# -*- mode: makefile; srcfile: /stidi/epc52/@lng.epue52.de.txt; coding: utf-8 -*- # Time-stamp: <2010-04-05 12:17:59 phm> lab = EPÜ 52 tit = Art. 52 EPÜ: Auslegung und Novellierung sut = Patentfähigkeit im Europäischen Patentübereinkommen des = Die im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) 1973 festgelegten Grenzen des Patentwesens sind im Laufe der Jahre verwischt worden. Führende Patentgerichte haben Art. 52 in einer Weise ausgelegt, die ihn in der Praxis fast bedeutungslos macht. intro1a = Zahlreiche Rechtsgelehrte haben gezeigt, warum dies unzulässig ist. intro1b = Das Europäische Patentamt (EPA) hatte die Ungereimtheiten in Kauf genommen, weil es fest mit einer Änderung des Art. 52 rechnete. intro1c = Es hat selbst Änderungsvorschläge vorgelegt, die das Gesetz ganz an die EPA-Praxis der grenzenlosen Patentierbarkeit anpassen. intro1d = Man könnte jedoch auch den umgekehrten Weg gehen: die Patentierbarkeit erneut im Sinne des ursprünglichen Art. 52 regeln, und zwar in einer Weise, die weniger Möglichkeiten des Missbrauchs offen lässt. intro1e = Diese Dokumentation erkundet, was passiert ist und was für die Zukunft getan werden kann. kws = Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur, Logikpatente, Geistiges Eigentum, Gewerblicher Rechtschutz, GE, GE & GR, immaterielle Vermögensgegenstände, Immaterialgüterrecht, mathematische Methoden, Geschäftsverfahren, Organisations- und Rechenregeln, Erfindung, Nicht-Erfindungen, computer-implementierte Erfindungen, computer-implementierbare Erfindungen, software-bezogene Erfindungen, software-implementierte Erfindungen, Softwarepatent, Computer-Patente, Informationspatente, technische Erfindung, technischer Charakter, Technizität, Technik, Datentechnik, gewerbliche Anwendbarkeit, Patentierbarkeit, materielles Patentrecht, Nutzungsrecht, Patentinflation, OpenSource, Standardisierung, Innovation, Wettbewerb, Patentamt, Generaldirektion Binnenmarkt, Patentbewegung, Patentfamilie, Patentwesen, Patentrecht, Patentjuristen, Lobby #EOF