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[Übersetzungsvorlage] [Hinweise] [Papierfassung]

 

Gesellschaft für Informatik e.V.

Die GI wird von Hochschulprofessoren geleitet und hat 21000 Mitglieder. Viele Informatikstudenten und auch Softwareunternehmen sehen eine Mitgliedschaft in der GI als obligatorisch an. Die GI steht weder unter direktem Einfluss der Patentbewegung noch sind ihre Mitglieder besonders an Softwarepatenten interessiert. Dennoch schaltete sich das Präsidium der GI im Herbst 2000 in die Debatte ein und plädierte -- unter heftigem Protest vieler Mitglieder -- für Softwarepatente. Dabei verwendete es die bekannte Ideologie der Patentbewegung mit einigen GI-spezifischen Zusätzen, nämlich dem Traum von perfekter generalstabsmäßiger Planung der Softwareentwicklung ("Software Engineering"). Diese Wunschvorstellung hängt mit dem Selbstwertgefühl einiger Universitätsinformatiker zusammen und ist in er GI als eine Art Berufsideologie seit Jahren weit verbreitet. Diese "ingenieurmäßige" Denken steht nach Sicht mancher älterer GI-Professoren (wie z.B. Endres) in unversöhnlichem Gegensatz zu einer anarchischen Vorgehensweise der "Opensource-Bewegung". Wer sich durch Arbeit in Gremien nach oben gearbeitet hat, sieht in rigiden Kontrollstrukturen ein Bollwerk gegen den Wandel. Der Angriff der Patentbewegung auf die Softwarebranche bietet den GI-Honoratioren auch deshalb eine unwiderstehliche Chance, weil patentierte Verfahren zu Zwecken der Forschung und Lehre frei verwendet werden dürfen. Während Hochschulprofessoren mit den Nachteilen der Softwarepatente nie direkt in Berührung kommen, eröffnen Patente ihnen die Hoffnung auf Prestige und Geld, um das sie ihre Ingenieurskollegen schon immer beneidet haben. Die Frage der Technizität von Computerprogrammen ist für das GI-Präsidium vor allem eine Prestigefrage.

 

Die GI gibt die Zeitschrift "Informatik-Spektrum" heraus und ist eng mit der Computer-Zeitung verbunden. Die Computer-Zeitung hat auf einigen Messen Podiumsdiskussionen organisiert, bei denen wir die Softwarepatentebefürworter aus dem GI-Präsidium und seinem Umkreis kennenlernen konnten.

-> Informatik-Honoratioren sorgen sich um Systematik des Patentrechts: Falsche Fragen, Konfuse Antworten:
Im Auftrag einiger Professoren im Vorstand der Gesellschaft für Informatik setzt sich Dipl.Inf. Patentanwalt Springorum in dieser Stellungnahme an die EU-Kommission für eine grenzenlose Patentierbarkeit von Computerprogrammen und Geschäftsmethoden ein. Selbst neuere Versuche des Europäischen Patentamtes, hier gewisse Grenzen zu setzen, werden kritisiert. Springorum behauptet, die grenzenlose Patentierbarkeit sei aus einer inneren Logik des Patentwesens heraus notwendig. Da heute immer mehr Probleme auf der Basis von Software gelöst werden, sei es notwendig, den technischen Charakter der Software und Geschäftsverfahren zu bejahen. Lediglich bereits bekannte Geschäftsverfahren dürften nicht patentierbar sein. Software müsse deshalb patentierbar sein, weil es unmöglich sei, sie von Hardware zu unterscheiden. Man könne nur entweder Softwarepatente einführen oder das Patentwesen als ganzes abschaffen. Daher (?) müsste auch die unmittelbare Patentierung von funktionalen Texten (Computerprogrammen) ermöglicht werden. Andererseits sollte die Laufzeit von Softwarepatenten auf 5 Jahre begrenzt werden. Wie dies angesichts der angeblichen Nicht-Unterscheidbarkeit von Software und der (ausdrücklich erwähnten) TRIPS-Forderung nach einer einheitlichen Laufzeit von 20 Jahren auf allen Gebieten der Technik möglich sein soll, erklärt Springorum nicht. Er zitiert auch keine Beispiel-Patente und macht sich demzufolge auch keine Gedanken über deren Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft. Als einziges wirtschaftspolitisches Argument verbleibt ein Verweis auf die Bedürfnisse von Risikokapitalgebern nach leichter Einschätzbarkeit der Ertragschancen eines Softwareunternehmens. Springorum wirft nicht näher bezeichneten Patentkritikern eine ideologische Argumentationsweise vor, erschöpft sich aber seinerseits in rechtsdogmatischen Überlegungen auf Grundlage eines nicht näher erläuterten Technikbegriffes, der im Gegensatz zum bekannten Technikbegriff des BGH keinerlei Abgrenzungsfunktion mehr aufweist. Es handelt sich hier offensichtlich um einen Versuch, den Namen der GI für den üblichen Etikettenschwindel in Anspruch zunehmen, wie wir ihn seit dem Grünbuch der EU-Kommission kennen. Dementsprechen häufig schreibt Springorum "Die GI meint" ... "die Gesellschaft empfiehlt" etc. Zwar dürfte selbst im Präsidium der GI niemand außer PA Springorum dieses Papier verstehen, aber den darin indirekt ausgedrückten Wunsch nach hierarchischer Kontrolle der Softwareentwicklung nach dem Vorbild der verarbeitenden Industrie teilen einige GI-Honoratioren aus dem Bauch heraus. Hinter esoterischen rechtsdogmatischen Fragen wird ein Generationenkonflikt ausgetragen.


http://swpat.ffii.de/stidi/lijda/giev/indexde.html
2000-12 SWPAT-AG des FFII