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Federal Ministery of Justice and Logic Patents

Für alle Gesetzgebung im Bereich des Patentwesens ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig. Das BMJ unterhält in seiner Abteilung für Industrie und Handel ein eigenes Patentreferat. Zum Geschäftsbereich des BMJ gehören ferner das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Bundespatentgericht (BPatG) und der Bundesgerichtshof (BGH). Zu all diesen Organisationen und auch zum Europäischen Patentamt (EPA) hin bestehen innige personelle Verflechtungen. Das BMJ-Patentreferat ist personell schwach ausgestattet und verlässt sich daher auf EPA, DPMA und andere Patentbewegungs-Institutionen. Die Karierre der BMJ-Beamten verläuft häufig innerhalb des Patentwesens. Sie folgen im allgemeinen (aus Gewohnheit) wortgetreu deren (von wenigen Instanzen beschlossener) herrschender Meinung und beschränken die argumentative Auseinandersetzung meist von vorneherein auf grammatische Fragen. Innerhalb der Bundesregierung und des Europäischen Rates vertreten sie de facto die Interessen der Patentinstitutionen, und sie tun dies unter Einsatz ihrer gesetzgeberischen Macht.

BMJ Brüssel 2002-06-13: Speerspitze der Grenzenlosen Patentierbarkeit

In der "Arbeitsgruppe Geistiges Eigentum und Patente" im Europäischen Rat sind vor allem Vertreter von nationalen Patentämtern und Patentverwaltungen versammelt. Auch die Europäische Kommission lässt sich dort ausschließlich von Patentjuristen, ja sogar von Beamten des Europäischen Patentamtes, vertreten. Es ist keineswegs eine Runde, die das Patentwesen mit besonderem Argwohn betrachtet. Dennoch ist es dem BMJ gelungen, auch in dieser Runde eine Position in der vordersten Front der Vorreiter der grenzenlosen Patentierbarkeit einzunehmen, und das obwohl führende Politiker innerhalb der Berliner Regierungskoalition sich kritisch bis ablehnend über die Politik des Patentämter und der Europäischen Kommission geäußert haben

Bei der ersten Lesung der Richtlinie am 13. Juni 2002 erklärte Anthony Howard (Eur. Kommission) auf bohrende Fragen der Delegationen von FR, BE, IT, ES, GR und NL hin nach und nach, was die vorgeschlagene Richtlinie bewirken soll: nämlich die Anerkennung von jeder auf einem Rechner umgesetzten Idee als patentierbare Erfindung und die internationale vertragliche Verpflichtung mittels TRIPs auf diese Doktrin. Insbesondere die Vertreter von Spanien, welches die Ratspräsidentschaft führte, zeigten sich demgegenüber unmissverständlich ablehnend.

Derweil applaudierten die BMJ-Beamten, welche Deutschland vertraten, durchweg dem Ansatz der Europäischen Kommission und schlugen einzelne Nachbesserungen vor, allerdings nur im Sinne einer noch großzügigeren Patentvergabepraxis. Die deutsche Delegation ergriff die Gelegenheit zu folgenden Wortmeldungen, die wir aus uns übermittelten Gesprächsprotokollen zurückübersetzt haben:

  1. Wir begrüßen generell diesen Richtlinienvorschlag. Drei Punkte sind in unseren Augen wesentlich: wir können das derzeitige Patentrecht unverändert weiterverwenden, ohne im Bereich der Software besondere Anpassungen (wie z.B. Zwangslizenzierung) vorzunehmen. Es kommt nur darauf an, das derzeitige Recht zu kodifizieren und zu präzisieren. Die rein geschäftlichen Verfahren sind nicht patentierbar. Es bestehen gewisse Zweifel daran, ob sich die positive Wirkung der Patente in den USA auf Europa übertragen lässt. Deshalb hat die Bundesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, die zeigt, dass der Markt für die KMU und die kleinen Entwickler im wesentlichen auf der Grundlage des Urheberrechts funktioniert, und dass letztere sich vor einer Monopolisierung durch die Großen fürchten. Die empirischen Daten deuten aber darauf hin, dass diese Befürchtung grundlos ist. Daher arbeiten wir an einer zweiten Studie, die untersucht, ob derzeit vor Gerichten anhängige Streitfälle weitere Hinweise in diesem Sinne liefern können. Wir haben Treffen mit alle interessierten Parteien durchgeführt. Hinsichtlich der Artikel 2a und 5 ist vielleicht noch manches nachzubessern. Wir zollen der Europäischen Kommission großen Respekt für ihre Bemühungen.
  2. Wenn wir harmonisieren, dann muss das resultierende Recht nicht nur von den nationalen Patentämtern sondern auch vom EPA übernommen werden.
  3. In Art 2a sollte jeder Bezug auf Neuheit gestrichen werden[1]
  4. Die deutsche Übersetzung des Richtlinienvorschlages ist teilweise missverständlich, die englische Fassung ist besser.
  5. Wir teilen die Auffassung von Englands und Österreichs, wonach Ansprüche auf Programmprodukte, Programme etc zulässig sein sollten. Darüber muss noch nachgedacht werden.[2]
  6. Wir halten ebenso wie IT und NL Art 3 für notwendig.[3]
  7. In Vorüberlegung 16 (der Präambel) ist nur von den Beziehungen zu "unseren wichtigsten Handelspartnern" die Rede. Darin kommt nicht klar genug zum Ausdruck, dass es im wesentlichen um die transatlantischen Beziehungen geht.

Diese Positionen stimmen auch mit den Positionen überein, die das BMJ in einigen Papieren formulierte, welche einem Kreis von Gesprächspartnern (dem der FFII nicht angehört) vorgelegt wurden. Auf einer weiteren Sitzung im Juli 2002 argumentierte das BMJ ähnlich. Bei alledem zeigen sich immerhin erste Spuren schlechten Gewissens. Man hat z.B. Kenntnis davon genommen, dass die Softwarebranche mit dem Urheberrecht gut zurecht kommt und sich nicht unbedingt Swpat wünscht, und gibt diese Kenntnis immerhin weiter, lässt sich aber in der generellen Linie der Folgsamkeit gegenüber Brüssel und München nicht beirren.

BMJ Brüssel 2002-09-13: Text-Patente durchgesetzt

Am Freitag, den 13. September tagte die Rats-Arbeitsgruppe erneut. Herr Welp vom BMJ trug erneut den Standpunkt der Bundesregierung (?) vor, wonach die Europäische Kommission bei der Ermöglichung von Softwarepatenten in einem wesentlichen Punkt nicht weit genug geht: es müsse möglich werden die Existenz eines Textes auf einem Datenträger oder im Internet als unmittelbare Patentverletzung anzusehen. Art 5 des EU/BSA-Vorschlages müsse dahingehend geändert werden, dass Computerprogramme nicht nur verschämt als "Sytem und Verfahren, dadurch gekennzeichnet dass ..." sondern auch direkt als "Information auf einem Datenträger, dadurch gekennzeichnet dass ..." beansprucht werden können.

Die Patentverletzung darf laut BMJ-Standpunkt nicht erst dann beginnen, wenn ein Programm auf einem Rechner ausgeführt wird, sondern wie beim Urheberrecht schon dann, wenn ein verletzendes Werk in Umlauf gebracht wird. Damit könnte die vom Patentamt geforderte Offenlegung einer Software-Innovation bereits den Tatbestand der Patentverletzung erfüllen. Das BMJ erfüllt mit dieser juristisch unlogischen Forderungen einen via Bitkom und BDI veröffentlichten Wunsch des IBM-Patentanwalts Teufel und des Münchener Patentpapstes Prof. Dr. Josef Straus. Beide sind Gewährsleute, an deren Meinung das BMJ regelmäßig seine Politik ausrichtet.

Das BMJ konnte am 13. September in der Rats-Arbeitsgruppe weitere nationale Delegationen für seinen Standpunkt gewinnen. Dank der Bemühungen der Bundesregierung soll nun das einzige Zugeständnis, welches die Europäische Kommission den Softwarepatentgegnern zu machen bereit war, auch noch beseitigt werden.

Das BMJ setzte sich zugleich im Vorfeld der Arbeitssitzung mit Kollegen in der franzöisischen Regierung ins Benehmen und trug dazu bei, dass deren patentkritische Position abgeschwächt wurde.

Proteste aus den Reihen der regierenden Koalitionsparteien wurden vom BMJ ignoriert.

In fast allen anwesenden Delegationen dominierten Funktionäre der nationalen Patentämter. Aufgrund der engen Verflechtung des BMJ-Patentreferates mit dem DPMA und den Patentgerichten lässt sich dies auch von der deutschen Delegation sagen. Die EUropäische Kommission wurde ebenfalls von 2 britischen Patentamtsfunktionären vertreten, darunter Dai Rees, der am Europäischen Patentamt seit Jahren als Wegbereiter und Propagandist der Softwarepatentierung fungiert.

Da unter den Patentamtskollegen weitgehende Einigkeit herrscht, wird erwartet, dass der Ministerrat unter der dänischen Präsidentschaft in ca 2 Wochen ein "Kompromisspapier" veröffentlicht, das uns hinsichtlich Logikpatente vom Regen in die Traufe bringt. Es wird den Politikern der Regierungskoalition schwer fallen, dann gegen eine Politik zu opponieren, die die von ihnen gestellte Regierung wesentlich mit initiiert hat.

->Appeal to the German Government
The Federal Government is pushing Brussels for legalisation of patents which it is at the same time infringing. It has so far not published a position concerning the software patentability directive proposal of the European Commission. While the parliament and the ministeries are on the whole rather critical, the lawyer-diplomats from the ministry of justice are pushing the European Council toward even more radically pro-software-patent counter-proposal. The signatories direct four demands to the German Government.
->2002-09-13 EU-Ministerrat: Bundesregierung setzt Textpatente durch

Beamtenkarrieren innerhalb der Patentfamilie

Der derzeitige Präsident des Europäischen Patentamtes, Dr. Ingo Kober, war früher Staatssekretär im BMJ.

The BMJ representative who in July 1999 together with European colleagues entrusted the European Patent Office to propose a law change so as to allow software patents, Peter Mühlens, soon thereafter changed over to a new post at the EPO.

Annotated Links

->Protokoll der Sitzung von 2002-06-05 im BMJ (PDF)
Am 5. Juni 2002 rief das Patentreferat des BMJ eine Reihe von Patentjuristen zu sich, die seit Jahren an vorderster Front für die Aufweichung des Technikbegriffes und die Patentierbarkeit von Software (computer-implementierten Organisations- und Rechenregeln) kämpfen. Als einziger patentkritischer Gesprächspartner wurde RA Siepmann vom Linux-Verband hinzugezogen, zu dem sich noch Daniel Riek gesellte. Die Moderatoren bemühten sich, keine Diskussion darüber aufkommen zu lassen, was durch die Regelung erreicht werden soll. Stattdessen sammelten sie unterstützende Stimmen für die eine oder andere Formulierung, offenbar mit dem Ziel, die Regierung von Verantwortung zu entlasten. Nach der Sitzung versandten sie ein Protokoll. Darin steht u.a. zu lesen:

Einhellig wurde gefordert, dass der Schutz nach Patenterteilung umfassend sein solle, dass also auch Computerprogrammprodukte eingeschlossen sein sollten. Der Ausschluss wurde als systemwidrig angesehen.

Eine solche Forderung wurde sicher nicht von allen Teilnehmern aufgestellt. Zumindest entspricht sie nicht der Position des Linux-Verbandes. In einer späteren Version des BMJ-Papiers wurde deshalb auch "einhellig" zu "fast einhellig" korrigiert. Wobei diese "Einhelligkeit" natürlich nur im Kreise der beim BMJ versammelten Patentjuristen gilt. Die Gegenposition kann sich hingegen auf eine ebenfalls "einhellige" oder "fast einhellige" Meinung aller Software-Entwickler und Wirtschaftswissenschaftler stützen. Das juristische Argument, der Ausschluss sei systemwidrig, ist auch sachlich nicht haltbar. Wenn ein Programmtext beansprucht werden kann, wird damit jede bessere Patentschrift (die eine Referenzimplementation in ihrer Beschreibung enthält) zu einem patentverletzenden Gegenstand. Die Monopolisierung von Informatio ist systemwidrig und verstößt gegen den Geist wenn nicht gegen den Buchstaben von Art 5 GG (Meinungs- und Informationsfreiheit) .

Eine Definition des Begriffs der Technik ... wurde nahezu einstimmig gefordert; eine geeignete Definition konnte aber noch nicht gefunden werden.

Der BMJ-Textschreiber versäumt es, die BGH-Definition "Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges ..." zu erwähnen. Herr Siepmann schlug dies in Berlin vor und führt näher aus, dass die Notwendigkeit experimenteller Überprüfung das entscheidende Kriterium sei, m.a.W. müssten die Naturkräfte Teil der Problemlösung und ihr Einsatz zum Auffinden der Lösung erforderlich sein, wie dies in der BGH-Rechtsprechung ab Dispositionsprogramm lange Zeit galt. Gegen Herrn Siepmanns Vorschlag wandte BGH-Richter Scharen ein, dadurch würden zu viele Patente wegfallen. Als Herr Siepmann fragte, was denn so schlimm daran sei, wenn ein paar Patente weniger erteilt werden, schwieg die Runde. Weitere Gegenargumente oder gar Gegenvorschläge gab es nicht.

Es wird andererseits immerhin von der Forderung eines Teiles der Anwesenden berichtet, den von EUK/BSA abgeschafften Erfindungsbegriff wieder einzuführen, nämlich derart dass Neuheit und erfinderische Tätigkeit sich auf den technischen Beitrag gründen sollen. Zwar war dies nicht konsensfähig, aber immerhin wird es erwähnt. Vielleicht auch deshalb, weil auch Herr Tauchert vom DPMA und manche Richter hier ein Problem sehen.

->ReferentenentwürfeAktuelle Gesetzgebungsvorhaben des BMJ
->Tauss 2002-03-12: Germany must say No to CEC/BSA Proposal and EPO Practise
Eines von zahlreichen Schreiben gewählter Volksvertreter an das BMJ, die dessen Patentpolitik kritisieren, nur um vom BMJ keines Blickes und keiner Antwort gewürdigt zu werden.
->Eur. Patentamt begehrt grenzenlose Patentierbarkeit
Auch dieser von zahlreichen namhaften Akteuren der Softwarebranche unterzeichnete Brief prallte unbeantwortet am BMJ ab.
->Herta Däubler-Gmelin und Logikpatente: vehement dagegen, beharrlich dafür
Allen öffentlichen Äußerungen von 1999 bis 2002 zufolge scheint die Bundesministerin der Justiz nicht nur fest an die "Belohnungstheorie" und die a priori segensreichen Wirkungen des Patentwesens zu glauben, sondern sich auch durch eine besonders patentfreundliche Politik profilieren zu wollen. Bei Gesprächen in kleinerem Kreise zeigte sich, dass die Ministerin Schwierigkeiten hat, sich eine Welt vorzustellen, in der nicht jede kreative Idee einzeln vom Staat mit einem Monopol belohnt wird. Auch in der Frage der Genpatente macht sich die Ministerin, trotz gelegentlicher Skrupel hinsichtlich der Fragen der ethischen Vertretbarkeit von Genmanipulationen, vehement für eine weitgehende Patentierbarkeit stark und scheut dabei auch nicht Dissonanzen innerhalb der Koalition. Sie scheint generell fast blind dem Rat des Münchener Patentpapstes Prof. Straus und der Führung des Deutschen Patentamtes zu vertrauen. Auch hinsichtlich der Organisations- und Rechenregeln (Software) verfolgte Däubler-Gmelin langezeit eine patentfreudige Linie, aber nach einigen harten Diskussionen konnte sie sich im November 2000 dazu durchringen, energisch für eine Vertagung der geplanten Änderung des EPÜ einzutreten. Im Frühjahr 2001 äußerte Däubler-Gmelin für die Presse "vehemente Kritik" daran, dass die EU-Kommission "Programme als solche" patentierbar machen wolle. Unter "Programm als solches" versteht D.G. jedoch nur den urheberrechtlich geschützten Ausdruck, dessen Patentierung ohnehin von niemandem angestrebt wird. Hinter den Kulissen arbeiteten Däubler-Gmelins Ministerialbeamte weiter auf eine grenzenlose Patentierbarkeit hin. In geheimen Stellungnahmen (z.B. der Antwort der Bundesregierung auf die Sondierung von 2000/10 sowie Redebeiträgen auf Sitzungen) ermutigten die BMJ-Patentreferenten alle Brüsseler Initiativen in diese Richtung. In internen Papieren der EU-Kommission wird die Bundesregierung zusammen mit der Britischen Regierung zu den Proponenten einer möglichst unbegrenzten Patentierbarkeit gezählt. Auf Sitzungen der Arbeitsgruppe für Geistiges Eigentum und Patente des Europäischen Rates setzten sie sich mehrfach dafür ein, über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus auch unmittelbare Patentansprüche auf "Computerprogrammprodukte" und andere Informationsgegenstände zuzulassen. Ein offener Brief von MdB Tauss an Frau Däubler-Gmelin, der hier Gegensteuerung verlangte, blieb unbeantwortet. Überredungsversuche des Virtuellen Ortsvereins der SPD prallten auch hart an Frau Däubler-Gmelin ab.
->FTD/Pilch 2001-03-25: BMJ will Erwerb von Softwarepatenten erleichtern
Eine Journalistin sprach mit BMJ-Vertretern über Softwarepatente und produzierte einen etwas wirren Artikel, weil sie ohne Mut zu kritischen Fragen wirre BMJ-Standpunkte wiedergab. Grundtenor des BMJ ist demnach "keine Verweigerungshaltung gegenüber den Brüsseler Plänen" und "der Diskussion nicht vorgreifen" sowie "den Erwerb von Softwarepatenten leichter machen".
->BMJ 2002-03-22: FTD und Pilch unglaubwürdig
Reaktion des BMJ auf den FTD-Pressebericht und Hartmut Pilchs Interpretation davon. BMJ-Pressesprecherin Marit Strasser erklärt, die FTD habe die Standpunkte des BMJ falsch wiedergegeben und Pilch habe sich durch Verbreiten von Verschwörungstheorien als Dialogpartner des BMJ disqualifiziert. Heiko Recktenwald und Bernhard Reiter bitten um Aufnahme von Dialog und um Klarstellung der Standpunkte des BMJ. Hierauf antwortet Strasser nicht. Dialog und Klarstellung sind des BMJ Sache nicht.
->Düsseldorfer Patentrechtstage 2002
Im trauten Kreise der Patentjuristen sind Raimund Lutz und Kollegen in ihrem Element. Normalerweise ist es nicht leicht, die Patentpolitiker des BMJ für eine Teilnahme an irgendwelchen Veranstaltungen zu gewinnen, auf denen das Patentwesen kritisiert wird. Die Rednerliste dieser Veranstaltung liest sich jedoch wie das Who-is-Who der Patentbewegung und speziell derjenigen Leute, die sich das BMJ in Swpat-Fragen zwecks Erzeugung einer "einhelligen Meinung" als Berater nach Berlin holt.

see also Wilfried Anders and Software Patents, Gert Kolle and Software Patents, Federal Ministery of Justice and Logic Patents and CEC & BSA 2002-02-20: proposal to make all useful ideas patentable

->Berlin 2001-06-21: Software Patents Hearing in the Federal Parliament
An dieser Anhörung nahm ein Vertreter des BMJ-Patentreferates teil, der den Patentprüfer Dr. Swen Kiesewetter-Köbinger vom DPMA mit hintergründig drohenden Mine musterte und von ihm in unfreundlichem Ton verlangte, klarzustellen, was er ohnehin schon klargestellt hatte, nämlich dass kleine widerspenstige Patentprüfer keineswegs im Namen des DPMA sprechen dürfen. Der Beitrag des BMJ zu diesem Bundestags-Expertengespräch erschöpfte sich unseres Wissens in disziplinierenden Blicken obiger Art.
->Gesetzeswidrige Wirtschaftspolitik des BGH-Patentsenates
Dieses Gericht liegt im Zuständigkeitsbereich des BMJ und zwischen seinem Patentsenat und dem BMJ-Patentreferat gibt es intensive Beziehungen. Zu Sitzungen über die Frage der Softwarepatente lädt man von seiten des BMJ vorzugsweise patentierfreudige Richter ein.
->German Federal Patent Court
Hier gilt ähnliches wie für den BGH
->Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Verlässliche Stütze der Patentbewegung in Deutschland
Eine regelmäßiges Karriereziel für BMJ-Patentreferenten. Der letzte DPMA-Präsident Landfermann kam vom BMJ und wechselte dann zum BPatG.
->BMJ: Dr. Hans-Georg Landfermann neuer Präsident des Bundespatentgerichts
Däubler-Gmelin preist Fähigkeiten von Landfermann, der 1972-2000 im BMJ diente und am Aufbau des Europäischen Patentwesens mitwirkte und nun mit Schwerpunkt auf die Europäisierung der noch verbleibenden an nationale Rechtstaatlichkeit gebundenen Patentrechtsprechung hinwirken soll. Dazu wurde eine Kommission gegründet, der Landfermann nun vorsteht.
->Ingo Kober and Software Patents
Ein FDP-Politiker, dessen Karriere über das BMJ an die Spitze des Europäischen Patentamtes führte.


Notes

[1] Dies geht offensichtlich auf eine Forderung in der BDI-Stellungnahme zurück, wobei allerdings die BDI/BMJ-Juristen offensichtlich nicht verstanden hatten, was Howard im folgenden erklärte: dass in Art 2a der Bezug auf Neuheit die Patentierbarkeit ausweitet und keineswegs einschränkt.
[2] Alle Delegationen außer UK, AT und DE zeigten sich mit Art 5 des Richtlinienvorschlages einverstanden. GR und BE hatten ihn sogar als zentrale Errungenschaft der Richtlinie hervorgehoben und gefordert, dass Programmansprüche noch unmissverständlicher ausgeschlossen werden müssten.
[3] Howard (Eur. Kommission) hatte erläutert, dass es bei Art 3 darum gehe, "computer-implementierte Erfindungen" generell für technisch zu erklären und ihre Patentierbarkeit als eine internationale Verpflichtung aus Art 27 TRIPs herzuleiten. GR hatte heftig protestiert, der Bezug auf TRIPs sei hier fehl am platze und bedeute eine zu starre Festlegung. NL und IT hatte den griechischen Bedenken entgegnet, die Auslegung von Art 27 TRIPs müsse unmissverständlich festgelegt werden, denn es gebe zu viele Leute, die meinten, Software sei untechnisch, und eine solche Streitfrage dürfe man nicht offen lassen.


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