von produktlosen Profiteuren für eine legalisierte Erpressung missbraucht.

Was Patente ihrem Besitzer geben, wird der Allgemeinheit genommen. Mit solch einem zweischneidigen Schwert muss vorsichtig hantiert werden. Solange die Innovationskraft von Staaten und Unternehmen in der Quantität und nicht der Qualität ihrer Patente gemessen wird, sind Fehlentwicklungen programmiert.

Viele Patente dienen längst nicht mehr dazu, Innovationen zu schützen und zu belohnen, sondern sie zu behindern und zu bestrafen. Kapitalmacht schafft Recht, und der Mittelstand resigniert vor der Drohkulisse einer Patent-Sintflut.

Patente dürfen kein Selbstzweck sein. Unser Land braucht Wachstum und Arbeitsplätze in der produzierenden Wirtschaft mehr als in Patentbehörden und Anwaltskanzleien. Das Patentwesen muss auf den Prüfstand gestellt und aus Bereichen herausgehalten werden, in denen es der Allgemeinheit mehr Schaden als Nutzen bringt.

Wenn selbst mathematische Logik und Geschäftsabläufe unter pseudotechnischen Vorwänden patentierbar werden und wenn die Entwicklung von Computersoftware in Zukunft nur noch in den Händen einiger weniger Konzerne liegen soll, so belastet dies die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft. Wir bitten Sie deshalb, in der Frage der "computer-implementierten Erfindungen" die Position des Europaparlaments vom September 2003 zu unterstützen, welche die Patentierung reiner Programmlogik wirkungsvoll ausschließen würde.

Wir würden uns wünschen, dass Sie auch die negativ Betroffenen und die konstruktiven Kritiker des Patentwesens anhören. Einige weitere Informationen zu den angesprochenen Problemen befinden sich auf den Internetseiten unserer Organisationen (www.ffii.org, www.patentverein.de und www.bvmw.de).

Mit freundlichen Grüßen gez.

vielen Dank für Ihr an den Herrn Bundeskanzler gerichtetes Schreiben vom 5. Juli 2004 zum Patentwesen. Herr Bundeskanzler hat mich wegen der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz für das Patentrecht gebeten, Ihnen zu antworten.

Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass Patente für das wirtschaftliche Wohlergehen unseres Landes eine ganz wesentliche Bedeutung haben. Sie bieten gerade für die mittelstandsgeprägte deutsche Wirtschaft die Möglichkeit, Innovationen zu schützen und dadurch neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Ich stimme mit Ihnen auch darin überein, dass allein die Anzahl der erteilten Patente keine abschließende Aussage über die Innovationskraft eines Landes zulässt. Jedoch kann ganz allgemein festgestellt werden, dass die drei patentaktivsten Staaten der Welt -- USA, Japan und Deutschland -- nicht nur wirtschaftlich führend sind, sondern auch hinsichtlich der Innovationskraft die vordersten Plätze belegen.

Sie haben auch Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass bei allem positiven Einfluss des Patentwesens auf die Stimulierung von Erfindungen und die Verbreitung von technischem Wissen mögliche Überdehnungen des Schutzsystems verhindert werden müssen. Im Rahmen der aktuellen Diskussion um die geplante Richtlinie zur Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen haben wir uns deshalb immer für eine deutliche Begrenzung der Patentierungsmöglichkeiten eingesetzt. So soll z.B. die Patentierung von Geschäftsmethoden -- anders als in den USA -- ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.

Gleichzeitig befinden wir uns mit Ihnen wie auch mit anderen Kritikern der Richtlinie von Beginn der Beratungen an in einem intensiven Dialog, der insbesondere bei den Expertengesprächen und zuletzt auch bei dem von mir initiierten "Runden Tisch" geführt wurde. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Bundesregierung auch in Zukunft um Transparenz bemühen und den offenen Dialog suchen wird. Ich möchte Sie deshalb ermuntern, Ihre sachliche Kritik auch in Zukunft in die Diskussion einzubringen, damit wir möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegentreten können.

Dazu schon jetzt ein wichtiger Hinweis: Am 21. Oktober 2004 wird im Rahmen der von mir ins Leben gerufenen Reihe "Geistiges Eigentum im Gespräch" eine öffentliche Fachdiskussion zum Thema "Schutz computer-implementierter Erfindungen -- Wie geht es weiter?" stattfinden, zu der ich Sie schon jetzt recht herzlich einladen möchte. Eine förmliche Einladung mit den näheren Details erfolgt in Kürze.

Mit freundlichen Grüßen

  1. Wo Patente über Wohl und Weh entscheiden, hat selbstverständlich derjenige Erfolg, die viele Patente besitzt. Sicherlich waren im kalten Krieg die rüstungsaktivsten Staaten der Welt auch die politisch mächtigsten. Hieraus folgt nicht, dass das System des kalten Krieges sinnvoll war. Zypries begeht hier einen von unserem Schreiben angeprangerten elementaren Fehler, den wir übrigens auch immer wieder bei Arlene McCarthy feststellten und kritisierten. Den von Zypries konstatierten Konsens über die Bedeutung des Patentwesens für die Volkswirtschaft gibt es nicht. Einigen Studien zufolge ist die Bedeutung des heutigen Patentwesens insbesondere für KMU gering, und eine stimulierende Wirkung auf die Innovationstätigkeit lässt sich bestenfalls für einzelne Branchen (z.B. Chemie, Pharma) nachweisen. Ein Konsens besteht nur insoweit, dass Immaterialgüterrechte (geistiges Eigentum) bei richtiger Gestaltung der Bestimmungen wünschenswert sind.
  2. Die Bundesregierung hat sich leider innerhalb der EU immer gegen jede wirksame Begrenzung der Patentierungsmöglichkeiten eingesetzt. Sie hat die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Begrenzungen abgelehnt und selbst den Verzicht der Kommission auf Programmansprüche (eine besonders breite Form des Software-Anspruchs, bei der schon die Veröffentlichung eines Textes genügt, um das Patent zu verletzen) hat die Bundesregierung nicht akzeptiert. Die Durchsetzung von Programmansprüchen und die Erstellung des bis dato extremsten Pro-Patent-Gesetzgebungsvorschlages im EU-Rat gehen wesentlich auf Initiativen der Bundesregierung zurück. Die von der Bundesregierung vorangetriebene Ratsvorlage schließt auch die Patentierung von Geschäftsmethoden nicht im geringsten aus. Im Inland hat die Bundesregierung mit ihren aushöhlenden Interpretationen des PatG dafür gesorgt, dass nicht nur Patente sondern auch Gebrauchsmuster (d.h. ungeprüfte 10-jährige Monopolrechte) auf Software und Geschäftsmethoden erteilt werden, da es sich ja laut BMJ-Auslegung niemals um die genannten Gegenstände als solche handeln kann. So sieht sich z.B. Google in Deutschland dank BMJ mit einem Gebrauchsmuster auf suchwort-gesteuerte Werbung und darauf gegründeten Zahlungsforderungen von Yahoo konfrontiert.
  3. Im Moment geht es, wie auch unser Brief betonte, um die Korrektur von Fehlentwicklungen in einem relativ späten Stadium. Ein "intensiver Dialog" hat viele Jahre lang stattgefunden, aber weitgehend ohne Beteiligung des BMJ. Auch der jetzige Briefwechsel zeigt, dass die Bundesregierung diesen Dialog ignoriert. In den letzten Monaten behaupteten BMJ-Vertreter auf Anfrage immer wieder, die Patentierung "computer-implementierter Erfindungen" sei für die Volkswirtschaft segensreich, ohne die gegenteiligen Erkenntnisse, die sich u.a. aus Auftragsstudien der Bundesregierung ergaben, auch nur einer Erwähnung zu würdigen. Dennoch beteiligen wir uns natürlich gerne an weiteren "öffentlichen Fachdiskussionen". Solche Diskussionen könnten wirksamer und glaubwürdiger werden, wenn das BMJ im Vorfeld den bisherigen Stand der Diskussion in ihrer ganzen Vielfalt dokumentieren und die Fragen ergebnisoffen formulieren würde. Formulierungen wie "Schutz computer-implementierter Erfindungen" engen den Blickwinkel ein. Es wäre stattdessen zu fragen, was die Anforderungen an Immaterialgüterrechte für Software u.a. heute sind und in Zukunft sein werden, wie das bestehende System aus Patenten und Urheberrechten reformiert werden muss, damit es den Anforderungen gerecht werden kann, und was dies insbesondere für das laufende Gesetzgebungsverfahren bedeutet.
  4. Im übrigen fordern wir, dass die Bundesregierung ihre Unterstützung für die Ratsvereinbarung vom 18. Mai widerruft, um Raum für die versprochene konstruktive Diskussion zu schaffen. In seiner jetzigen Form kommt das Ratspapier einem Signal zur schnellen Beerdigung des gesamten Richtlinienprojektes gleich. Der Rat muss seine Arbeit auf den Parlamentsvorschlag vom September 2003 und nicht auf den Ratstext vom November 2002 oder den von diesem inspirierten JURI-Text vom Juni 2003 gründen. Jeder Widerstand gegen die Vorschläge des Europäischen Parlamentes bedarf sorgfältiger Begründung und Legitimation. Beides fehlt hier völlig. Am 18. Mai und davor hat das BMJ auf Intransparenz und Dialogverhinderung hingewirkt, s. Schreiben von MdB Tauss. Wenn das BMJ sich "auch in Zukunft" um Transparenz und offenen Dialog bemühen will, nimmt es sich widersprüchliches vor. Es kann nur entweder Kontinuität oder "Transparenz und offenen Dialog" geben. Offener Dialog setzt eine Distanzierung von der Vergangenheit und insbesondere von der Vereinbarung des 18. Mai voraus, wie sie in der Niederländischen Parlamentsentscheidung vom 1. Juli und in dem im Bundestag anliegenden Entschließungsantrag der FDP gefordert werden.
[ Beschwerde an das ZDF wegen Heute-Journal-Beitrag über "Raubkopierer und Ideenklauer" | Brief von BVMW, Patentverein und FFII an den Bundeskanzler | OFE 03/04 | FFII an Bitkom: Gesetzentwürfe an Testsuite messen! | Nokia 03/11/07 | EPA 03/11 ]
http://swpat.ffii.de/xatra/bvmw040705/index.de.html
© 2004/09/04 (2004/07/05) Arbeitsgruppe
deutsche Version 2004 von PILCH Hartmut