#title: Logikpatente: Fragen, Analysen, Vorschläge #descr:: Wie wirkt das Patentsystem auf die Wirtschaft im allgemeinen und wie auf die Informationsökonomie im besonderen? Warum sind Softwarepatente so trivial? Wo liegen die Grenzen des Patentsystems, wie wurden sie früher formuliert und wie haben sie sich verschoben? Unter welchen Einschränkungen bewegt sich das Patentsystem? Welche Handlungsoptionen haben wir? Mit den hier gesammelten Artikeln wollen Mitglieder und Freunde des FFII Antworten geben. #Dcn: Die Grundlegenden Fragen #WeF: Weitere ernsthafte Versuche, Fragestellungen zu erarbeiten #VKd: Verschiedene Regierungsorgane haben immer wieder Konsultationen über die Patentierbarkeit von Computerprogrammen durchgeführt, aber in vielen Fällen wurden von vorneherein falsche Fragen gestellt, die zu Scheindebatten und zweifelhaften Studien führten. Wir glauben, dass eine seriöse Diskussion die folgenden Fragen beantworten sollte. #Bia: Bei wieviel % der %(ep:bislang vom EPA gewährten ca 30000 Softwarepatente) ist die beanspruchte geistige Leistung so beeindruckend, dass es sich für uns als Gesetzgeber lohnen könnte, darüber zu diskutieren, ob wir für diese Leistung ein zeitbefristetes Monopolrecht gewähren möchten? #FKW: Bitte zitieren Sie die Hauptansprüche von ein paar EPA-Softwarepatenten, um Ihre Aussage zu erläutern? #Wei: Was für Ideen werden typischerweise in EPA-Softwarepatenten beansprucht, welcher Erfindungsaufwand steckt dahinter und wie viel später (früher?) würden diese Ideen bekannt und fruchtbar werden, wenn dafür keine Patente erhältlich wären? #Llu: Inwieweit leidet die Innovationsfreude der Softwarebranche an zu schneller Nachahmung? #BtW: Bedarf das Software-Urheberrecht einer Verbesserung oder einer Ergänzung durch das Patentrecht o.ä.? #Wge: Wie müsste ein optimales %(sg:maßgeschneidertes Software-Vergütungsrecht) aussehen? #WSc: Warum gibt es Freie Software aber nicht freie Hardware? #Wnv: Wie unterscheidet sich die Ökonomie der immateriellen Güter von der der materiellen Güter? #dea: Welche Rolle kann/soll freie Software für die Informationsgesellschaft spielen? #Upr: Unter welchen Regeln können proprietäre und freie Software produktiv zusammenwirken? #NWP: Nach welchen Regeln beurteilen EPA, BGH und BPatG heute die Patentierbarkeit von Software? #See: Sind diese Regeln klar? #Wen: Wo wurden sie am klarsten formuliert? #NWW: Nach welchen Regeln beurteilten EPA, BGH und BPatG um 1985 die Patentierbarkeit von Software? #Wel: Waren diese Regeln klar? #Ggi: Gibt es internationale Verträge oder andere rechtliche Beschränkungen, welche unseren gesetzgeberischen Handlungsspielraum bezüglich Softwarepatenten einengen, etwa indem sie eine Patentierbarkeit von Software erfordern, verbieten oder an Bedingungen knüpfen? #Wet: Welche klaren Abgrenzungsregeln zur Patentierbarkeit oder Patentdurchsetzbarkeit stehen derzeit zur Debatte? #WaA: Wie viel % der bisher erteilten EPA-Patente (Hard- und Software) würden durch die jeweilige Abgrenzungsregel als rechtsbeständig und durchsetzbar bestätigt? #Wee: Was halten Sie von den folgenden möglichen Optionen? #Brr: Bereich der patentierbaren Ideen #PWW: Praktische und wiederholbare Problemlösungen #aun: Handlungsanweisungen aller Art können patentiert werden, sofern sie objektivierbar (subjektunabhängig wiederholbar) sind und sich in der materiellen Welt (außerhalb des menschlichen Geistes) ereignen. Reine Organisations- und Rechenregeln sind patentierbar, müssen aber auf bestimmte praktische Anwendungen festgelegt werden. Dies kann z.B. durch eine lange Liste von Patentansprüchen geschehen. Diese Doktrin wird sowohl vom US-Patentamt als auch von führenden Rechtsdogmatikern des EPA bevorzugt. #Tne: Technik = angewandte Naturwissenschaft #LtE: Die Erfindung muss neue Wirkungszusammenhänge von Naturkräften lehren und darf sich nicht in %(q:Organisations- und Rechenregeln) erschöpfen. Wer nicht Probleme des unmittelbaren Naturkräfteeinsatzes sondern nur Probleme innerhalb einer abstrakten Maschine oder eines bekannten Modells löst, trägt nichts zum %(q:Stand der Technik) bei. Diese Doktrin gehörte bis vor kurzem in Europa, Japan, USA u.a. zum unumstrittenen Gewohnheitsrecht des Patentwesens. Sie wurde vom BGH bis in die 80er Jahre Stück für Stück begrifflich verfeinert. Sie findet sich in %(kr:Rechtslehrbüchern), %(bh:Gesetzeskommentaren), Prüfungsrichtlinien und %(pg:BPatG-Entscheidungen) bis zum Jahr 2000 wieder. Die Eurolinux-Allianz %(ek:fordert) für die Zukunft eine konsequente Anwendung und Weiterentwicklung dieser Doktrin. #Gan: Abstraktionen in Reinform #Dni: Diese gelegentlich von Freunden der äußersten Konsequenz ins Gespräch gebrachte Doktrin erlaubt die Patentierung rein abstrakt-mathematischer Methoden ohne Bindung an bestimmte praktische Anwendungen. Die Frage der Patentierbarkeit wird nicht mehr gestellt. Das lenkt den Blick auf die zu oft vernachlässigte Frage, gegen welche konkreten Realitäten die abstrakten Ansprüche denn durchsetzbar sein sollen. #Sir: Dynamischer Technikbegriff #Bar: Man rühre alle drei obigen Doktrinen durcheiander und treibe von Urteil zu Urteil in Zickzack-Bewegungen auf einen Zustand grenzenloser Patentierbarkeit zu. #Zfr: Um der %(q:Rechtssicherheit) (= Verhinderung des Widerstandes %(q:konservativer) Gerichte) willen lasse man sich diesen Kurs gelegentlich vom Gesetzgeber durch allerlei biegsame Gesetze und Richtlinien bestätigen. #BWg: Böse Zungen behaupten, diese Realität sei gemeint, wenn interessierte Patentjuristen die Vorzüge eines %(q:dynamischen Technikbegriffs) preisen. #BWs: Bereich der Verletzungshandlungen #Iee: Informationsgebilde und andere Immaterialgüter tendieren dazu, Gemeingut zu sein oder zu werden. Für sie gelten ähnliche ökonomische Regeln und Freiheitsbedürfnisse wie für menschliche Gedanken. Es wäre möglich, sie grundsätzlich nicht als Verletzungsgegenstände zu betrachten, egal was im Patentanspruch steht. Nicht nur wie bisher die %(q:Anwendung im privaten Bereich oder für Forschungszwecke) sondern auch die Informationsallmende würde zur patentbefreiten Zone erklärt. Patente könnten dann nicht genutzt werden, um die Verbreitung von Immaterialgütern zu unterbinden. %{LB} formulieren ähnliches als %(q:Quelltextprivileg), aber auch eine grundsätzliche %(q:Privilegierung) aller Informationsgebilde (z.B. Informationsstrukturen jedweder Art auf Datenträger, sowie das Auslesen solcher Informationsstrukturen auf Universalrechnern, Musikabspielgeräten u.dgl.) wäre denkbar. Der Raum der potentiellen Verletzungsgegenstände würde auf die Sphäre der (ihrem Wesen nach für den privaten Besitz bestimmten, industriell hergestellten) materiellen Güter eingegrenzt. Die Frage, ob Patente auf %(q:Organisations- und Rechenregeln) u.dgl. zulässig sein sollen oder nicht, rückt in den Hintergrund. Beliebige Kombinationen mit lascheren oder strengeren Patentierbarkeitsdoktrinen sind denkbar. #Eng: Erfindunghöhe #End: Einige Leute suchen nach wirksamen Kriterien und Spielregeln, die es erlauben, mit der Forderung nach Erfindungshöhe ernst zu machen und triviale Patente zu eliminieren. Das holländische Parlament hat etwa gefordert, dass dieses Problem gelöst werden müsse, bevor über die Patentierbarkeit von Software diskutiert werden könne. #Oia: Organisation des Patentwesens #SWe: Seit Jahrzehnten wird oft kritisiert, das Patentprüfungssystem sei seiner Aufgabe, ungerechtfertigte Patentansprüche schnell und zuverlässig auszusortieren, nicht gewachsen, und es habe sich eine Eigendynamik entwickelt, die zu immer mehr und immer fragwürdigeren Patenten führe. Der französische Abgeordnete Le Déaux fordert gar, eine Kommission einzurichten, die Fehlsteuerungen im europäischen Patentwesen untersuchen und Empfehlungen zu einer institutionellen Reform geben soll. Manche Leute meinen, der Schlüssel zur Verbesserung liege weniger in den Gesetzesregeln der Patentierung als in dem institutionellen Rahmen, in dem diese Regeln angewendet werden. #Wji: Was passiert mit den Patenten, die nach einer neuen Richtlinie keinen Bestand mehr haben? # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /usr/share/emacs/site-lisp/phm/sys/mlht.el ; # mailto: mlhtimport@ffii.org ; # login: phm ; # passwd: YYYYY ; # feature: swpatdir ; # dok: swpatstidi ; # txtlang: de ; # multlin: t ; # End: ;