| Linuxtag 2001 | Józef Halbersztadt | Xuân Baldauf |
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Patente werden für technische Erfindungen erteilt, d.h. Lehren zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges. Eine technische Problemlösung steht und fällt mit dem Einsatz der Naturkräfte. Damit steht sie im Gegensatz zu einer Organisations- und Rechenregel. Was aber passiert, wenn wir die physischen Kausalitäten bereits kennen und bis ins Detail mathematisch erfasst haben? Wird mit zunehmender Mathematisierung alles, was früher eine technische Aufgabe war, in dem Maße zu einer Rechenaufgabe reduziert und damit der Patentfähigkeit entzogen? Was bleibt bei dieser Betrachtungsweise noch patentfähig? Lässt sich eine Grenze zwischen der Modellierung der Materie (z.B. Brücken-Statik-Modell) und der Materialisierung von Modellen (z.B. Universalrechner) ziehen oder führt alle Patentierung von Funktionslogik zu den gleichen Problemen? Xuân Baldauf präsentiert Antworten aus der Sicht eines Informatikers.
Nach dem Vortrag wandte Ralph Nack ein, Baldaufs Theorie sei zwar in sich stimmig, habe aber nichts mit der juristischen Begriffsbildung der letzten Jahre zu tun. Dagegen wandte RA Jürgen Siepmann ein, die gängigen juristischen Methoden der Gesetzesauslegung (Subsumption) orientierten sich durchaus an außerjuristischen Begriffsbildungen der Art, wie Baldauf sie vorgetragen habe. Hartmut Pilch verwies auf einen einschlägigen Artikel von Gert Kolle. Interessanterweise gibt es unter den Patentexpansions-Apologeten auch zahlreiche Leute, die aufgrund einer epistemologischen Theorie (Äquivalenz von Hard- und Software o.ä.) juristische Doktrinen wie die des EPÜ oder des BGH angreifen.