Wolfgang Tauchert und Softwarepatente
In den 90er Jahren leitete Wolfgang Tauchert die "Abteilung für Datenverarbeitung und Informationsspeicherung" im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Der Patent-Durchsatz dieser Abteilung wuchs in wenigen Jahren von nahe Null auf einige Tausend, als das DPMA begann, dem Europäischen Patentamt in der Erteilung von Softwarepatenten nachzueifern. Tauchert feuerte diesen Trend mit allerlei Artikeln an, in denen er auch einige persönliche Akzente setzt. Inzwischen ist Tauchert Vorsitzender Richter am 23. Senat des Bundespatentgerichts.
![[----- WOLFGANG TAUCHERT _____]](tauchert.jpg) | Leiter der Abteilung fuer Datenverarbeitung und Informationsspeicherung am Deutschen Patent- und Markenamt
Tauchert hat eine klare Meinung zum Thema Swpat: "Gerade Startups brauchen den Schutz von Patenten", sagt er. "Die Gegner der Patente verfolgen eigene Interessen, nämlich den unbeschränkten Zugriff auf das geistige Eigentum anderer." "Softwarepatente bedürfen keiner weiteren ökonomischen Begründung. Der Markt hat bereits entschieden. Mehr als 1000 Firmen aller Art beantragen bei uns jedes Jahr Softwarepatente, und das DPMA trägt sich finanziell selbst." "Softwarepatente zeigen gerade dann ihren ökonomischn Sinn, wenn sie weh tun." |
Laut Tauchert ist nur im Quelltext eines Programms das Programm als solches zu sehen, und Art 52.2c EPÜ will nur das Zitieren von Quelltext in Patentansrpüchen unterbinden. Programmbezogene Binärdateien, Algorithmen, Funktionalitäten usw sind hingegen keine Programme als solche und daher patentierbar. Diese Sichtweise des DPMA-Softwarepatentexperten und heutigen BPatG-Richters erfreut sich unter Patentanmeldern und Patentjuristen großer Beachtung, zumal Tauchert sie mit beeindruckender Quellengelehrsamkeit vorträgt.
http://www.ftd.de/pw/de/1074024.html
DPMA 2002-03-16: Information ist eine Naturkraft, Geschäftsverfahren Patentierbar, Programmtexte keine Offenbarungg
- Greg Aharonian publishes in his newsletter a long article on the concept of technical invention which, Greg says, represents the viewpoint of the German Patent and Tradmark Office (DE-PTO). In a triumphant comment, Greg points out that according to position expressed in this article, all business methods are technical and therefore patentable in Germany and there is no longer a major difference to Greg's doctrines, which are basically those of the US courts. The DE-PTO article evidently carries the handwriting of DE-PTO's chief software patentability theoretician, Wolfgang Tauchert, but it is not clear where it was published and to what extent it is an official office position. At least it can be said that at the time of publication, the DE-PTO also quoted Tauchert with similar statements in an official press release. Some patent laweyrs have been eager to treat this statement as an official DE-PTO position (and implicitely as a source of authority on philosophical questions). Tauchert's position has also created concern, because it suggests that program texts are not enabling disclosures and therefore apparently not novelty-destroying. This would mean that people can harvest the ideas from other people's open source programs and obtain patents thereon.
Tauchert 1999: Zur Patentierbarkeit von Programmen f|r Datenverarbeitungsanlagen
- Taucherts erklärt einem Publikum von Patentanwälten seine Lehre über das Wesen des Programms als solchen. Hierunter ist laut Tauchert der Quelltext zu verstehen. Der Gesetzgeber von 1973 wollte lediglich Anmelder davon abhalten, ihre Ansprüche auf einen bestimmten urheberrechtlich geschützten Text einzuschränken. Ferner interpretiert Tauchert die BGH-Lehre über die Naturkräftegebundenheit von Erfindungen um: Technisch ist alles, was mithilfe physischer Mittel (wie z.B. eines Prozessors) in kausal übersehbarer Weise beherrschbar wird. Dies kann auch Verfahren für geschäftliche Tätigkeit mit einschließen. Sofern das Verfahren erst mithilfe eines Rechners möglich wird, handelt es sich nicht um eine Geschäftsmethode als solche. Für die frühere BGH-Methodik, aus dem Anspruch eine Lehre herauszuschälen, welche zugleich neu und technisch sein muss, gibt es laut Tauchert heute keine rechtliche Grundlage mehr.
Zur Patentierbarkeit von Programmen f|r DV-Anlagen : Anmerkungen zum Aufsatz von Mellulis
- In einem vieldiskutierten Artikel von 1998 hatte BGH-Richter Melullis erklärt, der Ausschluss von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen von der Patentierbarkeit sei dahingehend zu verstehen, dass breite Ansprüche auf abstrakte Konzepte zu vermeiden seien. Hingegen könne es möglich sein, hinreichend spezifisch abgefasste Lehren zum Gebrauch von Datenverarbeitungsanlagen zu patentieren. Dem widerspricht Tauchert, der am Deutschen Patent- und Markenamt die für Informatikpatente zuständige Abteilung leitet. Tauchert meint umgekehrt, der Gesetzgeber habe nur besonders enge Ansprüche wie etwa die auf Programmtexte ausschließen aber die Gewährung breiter Ansprüche auf "technische" Ideen aller Art ermutigen wollen. Tauchert erläutert in diesem GRUR-Artikel seine Sichtweise und sendet damit ein Signal an die Software-Unternehmen.
Tauchert-Artikel in JurPC 2001
Tauchert-Artikel in JurPC 2002
- meint, bei Art 52 EPÜ gehe es nicht um technische Lehren sondern um Anspruchsgegenstände, da das alte deutsche PatG, in dem ausführlich die Doktrin vom "allgemeinen Erfindungsgedanken" dargelegt war, seit 1978 nicht mehr gilt. Folglich habe sich der BGH früher geirrt und sei erst Anfang der 90er Jahre auf den richtigen Kurs gekommen.
phm: Tauchert zum Erfindungsbegriff
- phm 2002-02: Kritik am neuen Tauchert-Artikel
Dr. Swen Kiesewetter-Köbinger: Stellungnahme zur Patentierbarkeit von Softwarekonzepten
- Die vorgesehene Einführung der Patentierbarkeit von Softwarekonzepten läßt unter anderem Zweifel an der Verfassungsgsmäßigkeit der daraus resultierenden Folgen aufkommen. Große Teile der Antworten zu dem gestellten Fragenkatalog sind von dieser Sorge geprägt. Da einige dieser Überlegungen noch ziemlich neu sind und bisherigen, zu oberflächlichen Betrachtungen widersprechen, hat deren Ausführung einen breiten Raum eingenommen. Hoffentlich gelang es trotzdem, die Problematik der Patentierung von Software mit typischem Werkcharakter bei gleichzeitigem Schutz durch das Urheberrecht allgemeinverständlich darzustellen.
http://www.dpma.de/infos/pressedienst/pm020312a.html
Tauchert 2000/11: Vortrag bei Böll-Stiftung
- Tauchert setzt sich in Berlin für die geplante und später zurückgenommene Legalisierung von Softwarepatenten ein, meint diese folge aus dem Auftrag des Grundgesetzes zum Schutz des Privateigentums, Verzicht darauf sei ehrenvoll, könne aber niemandem "aufgezwungen" werden, wie die "Opensource-Bewegung" dies versuche.
FFII auf Linuxtag 2000
- Tauchert war einer der Redner
Tauchert 2000-08: CSU-Offensive
- Tauchert nimmt auf FFII-Verteiler zu Fragen Stellung, meint die Entwickler freier Software müssten eine eigene Verwertungsorganisation gründen, um ihr "Geschäftsmodell" zum Patentsystem kompatibel zu machen.
Tauchert 2000-07-24: ius sui generis
- Tauchert nimmt auf FFII-Verteiler zu Fragen Stellung, meint die Entwickler freier Software müssten eine eigene Verwertungsorganisation gründen, um ihr "Geschäftsmodell" zum Patentsystem kompatibel zu machen.
Tauchert 2000-05-18: Positionspapier Softwarepatente
- Positionspapier von Tauchert bei der BMWi-Anhörung