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Der derzeitige Präsident des Europäischen Patentamtes, Dr. Ingo Kober, war früher Staatssekretär im BMJ.
Der Vertreter Deutschlands, der im Juli 1999 zusammen mit anderen europäischen Fachkollegen dem Vorstand des Europäischen Patentamtes das Mandat zur Ausarbeitung eines Gesetzesänderungsvorschlags zur Legalisierung von Programmlogik-Patenten gab, Peter Mühlens, wechselte kurz darauf zum EPA über.
- Patentsenat (10. Senat) im Bundesgerichtshof:
- BGH/10 urteilt in Deutschland in letzter Instanz über Fragen der Patentierbarkeit und verwirft dabei oft "restriktive" Urteile des Bundespatentgerichtes. Es ist ein Vorreiter der Patentinflation in Deutschland, hinkt aber dem EPA noch immer ein wenig hinterher.
- Bundespatentgericht:
- Das Bundespatentgericht unterstand bis vor kurzem dem Deutschen Patentamt. Durch eine Verwaltungsklage wurde es eigenständig, unterliegt aber noch immer der gleichen Kostenstelle. Der 17. Senat des BPatG hat in Fragen der Patentierbarkeitsgrenzen eine beeindruckende Unabhängigkeit von der übrigen Patentbewegung bewiesen. Bei anderen Senaten wie dem 21ten ist dies nicht erkennbar.
- Deutsches Patent- und Markenamt:
- Anders als das EPA ist das DPMA liefert das DPMA seine Patenteinnahmen beim Staat ab. Es besteht also ein weniger direktes Interesse an der Patentinflation. Bezüglich der Patentierbarkeit von Software wurde der Standpunkt des DPMA in den 90er Jahren weitgehend von dem Leiter der für Datenverarbeitung zuständigen Abteilung, Wolfgang Tauchert, geprägt. Taucherts persönliches Interesse an einer Ausweitung der Patentierbarkeit und damit einem Bedeutungszuwachs seiner Abteilung ist schwer zu verneinen. Der derzeitige Präsident des Deutschen Patentamtes, Dr. Georg Landfermann, wechselte im Jahre 2000 vom BMJ auf diesen Posten herüber. Er hatte sich zuvor im Rahmen seiner Tätigkeit als Regierungsdelegierter auf diversen europäischen Konferenzen für die Ausweitung der Patentierbarkeit auf informatische Innovationen hin eingesetzt.
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