aufgebaut, wobei bei näherer Betrachtung Bedingung B immer erfüllt ist.
Eine ausführliche Behandlung des Sachverhaltes bis ins Detail würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Daher behandeln wir nur einige der meistdiskutierten Bestimmungen des Ratstextes um das Problem zu illustrieren. Eine ausführliche Auswertung steht Ihnen auf der Analyseseite zur Verfügung.
Präziser gesagt: Ein Anspruch der Form "Programm, dadurch bezeichnet dass es [ gewisse Dinge tut ]" wird patentierbar, und dieser Patentanspruch deckt dann eine unendlichen Anzahl von individuell entwickelten urheberrechtlich geschützten Programmen ab.
Das Programm muß laut dieser Bestimmung nicht einmal neu oder innovativ sein. Es reicht die konventionelle Beschreibung einer neuen Vorgehensweise. Sobald jemand einen neuen chemischen Prozess erfunden hat, kann er eine programmierte Logik patentieren lassen, welche den Prozess beschreibt (z. B. A+B=C), und in der Folge wird er ermächtigt jedem zu verbieten sowohl ein Programm zu veröffentlichen, welches diese Logik verwendet, als auch ein solches für irgendeinen Zweck- einschließlich der Simulation auf einem handelsüblichen Standard-Rechner - zu nutzen.
Diese Bestimmung ist der Kernpunkt des Ratsentwurfs, und sie ruft erheblich Zweifel an der Kompetenz der "Arbeitsgruppe" hervor, sogar in den eigenen Reihen. Lesen Sie hierzu auch unsere Analyse.
Sie wurde von Komissionsmitglied Bolkestein während der Sitzung eingebracht als der erfolgreiche Versuch die anwesenden Ministerialbeamten zu täuschen.
Der oberflächliche Leser mag annehmen, dieser Artikel schliesse die Bedrohung der Arbeit von Programmierern durch Patente aus, weil Programme als solche nicht patentfähig seien. Tatsächlich glaubt sogar die deutsche Justiz-Ministerin, Brigitte Zypries, an diese Interpretation des Artikels, denn Sie benutzte sie zehn Tage nach der Ratssitzung in einem Chat bei dem Versuch die Ängste von Programmiern zu zerstreuen.
Der sachkundige Leser erkennt jedoch, dass dieser Satz genau das Gegenteil von dem bedeutet, was Zypries und Minister anderer Regierungen glauben. Art 52 EPC wird durch diesen Artikel nicht gestärkt sondern bedeutungslos.
Computer-Programme können nicht gleichzeiting beanspruchbar (Art 5(2)) und unpatentierbar (Art 4A1) sein. Wer nun einen Ausweg aus diesen Widerspruch im Gesetz sucht, findet folgende Formulierung.
Die "normale physische Interaktion zwischen einem Programm und dem Computer" bedeutet etwa so viel wie die "normale physische Interaktion zwischen einem Rezept und dem Koch", nämlich nichts oder eben das, was man aus neueren Entscheidungen des EPA entnehmen kann, in denen sie eingesetzt wurde. Damals diente sie dazu, die Erteilung von Patenten auf geometrische Rechenregeln an IBM zu rechtfertigen. Im vorliegenden Fall wurde laut EPA "über die normale physische Interaktion ... hinaus" noch dadurch ein weiterer "technischer Effekt" erzielt, dass auf einem Computerbildschirm Platz gespart wurde. Das EPA beurteilte erläuterte wenig später, dass die Fiktion vom "weiteren technischen Effekt" historisch bedingt war und nicht der Klärung sondern der Verwirrung diente:
Die Ratsarbeitsgruppe lehnt im übrigen den Artikel 4B des Parlaments ab, der den EPA-Formeln eine begrenzendere Bedeutung gegeben hätte, gestützt auf eine neuere deutsche Gerichtsentscheidung, derzufolge die Einsparung von Rechenressourcen keinen "technischen Beitrag" darstellen kann, da andernfalls alle computer-implementierten Geschäftsmethoden patentfähig würden. Hierdurch wird klar, dass die Ratsarbeitsgruppe im Einklang mit der neuesten EPA-Praxis "computer-implementierte" Algorithmen und Geschäftsmethoden patentierbar machen möchte.