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Aus den nun bekannt gewordenen Reden ergibt sich, dass es im ganzen Bundestag praktisch nirgends Befürworter der mit großer Mehrheit beschlossenen Umdefinition des Schlüsselbegriffs Offene Standards gibt. |
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InhaltsverzeichnisDer Bundestag hat wie erwartet den Entschließungs-Antrag “Den Wettbewerb stärken, den Einsatz offener Dokumentenstandards und offener Dokumentenaustauschformate fördern (TOP 24)” angenommen, BT-Drucksache 16/5927. Es wurden einige Reden zu Protokoll gegeben, die man im Plenarprotokoll nachlesen kann. Der Antrag führte zu heftigem Streit, weil die CDU/CSU auf seltsamen Umdefinitionen des Begriffs “offener Standard” beharrte. Aus den nun bekannt gewordenen Reden ergibt sich, dass es im ganzen Bundestag praktisch nirgends Befürworter der soeben beschlossenen Umdefinition gibt. MdB Uwe Küster von der SPD zitiert die CDU-Verhandlungsführerin MdB Martina Krogmann:
Ferner zitiert er die “Definition der Bundesregierung”
die man im Initiativpapier des BMI “Offene Dokumentaustauschformate für die Bundesverwaltung” vom Februar 2007 nachlesen kann, und an der auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seiner Rede Schäuble bei der Eröffnung der Konferenz Advancing eGovernment vom 1. März 2007 in Berlin keinen Zweifel aufkommen lässt:
Dennoch wollte sich “die CDU/CSU” laut Küster der Definition ihrer eigenen Leute (Schäuble und Krogmann) “leider nicht anschließen”. Und auch die SPD sah sich nicht in der Lage, ihre Position gegen unbekannte Kräfte aus der CDU/CSU durchzusetzen, und tröstete sich wie folgt:
Aus den Reden wird durchaus klar, dass die Befürworter der Umdefinition wohl aus der CDU/CSU kommen müssen. Frau Krogmann versucht als einzige, den Anschein einer Verteidigung der Umdefinition zu wecken: "Nur zur Klarstellung: Es geht bei diesem Antrag nicht um Open Source. Niemand soll gezwungen werden, den Quellcode seiner Software offenzulegen. Es geht einzig und allein um die offene Spezifikation und Dokumentation der Formate, in denen die Informationen abgespeichert werden --- dies weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Die Nutzungsbedingungen sollen dabei den Vorgaben der international anerkannten und dafür zuständigen Standardisierungsorganisationen genügen, damit eine faire und diskriminierungsfreie Verwendung ermöglicht wird. [...] Ebenso wenig wollen wir hier bestimmte Standards festschreiben oder gegenüber anderen bevorzugen --- diese Aufgabe kann nur im freien Wettbewerb der unterschiedlichen Standards am Markt gelöst werden." Eigentlich hat niemand je gefordert, dass die implementierende Software offen zu legen sei. Krogmann stellt die Fragen, um die es ging, falsch dar. Dies weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Die von Küster immer wieder zitierte hochgeschätzte Expertin Krogmann sowieso. Ihr und ihren Kollegen gegenüber haben wir die die angeblichen Missverständnisse auch immer wieder aufzuklären versucht. Gleiches haben auch die Wortführer der Opposition im direkten Zwiegespräch mit Frau Krogmann getan. Grietje Bettin von den Grünen antwortet direkt auf Krogmanns Argument, der “Markt” müsse entscheiden, was ein offener Standard sei: "Die Koalition möchte in das bestehende Marktmodell nicht eingreifen; das aber geschieht hiermit. Anbieter freier Software werden diskriminiert, da sie keine Mittel bereitstellen können, um Standards zu lizenzieren. Daher würden wir es vorziehen, die Koalition würde es sein lassen mit diesem Antrag, denn er gibt etwas vor, was er nicht halten kann. Wir haben unsere Verhandlungsbereitschaft mehrmals signalisiert und ihnen verschiedene andere Definitionen "offener Standards" vorgeschlagen. Alle wurden von Ihnen abgelehnt. Das zeigt, dass Ihnen der Mittelstand völlig egal ist. Sie wollen die großen Player im Markt stärken. Dann bitte seien sie so ehrlich und betiteln sie Ihren Antrag auch entsprechend. Wie wäre es mit "Microsoft im Softwaremarkt stärken"? Ulla Lötzer von den Linken meint: "Den Vorschlag der Linken, im Antragstext wenigstens explizit klarzustellen, dass die Anwendung der Standards unabhängig vom Geschäftsmodell möglich sein soll, haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Damit haben sie klargestellt, dass es ihnen um eine einseitige Bevorzugung von Microsoft gegenüber den Geschäftsmodellen von Anbietern freier Software geht. Eine Förderung von offenen Standards ist dringend geboten. Und gerade deshalb muss der vorliegende Antrag abgelehnt werden. Mit ihm werden keine offenen Standards gefördert, sondern gebührenpflichtige Bezahlstandards. Die Linke wird diesen Kniefall vor den Microsoft-Lobbyisten nicht mitmachen. So auch Bettin:
Wer die “Dienstleistung für die Lobbyisten” ggf erbracht hat, bleibt allerdings weiterhin im Dunkeln. In einer Geisterstunde wurden Reden von virtuellen Personen gehalten, die offensichtlich nicht die wirklichen Akteure dieser Entscheidung waren. Nebenbei könnte man in der FDP das Wirken der selben “allseits bekannten Lobby” verorten. Ihre Kritik an der Umdefinition von “offene Standards” hat an Schärfe verloren und die Hauptstoßrichtung hat gewechselt:
Mit ähnlichen Forderungen hat FDP-Fraktion unter Federführung von Hans-Joachim Otto schon einmal die Migration des Bundestages auf Linux torpediert. Bei Standards ist das Argument der Migrationskosten allerdings nochmals schwächer als bei Software: sie sind von vorneherein, schon fast per Definition, ein Instrument der Kostensenkung. In diesem Sinne antwortet auch Küster der FDP. 1 Kernausssagen1.1 KrogmannNur zur Klarstellung: Es geht bei diesem Antrag nicht um Open Source. Niemand soll gezwungen werden, den Quellcode seiner Software offenzulegen. Es geht einzig und allein um die offene Spezifikation und Dokumentation der Formate, in denen die Informationen abgespeichert werden –- dies weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Die Nutzungsbedingungen sollen dabei den Vorgaben der international anerkannten und dafür zuständigen Standardisierungsorganisationen genügen, damit eine faire und diskriminierungsfreie Verwendung ermöglicht wird. Wir wenden uns gegen künstlich geschaffene Inkompatibilitäten, denn sie hemmen Innovation und Fortschritt. Ebenso wenig wollen wir hier bestimmte Standards festschreiben oder gegenüber anderen bevorzugen –- diese Aufgabe kann nur im freien Wettbewerb der unterschiedlichen Standards am Markt gelöst werden. 1.2 KüsterAuch hier möchte ich meiner überaus weitsichtigen Kollegin Krogmann beipflichten, die sich in ihrer Pressemitteilung vom 1. Juni 2007 zu diesem Antrag so zutreffend äußerte:
[...]
Nach dem Antrag sollen Standards als offen
betrachtet werden, wenn sie
den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen
und Applikationen ermöglichen
und ausreichend dokumentiert sind. Die
Schnittstellen müssen offen gelegt,
ihre Nutzung muss frei von geistigem Eigentum sein
und die technischen
Spezifikationen auch umsetzbar sein.
__EOKROG__
Die CDU/CSU Fraktion wollte sich dieser Definition
in dem Antrag leider nicht
anschließen. Was nicht nur von mir bedauert wird.
Ich bedaure dies auch
deshalb, weil die Bundesregierung in ihrer
Definition über offene
Dokumentenformate im Kern exakt die gleiche
Position vertritt. Nach der
Definition der Bundesregierung besitzen offene
Dokumentenformate folgende
Eigenschaften:
#Quote <<__EOKROG__
Offene Dokumentenformate sind unabhängig. Ein
offenes Dokumentenformat ist
standardisiert und kann von jedermann in seine
Office-Software implementiert
und in beliebiger Weise unentgeltlich und ohne
Einschränkung durch
Schutzrechte genutzt werden. [...]
__EOKROG__
Auch die Opposition teilt diese Definition, wie
sie in ihren Änderungsanträgen
deutlich gemacht hat. In den vergangenen Tagen hat
es eine lebhafte Diskussion
und auch Irritationen um die Definition des
Begriffs "Offener Standard"
gegeben. Ich bin seitdem von mehreren
mittelständischen Softwareunternehmen
angerufen worden. Sie haben mich darauf
hingewiesen, wie wichtig für sie
offene Standards im Sinne der von mir gerade
zitierten Definition sind. Dies
gilt nicht nur im Bereich der Dokumentenstandards,
sondern generell für den
Bereich von Standards. Bei diesen Unternehmen
möchte ich mich ausdrücklich
bedanken und hinzufügen: Unser Antrag soll den
Interessen der
mittelständischen Softwareindustrie dienen und
nicht den Marktinteressen eines
Monopolisten. Mit unserem Antrag leisten wir einen
Beitrag zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen für mehr Chancengleichheit
und Wettbewerb. Ich möchte an
dieser Stelle nicht in den Glaubenskrieg der
Definition offener Standards
eintreten, weil ich überzeugt bin, dass wir alle
mit der von der Regierung
gewählten Definition ausgesprochen gut leben
können.
** Martin Zeil, FDP
Es ist sehr verwunderlich, dass sich die
Regierungskoalition trotz unseres Antrages bisher
nicht im Stande gesehen hat, zu den
Definitionsvorschlägen des European
Interoperability Framework for Pan-European
eGovernment Services der Europäischen Kommission
Stellung zu nehmen. Hier findet sich ein
detaillierter Ausgestaltungsvorschlag, der aber
anscheinend bei der Regierung nicht beachtet wird.
Der schwammige Verweis auf internationale
Standardisierungsorganisationen allein genügt
nicht, man drückt sich dabei nur vor einer
Definition dessen, was die Regierungskoalition
selbst einführen will. Wenn man eine
Systemänderung in einem solchen Umfang
durchführen möchte, dann sollte eine eindeutige
und klare Definition am Beginn der Bemühungen
stehen, damit jeder weiß, worüber geredet wird.
Wie eine solche Definition ausgestaltet sein kann,
können Sie dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion
entnehmen, der unter Bezug auf die EU-Kommission
eine klare Definition von offenen Standards
beinhaltet.
** Ulla Lötzer
Ulla Lötzer (DIE LINKE): Wir behandeln den Antrag
der Koalitionsfraktionen zu offenen
Dokumentenstandards mitten in der Nacht. Allein
dieser Fakt zeigt schon, welchen Stellenwert Union
und SPD ihrem eigenen Antrag beimessen. Und es
zeigt, wie ernst sie es mit der Förderung von
offenen Standards meinen!
Wahrscheinlich hoffen die Koalitionsfraktionen
darauf, dass um diese Uhrzeit niemand mehr so
genau nachschaut, was da eigentlich gefördert
werden soll. Schließlich hätten Sie ihren Antrag
genauso gut "Wettbewerb einschränken!
Microsoft-Standards fördern" betiteln können.
Sicherlich --- im Großen und Ganzen liest sich
der Antrag der Koalitionsfraktionen gut. Eine
Förderung von offenen Dokumentenstandards ist
schon lange überfällig. Solche Standards
schaffen Arbeitserleichterungen durch umfassende
Kompatibilität. Außerdem wird durch sie
grundsätzlich einer Monopolisierung vorgebeugt
und ein Wettbewerb bei IT-Anwendungen ermöglicht.
Ich kann der Koalition ausdrücklich recht geben,
wenn sie in ihrem Antrag die Vorteile offener
Dokumentenstandards beschreibt.
Aber der Teufel steckt wie immer im Detail; in
diesem Falle in Abs. 13 des Feststellungsteils.
Dort erläutern Union und SPD, was sie unter
offenen Standards verstehen. Im ursprünglichen
Entwurf hieß es unter anderem, die Nutzung
offener Standards müsse "zu fairen und
diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert
werden". "Fair und diskriminierungsfrei" spielte
auf den englischen Fachbegriff "Reasonable And
NonDiscriminatory" "RAND" an. RAND-Standards sind
Standards, für deren Nutzung in der Regel
Lizenzgebühren bezahlt oder sonstige hinderliche
Bedingungen erfüllt werden müssen. Solche
Standards sind mit den Geschäftsmodellen von
Anbietern "freier Software" unkompatibel. Und
RAND-Standards sind vor allem keine offenen
Standards --- auch wenn Softwaremonopolisten
versuchen, uns etwas anderes zu erzählen.
Obwohl dieses teuflische Detail im ursprünglichen
Antragsentwurf so gut versteckt war, haben es alle
Oppositionsfraktionen erkannt und
Änderungsanträge gestellt. Aktivisten aus der
Freie-Softwareszene und mittelständische
Softwareunternehmer haben Alarm geschlagen und auf
die möglichen Folgen aufmerksam gemacht. Und was
macht die große Koalition? Sie hat die kritische
Stelle durch eine genauso schlechte Formulierung
ersetzt.
Jetzt heißt es in Abs. 13: "Die Ausgestaltung der
Nutzungsbedingungen soll den Vorgaben der
internationalen Standardisierungsorganisationen
entsprechen." Mit diesem Satz soll das Gefühl
vermittelt werden, man orientiere sich an
unabhängigen, internationalen Gremien und werde
so allen verschiedenen Interessengruppen gerecht.
Das ist nicht der Fall! Es gibt keine
einheitliche, akzeptable Definition von offenen
Standards bei den drei führenden
Standardisierungsorganisationen IEC, ISO und ITU.
Allerdings haben sich diese Organisationen vor
kurzem auf eine gemeinsame Patentpolitik bei
internationalen (!) Standards geeinigt.
Die Einigung sieht ausdrücklich vor, dass bei
patentierten Bestandteilen von Standards
RAND-Lizenzen verwendet, also Nutzungsgebühren
verlangt werden können. Was hat die große
Koalition also gemacht? Sie hat einen
Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag
geschrieben, der eine Formulierung durch eine
gleichbedeutende ersetzt. Diese Arbeit hätten sie
sich eigentlich sparen können.
Die Koalition behauptet, sie würde mit ihrem
Antrag einen Ausgleich zwischen Anbietern freier
Software und Softwaremonopolisten schaffen. Das
stimmt nicht! Den Vorschlag der Linken, im
Antragstext wenigstens explizit klarzustellen,
dass die Anwendung der Standards unabhängig vom
Geschäftsmodell möglich sein soll, haben die
Koalitionsfraktionen abgelehnt. Damit haben sie
klargestellt, dass es ihnen um eine einseitige
Bevorzugung von Microsoft gegenüber den
Geschäftsmodellen von Anbietern freier Software
geht.
Eine Förderung von offenen Standards ist dringend
geboten. Und gerade deshalb muss der vorliegende
Antrag abgelehnt werden. Mit ihm werden keine
offenen Standards gefördert, sondern
gebührenpflichtige Bezahlstandards.
Die Linke wird diesen Kniefall vor den
Microsoft-Lobbyisten nicht mitmachen.
** Grietje Bettin, Die Grünen
Das Ärgerliche ist: die große Koalition gibt mit
ihrem Antrag lediglich vor, offene Standards zu
fördern. Tatsächlich aber verkauft sie eine
Hülle, hinter der sich eine mittelstands- und
wissenschaftsfeindliche Privilegierung der
Softwaregiganten verbirgt.
Der Teufel steckt hier im Detail --- ein einziger
Halbsatz des Antrags macht die vorgetäuschte
Intention des Antrags zunichte. Dort heißt es:
Die Schnittstellen müssen offen gelegt, die
technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein.
Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen soll
dabei den Vorgaben der internationalen
Standardisierungsorganisationen entsprechen.
Die internationalen Organisationen haben jedoch
unterschiedliche Vorgaben für die Nutzung von
Standards; einige akzeptieren lizenzpflichtige
Standards. Damit definieren sie einfach neu, welc
he Standards das Etikett "offen" erhalten. Das
diese tatsächlich gar nicht "offen" sind, wird
erst auf den zweiten Blick deutlich. Mit dieser
Definition sind offene Standards so weit gefasst,
dass damit gebührenpflichtige, patentierte
Standards nicht ausgeschlossen sind.
Offene Standards zeichnen sich aber gerade dadurch
aus, dass sie eben nicht als geistiges oder
geldwertes Eigentum eines einzelnen Unternehmens
gelten. Offene Standards sind von verschiedenen
Akteuren aus dem IT-Bereich entwickelt und sind
öffentlich zur Verfügung gestellt. Denn nur
diese Vorraussetzungen bringen den entscheidenden
Mehrwert für unsere Wirtschaft und Gesellschaft.
Nur dann weisen offene Standards eine höhere
Kompatibilität auf. Nur dann sind sie lizenzfrei,
nur dann sind sie gebührenfrei anwendbar und nur
dann ist die Fortentwicklung im offenen
Beratungsprozess durch alle interessierten
Parteien gewährleistet.
Das Europäische Interoperabilitätsrahmenwerk der
Europäischen Kommission hat eine Definition
offener Standards festgelegt, die all diese
Bedingungen erfüllt. Doch die Koalition geht
lieber einen deutschen Sonderweg. Sie definiert
einfach um, was als offener Standard gelten soll.
Die grundsätzliche Intention ihres Antrags ist
dadurch zunichte gemacht.
Das ist so, als würde man umweltfreundliche Autos
fördern wollen, indem man Benzinschluckern wie
die großen Sportgeländewagen --- Q7, X5, Touareg
und wie sie alle heißen --- das Label
"umweltfreundlich" gewährt. Auch wenn diese gerne
mal 12 Liter auf 100 km schlucken und eine
miserable CO2-Bilanz aufweisen. Ebenso verhält
sich das mit der Umdefinition offener Standards im
uns vorliegenden Antrag. Es handelt sich um eine
Irreführung sondergleichen.
Die große Koalition vergibt hier ohne Not die
gewaltige Chance, große Verbesserungen für die
kleinen und mittelständischen Unternehmen, für
Wissenschaft und Forschung, für Bibliotheken und
die Verwaltung durch die Förderung offener
Standards zu schaffen.
Nichts dergleichen aber tut sie mit diesem Antrag!
Stattdessen stärkt sie die Monopolisten und
schützt sie vor innovativen Konkurrenten. Dieser
Antrag ist eine unglaubliche Dienstleistung für
allseits bekannte Lobbyisten.
Die Koalition möchte in das bestehende
Marktmodell nicht eingreifen; das aber geschieht
hiermit. Anbieter freier Software werden
diskriminiert, da sie keine Mittel bereitstellen
können, um Standards zu lizenzieren. Daher
würden wir es vorziehen, die Koalition würde es
sein lassen mit diesem Antrag, denn er gibt etwas
vor, was er nicht halten kann.
Wir haben unsere Verhandlungsbereitschaft mehrmals
signalisiert und ihnen verschiedene andere
Definitionen "offener Standards" vorgeschlagen.
Alle wurden von Ihnen abgelehnt.
Das zeigt, dass Ihnen der Mittelstand völlig egal
ist. Sie wollen die großen Player im Markt
stärken. Dann bitte seien sie so ehrlich und
betiteln sie Ihren Antrag auch entsprechend. Wie
wäre es mit "Microsoft im Softwaremarkt
stärken"?
Aus den genannten Gründen haben wir dem Antrag
unsere Zustimmung verwehrt.
* Resourcen
- {ah
url="tra/bundestag070706-orig.de.pdf":Reden
zum Entschließungsantrag}
- {ah
url="http://www.ffii.de/wiki/offenestandards:FFII.de:
Offene Standards}
- {ah dok=bundestag070613:Bundestags-Antrag
für [pseudo-]offene Standards}
- {ah
url="http://www.eu2007.bmi.bund.de/nn_1035910/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Europa__Internationales/Veranstaltungen/Deutsches_20Initiativpapier__ODEF,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Deutsches%20Initiativpapier_ODEF.pdf":Deutsches
Initiativpapier "Offene
Dokumentaustauschformate für die
Bundesverwaltung" vom Februar 2007}
- {ah
url="http://www.eu2007.bmi.bund.de/nn_1035634/EU2007/DE/ServiceNavigation/Reden/content__Reden/BM__Schaeuble__Eroeffnung__Advanced__EGovernment.html":Rede
von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble bei
der Eröffnung der Konferenz Advancing
eGovernment am 1. März 2007 in Berlin
2007-03-02}: "Die deutsche
EU-Ratspräsidentschaft setzt sich für eine
Harmonisierung der Standards ein. Ein
besonders wichtiges Thema sind
standardisierte, offene
Dokumentenaustauschformate in Europa. Wenn wir
zwischen den Behörden oder zwischen
Unternehmen und Behörden elektronisch ohne
Medienbrüche zusammenarbeiten wollen, müssen
dafür Datenformate zur Verfügung stehen, die
für alle Beteiligten ohne besondere Kosten,
ohne Rechte Dritter und über Jahre bis
Jahrzehnte verwendbar sind."
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