Offene Standards 2007-07-06 03:00

Geisterdebatte im Bundestag

Aus den nun bekannt gewordenen Reden ergibt sich, dass es im ganzen Bundestag praktisch nirgends Befürworter der mit großer Mehrheit beschlossenen Umdefinition des Schlüsselbegriffs Offene Standards gibt.

Der Bundestag hat wie erwartet den Entschließungs-Antrag “Den Wettbewerb stärken, den Einsatz offener Dokumentenstandards und offener Dokumentenaustauschformate fördern (TOP 24)” angenommen, BT-Drucksache 16/5927.

Es wurden einige Reden zu Protokoll gegeben, die man im Plenarprotokoll nachlesen kann.

Der Antrag führte zu heftigem Streit, weil die CDU/CSU auf seltsamen Umdefinitionen des Begriffs “offener Standard” beharrte.

Aus den nun bekannt gewordenen Reden ergibt sich, dass es im ganzen Bundestag praktisch nirgends Befürworter der soeben beschlossenen Umdefinition gibt.

MdB Uwe Küster von der SPD zitiert die CDU-Verhandlungsführerin MdB Martina Krogmann:

“Nach dem Antrag sollen Standards als offen betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen und ausreichend dokumentiert sind. Die Schnittstellen müssen offen gelegt, ihre Nutzung muss frei von geistigem Eigentum sein und die technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein.”

Ferner zitiert er die “Definition der Bundesregierung”

“Offene Dokumentenformate sind unabhängig. Ein offenes Dokumentenformat ist standardisiert und kann von jedermann in seine Office-Software implementiert und in beliebiger Weise unentgeltlich und ohne Einschränkung durch Schutzrechte genutzt werden.”

die man im Initiativpapier des BMI “Offene Dokumentaustauschformate für die Bundesverwaltung” vom Februar 2007 nachlesen kann, und an der auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seiner Rede Schäuble bei der Eröffnung der Konferenz Advancing eGovernment vom 1. März 2007 in Berlin keinen Zweifel aufkommen lässt:

“Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft setzt sich für eine Harmonisierung der Standards ein. Ein besonders wichtiges Thema sind standardisierte, offene Dokumentenaustauschformate in Europa. Wenn wir zwischen den Behörden oder zwischen Unternehmen und Behörden elektronisch ohne Medienbrüche zusammenarbeiten wollen, müssen dafür Datenformate zur Verfügung stehen, die für alle Beteiligten ohne besondere Kosten, ohne Rechte Dritter und über Jahre bis Jahrzehnte verwendbar sind.”

Dennoch wollte sich “die CDU/CSU” laut Küster der Definition ihrer eigenen Leute (Schäuble und Krogmann) “leider nicht anschließen”. Und auch die SPD sah sich nicht in der Lage, ihre Position gegen unbekannte Kräfte aus der CDU/CSU durchzusetzen, und tröstete sich wie folgt:

“Ich möchte an dieser Stelle nicht in den Glaubenskrieg der Definition offener Standards eintreten, weil ich überzeugt bin, dass wir alle mit der von der Regierung gewählten Definition ausgesprochen gut leben können.”

Aus den Reden wird durchaus klar, dass die Befürworter der Umdefinition wohl aus der CDU/CSU kommen müssen. Frau Krogmann versucht als einzige, den Anschein einer Verteidigung der Umdefinition zu wecken:

"Nur zur Klarstellung: Es geht bei diesem Antrag 
nicht um Open Source. Niemand
soll gezwungen werden, den Quellcode seiner 
Software offenzulegen. Es geht
einzig und allein um die offene Spezifikation und 
Dokumentation der Formate,
in denen die Informationen abgespeichert werden 
--- dies weiß jeder, der sich
mit der Materie beschäftigt hat. Die 
Nutzungsbedingungen sollen dabei den
Vorgaben der international anerkannten und dafür 
zuständigen
Standardisierungsorganisationen genügen, damit 
eine faire und
diskriminierungsfreie Verwendung ermöglicht wird. 
[...]

Ebenso wenig wollen wir hier bestimmte Standards 
festschreiben oder gegenüber
anderen bevorzugen --- diese Aufgabe kann nur im 
freien Wettbewerb der
unterschiedlichen Standards am Markt gelöst 
werden."

Eigentlich hat niemand je gefordert, dass die implementierende Software offen zu legen sei. Krogmann stellt die Fragen, um die es ging, falsch dar. Dies weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Die von Küster immer wieder zitierte hochgeschätzte Expertin Krogmann sowieso. Ihr und ihren Kollegen gegenüber haben wir die die angeblichen Missverständnisse auch immer wieder aufzuklären versucht. Gleiches haben auch die Wortführer der Opposition im direkten Zwiegespräch mit Frau Krogmann getan.

Grietje Bettin von den Grünen antwortet direkt auf Krogmanns Argument, der “Markt” müsse entscheiden, was ein offener Standard sei:

"Die Koalition möchte in das bestehende 
Marktmodell nicht eingreifen; das
aber geschieht hiermit. Anbieter freier Software 
werden diskriminiert, da
sie keine Mittel bereitstellen können, um 
Standards zu lizenzieren. Daher
würden wir es vorziehen, die Koalition würde es 
sein lassen mit diesem
Antrag, denn er gibt etwas vor, was er nicht 
halten kann. 

Wir haben unsere Verhandlungsbereitschaft mehrmals 
signalisiert und ihnen
verschiedene andere Definitionen "offener 
Standards" vorgeschlagen. Alle
wurden von Ihnen abgelehnt. 

Das zeigt, dass Ihnen der Mittelstand völlig egal 
ist. Sie wollen die
großen Player im Markt stärken. Dann bitte seien 
sie so ehrlich und
betiteln sie Ihren Antrag auch entsprechend. Wie 
wäre es mit "Microsoft im
Softwaremarkt stärken"? 

Ulla Lötzer von den Linken meint:

"Den Vorschlag der Linken, im Antragstext 
wenigstens explizit
klarzustellen, dass die Anwendung der Standards 
unabhängig vom
Geschäftsmodell möglich sein soll, haben die 
Koalitionsfraktionen
abgelehnt. Damit haben sie klargestellt, dass es 
ihnen um eine einseitige
Bevorzugung von Microsoft gegenüber den 
Geschäftsmodellen von Anbietern
freier Software geht.

Eine Förderung von offenen Standards ist dringend 
geboten. Und gerade
deshalb muss der vorliegende Antrag abgelehnt 
werden. Mit ihm werden keine
offenen Standards gefördert, sondern 
gebührenpflichtige Bezahlstandards. 

Die Linke wird diesen Kniefall vor den 
Microsoft-Lobbyisten nicht
mitmachen.

So auch Bettin:

“Dieser Antrag ist eine unglaubliche Dienstleistung für allseits bekannte Lobbyisten.”

Wer die “Dienstleistung für die Lobbyisten” ggf erbracht hat, bleibt allerdings weiterhin im Dunkeln. In einer Geisterstunde wurden Reden von virtuellen Personen gehalten, die offensichtlich nicht die wirklichen Akteure dieser Entscheidung waren.

Nebenbei könnte man in der FDP das Wirken der selben “allseits bekannten Lobby” verorten. Ihre Kritik an der Umdefinition von “offene Standards” hat an Schärfe verloren und die Hauptstoßrichtung hat gewechselt:

“Sie verpflichten mit dem Antrag indirekt auch alle Unternehmen oder sonstigen Organisationen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, auf die neuen Standards umzusteigen. Die Belastungen für die einzelnen Unternehmen sind dabei noch in keinster Weise berücksichtigt worden. Auch darüber hätten Sie sich eigentlich Gedanken machen sollen! Ich kann hier nur eindringlich davor warnen, wieder ein Kosten-Fass ohne Boden aufzumachen, bevor man sich nicht intensiv mit dem Umfang und den Kosten befasst hat. Ein gutes Ziel wird wieder mal unausgereift in einen Antrag gegossen, ohne dass man sich über die Folgen im Klaren ist.”

Mit ähnlichen Forderungen hat FDP-Fraktion unter Federführung von Hans-Joachim Otto schon einmal die Migration des Bundestages auf Linux torpediert. Bei Standards ist das Argument der Migrationskosten allerdings nochmals schwächer als bei Software: sie sind von vorneherein, schon fast per Definition, ein Instrument der Kostensenkung. In diesem Sinne antwortet auch Küster der FDP.

1 Kernausssagen

1.1 Krogmann

Nur zur Klarstellung: Es geht bei diesem Antrag nicht um Open Source. Niemand soll gezwungen werden, den Quellcode seiner Software offenzulegen. Es geht einzig und allein um die offene Spezifikation und Dokumentation der Formate, in denen die Informationen abgespeichert werden –- dies weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Die Nutzungsbedingungen sollen dabei den Vorgaben der international anerkannten und dafür zuständigen Standardisierungsorganisationen genügen, damit eine faire und diskriminierungsfreie Verwendung ermöglicht wird. Wir wenden uns gegen künstlich geschaffene Inkompatibilitäten, denn sie hemmen Innovation und Fortschritt.

Ebenso wenig wollen wir hier bestimmte Standards festschreiben oder gegenüber anderen bevorzugen –- diese Aufgabe kann nur im freien Wettbewerb der unterschiedlichen Standards am Markt gelöst werden.

1.2 Küster

Auch hier möchte ich meiner überaus weitsichtigen Kollegin Krogmann beipflichten, die sich in ihrer Pressemitteilung vom 1. Juni 2007 zu diesem Antrag so zutreffend äußerte:

[...] 

Nach dem Antrag sollen Standards als offen 
betrachtet werden, wenn sie
den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen 
und Applikationen ermöglichen
und ausreichend dokumentiert sind. Die 
Schnittstellen müssen offen gelegt,
ihre Nutzung muss frei von geistigem Eigentum sein 
und die technischen
Spezifikationen auch umsetzbar sein.
__EOKROG__

Die CDU/CSU Fraktion wollte sich dieser Definition 
in dem Antrag leider nicht
anschließen. Was nicht nur von mir bedauert wird. 
Ich bedaure dies auch
deshalb, weil die Bundesregierung in ihrer 
Definition über offene
Dokumentenformate im Kern exakt die gleiche 
Position vertritt. Nach der
Definition der Bundesregierung besitzen offene 
Dokumentenformate folgende
Eigenschaften:

#Quote <<__EOKROG__
Offene Dokumentenformate sind unabhängig. Ein 
offenes Dokumentenformat ist
standardisiert und kann von jedermann in seine 
Office-Software implementiert
und in beliebiger Weise unentgeltlich und ohne 
Einschränkung durch
Schutzrechte genutzt werden.  [...]
__EOKROG__

Auch die Opposition teilt diese Definition, wie 
sie in ihren Änderungsanträgen
deutlich gemacht hat. In den vergangenen Tagen hat 
es eine lebhafte Diskussion
und auch Irritationen um die Definition des 
Begriffs "Offener Standard"
gegeben. Ich bin seitdem von mehreren 
mittelständischen Softwareunternehmen
angerufen worden. Sie haben mich darauf 
hingewiesen, wie wichtig für sie
offene Standards im Sinne der von mir gerade 
zitierten Definition sind. Dies
gilt nicht nur im Bereich der Dokumentenstandards, 
sondern generell für den
Bereich von Standards. Bei diesen Unternehmen 
möchte ich mich ausdrücklich
bedanken und hinzufügen: Unser Antrag soll den 
Interessen der
mittelständischen Softwareindustrie dienen und 
nicht den Marktinteressen eines
Monopolisten. Mit unserem Antrag leisten wir einen 
Beitrag zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen für mehr Chancengleichheit 
und Wettbewerb. Ich möchte an
dieser Stelle nicht in den Glaubenskrieg der 
Definition offener Standards
eintreten, weil ich überzeugt bin, dass wir alle 
mit der von der Regierung
gewählten Definition ausgesprochen gut leben 
können.

** Martin Zeil, FDP

Es ist sehr verwunderlich, dass sich die 
Regierungskoalition trotz unseres Antrages bisher 
nicht im Stande gesehen hat, zu den 
Definitionsvorschlägen des European 
Interoperability Framework for Pan-European 
eGovernment Services der Europäischen Kommission 
Stellung zu nehmen. Hier findet sich ein 
detaillierter Ausgestaltungsvorschlag, der aber 
anscheinend bei der Regierung nicht beachtet wird. 
Der schwammige Verweis auf internationale 
Standardisierungsorganisationen allein genügt 
nicht, man drückt sich dabei nur vor einer 
Definition dessen, was die Regierungskoalition 
selbst einführen will. Wenn man eine 
Systemänderung in einem solchen Umfang 
durchführen möchte, dann sollte eine eindeutige 
und klare Definition am Beginn der Bemühungen 
stehen, damit jeder weiß, worüber geredet wird. 
Wie eine solche Definition ausgestaltet sein kann, 
können Sie dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion 
entnehmen, der unter Bezug auf die EU-Kommission 
eine klare Definition von offenen Standards 
beinhaltet. 

** Ulla Lötzer

Ulla Lötzer (DIE LINKE): Wir behandeln den Antrag 
der Koalitionsfraktionen zu offenen 
Dokumentenstandards mitten in der Nacht. Allein 
dieser Fakt zeigt schon, welchen Stellenwert Union 
und SPD ihrem eigenen Antrag beimessen. Und es 
zeigt, wie ernst sie es mit der Förderung von 
offenen Standards meinen!

Wahrscheinlich hoffen die Koalitionsfraktionen 
darauf, dass um diese Uhrzeit niemand mehr so 
genau nachschaut, was da eigentlich gefördert 
werden soll. Schließlich hätten Sie ihren Antrag 
genauso gut "Wettbewerb einschränken! 
Microsoft-Standards fördern" betiteln können. 
Sicherlich --- im Großen und Ganzen liest sich 
der Antrag der Koalitionsfraktionen gut. Eine 
Förderung von offenen Dokumentenstandards ist 
schon lange überfällig. Solche Standards 
schaffen Arbeitserleichterungen durch umfassende 
Kompatibilität. Außerdem wird durch sie 
grundsätzlich einer Monopolisierung vorgebeugt 
und ein Wettbewerb bei IT-Anwendungen ermöglicht. 
Ich kann der Koalition ausdrücklich recht geben, 
wenn sie in ihrem Antrag die Vorteile offener 
Dokumentenstandards beschreibt. 

Aber der Teufel steckt wie immer im Detail; in 
diesem Falle in Abs. 13 des Feststellungsteils. 
Dort erläutern Union und SPD, was sie unter 
offenen Standards verstehen. Im ursprünglichen 
Entwurf hieß es unter anderem, die Nutzung 
offener Standards müsse "zu fairen und 
diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert 
werden". "Fair und diskriminierungsfrei" spielte 
auf den englischen Fachbegriff "Reasonable And 
NonDiscriminatory" "RAND" an. RAND-Standards sind 
Standards, für deren Nutzung in der Regel 
Lizenzgebühren bezahlt oder sonstige hinderliche 
Bedingungen erfüllt werden müssen. Solche 
Standards sind mit den Geschäftsmodellen von 
Anbietern "freier Software" unkompatibel. Und 
RAND-Standards sind vor allem keine offenen 
Standards --- auch wenn Softwaremonopolisten 
versuchen, uns etwas anderes zu erzählen. 

Obwohl dieses teuflische Detail im ursprünglichen 
Antragsentwurf so gut versteckt war, haben es alle 
Oppositionsfraktionen erkannt und 
Änderungsanträge gestellt. Aktivisten aus der 
Freie-Softwareszene und mittelständische 
Softwareunternehmer haben Alarm geschlagen und auf 
die möglichen Folgen aufmerksam gemacht. Und was 
macht die große Koalition? Sie hat die kritische 
Stelle durch eine genauso schlechte Formulierung 
ersetzt.

Jetzt heißt es in Abs. 13: "Die Ausgestaltung der 
Nutzungsbedingungen soll den Vorgaben der 
internationalen Standardisierungsorganisationen 
entsprechen." Mit diesem Satz soll das Gefühl 
vermittelt werden, man orientiere sich an 
unabhängigen, internationalen Gremien und werde 
so allen verschiedenen Interessengruppen gerecht. 
Das ist nicht der Fall! Es gibt keine 
einheitliche, akzeptable Definition von offenen 
Standards bei den drei führenden 
Standardisierungsorganisationen IEC, ISO und ITU. 
Allerdings haben sich diese Organisationen vor 
kurzem auf eine gemeinsame Patentpolitik bei 
internationalen (!) Standards geeinigt.

Die Einigung sieht ausdrücklich vor, dass bei 
patentierten Bestandteilen von Standards 
RAND-Lizenzen verwendet, also Nutzungsgebühren 
verlangt werden können. Was hat die große 
Koalition also gemacht? Sie hat einen 
Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag 
geschrieben, der eine Formulierung durch eine 
gleichbedeutende ersetzt. Diese Arbeit hätten sie 
sich eigentlich sparen können.

Die Koalition behauptet, sie würde mit ihrem 
Antrag einen Ausgleich zwischen Anbietern freier 
Software und Softwaremonopolisten schaffen. Das 
stimmt nicht! Den Vorschlag der Linken, im 
Antragstext wenigstens explizit klarzustellen, 
dass die Anwendung der Standards unabhängig vom 
Geschäftsmodell möglich sein soll, haben die 
Koalitionsfraktionen abgelehnt. Damit haben sie 
klargestellt, dass es ihnen um eine einseitige 
Bevorzugung von Microsoft gegenüber den 
Geschäftsmodellen von Anbietern freier Software 
geht.

Eine Förderung von offenen Standards ist dringend 
geboten. Und gerade deshalb muss der vorliegende 
Antrag abgelehnt werden. Mit ihm werden keine 
offenen Standards gefördert, sondern 
gebührenpflichtige Bezahlstandards. 

Die Linke wird diesen Kniefall vor den 
Microsoft-Lobbyisten nicht mitmachen.

** Grietje Bettin, Die Grünen

Das Ärgerliche ist: die große Koalition gibt mit 
ihrem Antrag lediglich vor, offene Standards zu 
fördern. Tatsächlich aber verkauft sie eine 
Hülle, hinter der sich eine mittelstands- und 
wissenschaftsfeindliche Privilegierung der 
Softwaregiganten verbirgt. 

Der Teufel steckt hier im Detail --- ein einziger 
Halbsatz des Antrags macht die vorgetäuschte 
Intention des Antrags zunichte. Dort heißt es: 

Die Schnittstellen müssen offen gelegt, die 
technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein. 
Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen soll 
dabei den Vorgaben der internationalen 
Standardisierungsorganisationen entsprechen. 

Die internationalen Organisationen haben jedoch 
unterschiedliche Vorgaben für die Nutzung von 
Standards; einige akzeptieren lizenzpflichtige 
Standards. Damit definieren sie einfach neu, welc 
he Standards das Etikett "offen" erhalten. Das 
diese tatsächlich gar nicht "offen" sind, wird 
erst auf den zweiten Blick deutlich. Mit dieser 
Definition sind offene Standards so weit gefasst, 
dass damit gebührenpflichtige, patentierte 
Standards nicht ausgeschlossen sind.

Offene Standards zeichnen sich aber gerade dadurch 
aus, dass sie eben nicht als geistiges oder 
geldwertes Eigentum eines einzelnen Unternehmens 
gelten. Offene Standards sind von verschiedenen 
Akteuren aus dem IT-Bereich entwickelt und sind 
öffentlich zur Verfügung gestellt. Denn nur 
diese Vorraussetzungen bringen den entscheidenden 
Mehrwert für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. 
Nur dann weisen offene Standards eine höhere 
Kompatibilität auf. Nur dann sind sie lizenzfrei, 
nur dann sind sie gebührenfrei anwendbar und nur 
dann ist die Fortentwicklung im offenen 
Beratungsprozess durch alle interessierten 
Parteien gewährleistet. 

Das Europäische Interoperabilitätsrahmenwerk der 
Europäischen Kommission hat eine Definition 
offener Standards festgelegt, die all diese 
Bedingungen erfüllt. Doch die Koalition geht 
lieber einen deutschen Sonderweg. Sie definiert 
einfach um, was als offener Standard gelten soll. 
Die grundsätzliche Intention ihres Antrags ist 
dadurch zunichte gemacht. 

Das ist so, als würde man umweltfreundliche Autos 
fördern wollen, indem man Benzinschluckern wie 
die großen Sportgeländewagen --- Q7, X5, Touareg 
und wie sie alle heißen --- das Label 
"umweltfreundlich" gewährt. Auch wenn diese gerne 
mal 12 Liter auf 100 km schlucken und eine 
miserable CO2-Bilanz aufweisen. Ebenso verhält 
sich das mit der Umdefinition offener Standards im 
uns vorliegenden Antrag. Es handelt sich um eine 
Irreführung sondergleichen. 

Die große Koalition vergibt hier ohne Not die 
gewaltige Chance, große Verbesserungen für die 
kleinen und mittelständischen Unternehmen, für 
Wissenschaft und Forschung, für Bibliotheken und 
die Verwaltung durch die Förderung offener 
Standards zu schaffen.

Nichts dergleichen aber tut sie mit diesem Antrag! 
Stattdessen stärkt sie die Monopolisten und 
schützt sie vor innovativen Konkurrenten. Dieser 
Antrag ist eine unglaubliche Dienstleistung für 
allseits bekannte Lobbyisten. 

Die Koalition möchte in das bestehende 
Marktmodell nicht eingreifen; das aber geschieht 
hiermit. Anbieter freier Software werden 
diskriminiert, da sie keine Mittel bereitstellen 
können, um Standards zu lizenzieren. Daher 
würden wir es vorziehen, die Koalition würde es 
sein lassen mit diesem Antrag, denn er gibt etwas 
vor, was er nicht halten kann. 

Wir haben unsere Verhandlungsbereitschaft mehrmals 
signalisiert und ihnen verschiedene andere 
Definitionen "offener Standards" vorgeschlagen. 
Alle wurden von Ihnen abgelehnt. 

Das zeigt, dass Ihnen der Mittelstand völlig egal 
ist. Sie wollen die großen Player im Markt 
stärken. Dann bitte seien sie so ehrlich und 
betiteln sie Ihren Antrag auch entsprechend. Wie 
wäre es mit "Microsoft im Softwaremarkt 
stärken"? 

Aus den genannten Gründen haben wir dem Antrag 
unsere Zustimmung verwehrt.

* Resourcen

    - {ah 
    url="tra/bundestag070706-orig.de.pdf":Reden 
    zum Entschließungsantrag}
    - {ah 
    url="http://www.ffii.de/wiki/offenestandards:FFII.de: 
    Offene Standards}
    - {ah dok=bundestag070613:Bundestags-Antrag 
    für [pseudo-]offene Standards}
    - {ah 
    url="http://www.eu2007.bmi.bund.de/nn_1035910/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Europa__Internationales/Veranstaltungen/Deutsches_20Initiativpapier__ODEF,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Deutsches%20Initiativpapier_ODEF.pdf":Deutsches 
    Initiativpapier "Offene 
    Dokumentaustauschformate für die 
    Bundesverwaltung" vom Februar 2007}
    - {ah 
    url="http://www.eu2007.bmi.bund.de/nn_1035634/EU2007/DE/ServiceNavigation/Reden/content__Reden/BM__Schaeuble__Eroeffnung__Advanced__EGovernment.html":Rede 
    von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble bei 
    der Eröffnung der Konferenz Advancing 
    eGovernment am 1. März 2007 in Berlin 
    2007-03-02}: "Die deutsche 
    EU-Ratspräsidentschaft setzt sich für eine 
    Harmonisierung der Standards ein. Ein 
    besonders wichtiges Thema sind 
    standardisierte, offene 
    Dokumentenaustauschformate in Europa. Wenn wir 
    zwischen den Behörden oder zwischen 
    Unternehmen und Behörden elektronisch ohne 
    Medienbrüche zusammenarbeiten wollen, müssen 
    dafür Datenformate zur Verfügung stehen, die 
    für alle Beteiligten ohne besondere Kosten, 
    ohne Rechte Dritter und über Jahre bis 
    Jahrzehnte verwendbar sind."
[ | | | ]
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http://eupat.ffii.org/07/07/bundestag06
© 2007-07-23