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Die Koalitionsfraktionen fordern die Regierungen auf, in der Verwaltung offene Standards für Dokumentformate einzusetzen. Leider verwenden sie dabei eine Microsoft-genehme Umdefinition des EU-weit definierten Begriffs “offene Standards”. |
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Inhaltsverzeichnis
1 Chronik
2 2007-07-06 03:00 Reden vor nächtlichem Bundestag2.1 KrogmannNur zur Klarstellung: Es geht bei diesem Antrag nicht um Open Source. Niemand soll gezwungen werden, den Quellcode seiner Software offenzulegen. Es geht einzig und allein um die offene Spezifikation und Dokumentation der Formate, in denen die Informationen abgespeichert werden –- dies weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Die Nutzungsbedingungen sollen dabei den Vorgaben der international anerkannten und dafür zuständigen Standardisierungsorganisationen genügen, damit eine faire und diskriminierungsfreie Verwendung ermöglicht wird. Wir wenden uns gegen künstlich geschaffene Inkompatibilitäten, denn sie hemmen Innovation und Fortschritt. Ebenso wenig wollen wir hier bestimmte Standards festschreiben oder gegenüber anderen bevorzugen –- diese Aufgabe kann nur im freien Wettbewerb der unterschiedlichen Standards am Markt gelöst werden. 2.2 KüsterAuch hier möchte ich meiner überaus weitsichtigen Kollegin Krogmann beipflichten, die sich in ihrer Pressemitteilung vom 1. Juni 2007 zu diesem Antrag so zutreffend äußerte:
Die CDU/CSU Fraktion wollte sich dieser Definition in dem Antrag leider nicht anschließen. Was nicht nur von mir bedauert wird. Ich bedaure dies auch deshalb, weil die Bundesregierung in ihrer Definition über offene Dokumentenformate im Kern exakt die gleiche Position vertritt. Nach der Definition der Bundesregierung besitzen offene Dokumentenformate folgende Eigenschaften:
Auch die Opposition teilt diese Definition, wie sie in ihren Änderungsanträgen deutlich gemacht hat. In den vergangenen Tagen hat es eine lebhafte Diskussion und auch Irritationen um die Definition des Begriffs “Offener Standard” gegeben. Ich bin seitdem von mehreren mittelständischen Softwareunternehmen angerufen worden. Sie haben mich darauf hingewiesen, wie wichtig für sie offene Standards im Sinne der von mir gerade zitierten Definition sind. Dies gilt nicht nur im Bereich der Dokumentenstandards, sondern generell für den Bereich von Standards. Bei diesen Unternehmen möchte ich mich ausdrücklich bedanken und hinzufügen: Unser Antrag soll den Interessen der mittelständischen Softwareindustrie dienen und nicht den Marktinteressen eines Monopolisten. Mit unserem Antrag leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Chancengleichheit und Wettbewerb. Ich möchte an dieser Stelle nicht in den Glaubenskrieg der Definition offener Standards eintreten, weil ich überzeugt bin, dass wir alle mit der von der Regierung gewählten Definition ausgesprochen gut leben können. 2.3 Martin Zeil, FDPEs ist sehr verwunderlich, dass sich die Regierungskoalition trotz unseres Antrages bisher nicht im Stande gesehen hat, zu den Definitionsvorschlägen des European Interoperability Framework for Pan-European eGovernment Services der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen. Hier findet sich ein detaillierter Ausgestaltungsvorschlag, der aber anscheinend bei der Regierung nicht beachtet wird. Der schwammige Verweis auf internationale Standardisierungsorganisationen allein genügt nicht, man drückt sich dabei nur vor einer Definition dessen, was die Regierungskoalition selbst einführen will. Wenn man eine Systemänderung in einem solchen Umfang durchführen möchte, dann sollte eine eindeutige und klare Definition am Beginn der Bemühungen stehen, damit jeder weiß, worüber geredet wird. Wie eine solche Definition ausgestaltet sein kann, können Sie dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion entnehmen, der unter Bezug auf die EU-Kommission eine klare Definition von offenen Standards beinhaltet. 2.4 Ulla LötzerUlla Lötzer (DIE LINKE): Wir behandeln den Antrag der Koalitionsfraktionen zu offenen Dokumentenstandards mitten in der Nacht. Allein dieser Fakt zeigt schon, welchen Stellenwert Union und SPD ihrem eigenen Antrag beimessen. Und es zeigt, wie ernst sie es mit der Förderung von offenen Standards meinen! Wahrscheinlich hoffen die Koalitionsfraktionen darauf, dass um diese Uhrzeit niemand mehr so genau nachschaut, was da eigentlich gefördert werden soll. Schließlich hätten Sie ihren Antrag genauso gut “Wettbewerb einschränken! Microsoft-Standards fördern” betiteln können. Sicherlich –- im Großen und Ganzen liest sich der Antrag der Koalitionsfraktionen gut. Eine Förderung von offenen Dokumentenstandards ist schon lange überfällig. Solche Standards schaffen Arbeitserleichterungen durch umfassende Kompatibilität. Außerdem wird durch sie grundsätzlich einer Monopolisierung vorgebeugt und ein Wettbewerb bei IT-Anwendungen ermöglicht. Ich kann der Koalition ausdrücklich recht geben, wenn sie in ihrem Antrag die Vorteile offener Dokumentenstandards beschreibt. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail; in diesem Falle in Abs. 13 des Feststellungsteils. Dort erläutern Union und SPD, was sie unter offenen Standards verstehen. Im ursprünglichen Entwurf hieß es unter anderem, die Nutzung offener Standards müsse “zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert werden”. “Fair und diskriminierungsfrei” spielte auf den englischen Fachbegriff “Reasonable And NonDiscriminatory” “RAND” an. RAND-Standards sind Standards, für deren Nutzung in der Regel Lizenzgebühren bezahlt oder sonstige hinderliche Bedingungen erfüllt werden müssen. Solche Standards sind mit den Geschäftsmodellen von Anbietern “freier Software” unkompatibel. Und RAND-Standards sind vor allem keine offenen Standards –- auch wenn Softwaremonopolisten versuchen, uns etwas anderes zu erzählen. Obwohl dieses teuflische Detail im ursprünglichen Antragsentwurf so gut versteckt war, haben es alle Oppositionsfraktionen erkannt und Änderungsanträge gestellt. Aktivisten aus der Freie-Softwareszene und mittelständische Softwareunternehmer haben Alarm geschlagen und auf die möglichen Folgen aufmerksam gemacht. Und was macht die große Koalition? Sie hat die kritische Stelle durch eine genauso schlechte Formulierung ersetzt. Jetzt heißt es in Abs. 13: “Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen soll den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen entsprechen.” Mit diesem Satz soll das Gefühl vermittelt werden, man orientiere sich an unabhängigen, internationalen Gremien und werde so allen verschiedenen Interessengruppen gerecht. Das ist nicht der Fall! Es gibt keine einheitliche, akzeptable Definition von offenen Standards bei den drei führenden Standardisierungsorganisationen IEC, ISO und ITU. Allerdings haben sich diese Organisationen vor kurzem auf eine gemeinsame Patentpolitik bei internationalen (!) Standards geeinigt. Die Einigung sieht ausdrücklich vor, dass bei patentierten Bestandteilen von Standards RAND-Lizenzen verwendet, also Nutzungsgebühren verlangt werden können. Was hat die große Koalition also gemacht? Sie hat einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag geschrieben, der eine Formulierung durch eine gleichbedeutende ersetzt. Diese Arbeit hätten sie sich eigentlich sparen können. Die Koalition behauptet, sie würde mit ihrem Antrag einen Ausgleich zwischen Anbietern freier Software und Softwaremonopolisten schaffen. Das stimmt nicht! Den Vorschlag der Linken, im Antragstext wenigstens explizit klarzustellen, dass die Anwendung der Standards unabhängig vom Geschäftsmodell möglich sein soll, haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Damit haben sie klargestellt, dass es ihnen um eine einseitige Bevorzugung von Microsoft gegenüber den Geschäftsmodellen von Anbietern freier Software geht. Eine Förderung von offenen Standards ist dringend geboten. Und gerade deshalb muss der vorliegende Antrag abgelehnt werden. Mit ihm werden keine offenen Standards gefördert, sondern gebührenpflichtige Bezahlstandards. Die Linke wird diesen Kniefall vor den Microsoft-Lobbyisten nicht mitmachen. 2.5 Grietje Bettin, Die GrünenDas Ärgerliche ist: die große Koalition gibt mit ihrem Antrag lediglich vor, offene Standards zu fördern. Tatsächlich aber verkauft sie eine Hülle, hinter der sich eine mittelstands- und wissenschaftsfeindliche Privilegierung der Softwaregiganten verbirgt. Der Teufel steckt hier im Detail –- ein einziger Halbsatz des Antrags macht die vorgetäuschte Intention des Antrags zunichte. Dort heißt es: Die Schnittstellen müssen offen gelegt, die technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein. Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen soll dabei den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen entsprechen. Die internationalen Organisationen haben jedoch unterschiedliche Vorgaben für die Nutzung von Standards; einige akzeptieren lizenzpflichtige Standards. Damit definieren sie einfach neu, welc he Standards das Etikett “offen” erhalten. Das diese tatsächlich gar nicht “offen” sind, wird erst auf den zweiten Blick deutlich. Mit dieser Definition sind offene Standards so weit gefasst, dass damit gebührenpflichtige, patentierte Standards nicht ausgeschlossen sind. Offene Standards zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass sie eben nicht als geistiges oder geldwertes Eigentum eines einzelnen Unternehmens gelten. Offene Standards sind von verschiedenen Akteuren aus dem IT-Bereich entwickelt und sind öffentlich zur Verfügung gestellt. Denn nur diese Vorraussetzungen bringen den entscheidenden Mehrwert für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Nur dann weisen offene Standards eine höhere Kompatibilität auf. Nur dann sind sie lizenzfrei, nur dann sind sie gebührenfrei anwendbar und nur dann ist die Fortentwicklung im offenen Beratungsprozess durch alle interessierten Parteien gewährleistet. Das Europäische Interoperabilitätsrahmenwerk der Europäischen Kommission hat eine Definition offener Standards festgelegt, die all diese Bedingungen erfüllt. Doch die Koalition geht lieber einen deutschen Sonderweg. Sie definiert einfach um, was als offener Standard gelten soll. Die grundsätzliche Intention ihres Antrags ist dadurch zunichte gemacht. Das ist so, als würde man umweltfreundliche Autos fördern wollen, indem man Benzinschluckern wie die großen Sportgeländewagen –- Q7, X5, Touareg und wie sie alle heißen –- das Label “umweltfreundlich” gewährt. Auch wenn diese gerne mal 12 Liter auf 100 km schlucken und eine miserable CO2-Bilanz aufweisen. Ebenso verhält sich das mit der Umdefinition offener Standards im uns vorliegenden Antrag. Es handelt sich um eine Irreführung sondergleichen. Die große Koalition vergibt hier ohne Not die gewaltige Chance, große Verbesserungen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, für Wissenschaft und Forschung, für Bibliotheken und die Verwaltung durch die Förderung offener Standards zu schaffen. Nichts dergleichen aber tut sie mit diesem Antrag! Stattdessen stärkt sie die Monopolisten und schützt sie vor innovativen Konkurrenten. Dieser Antrag ist eine unglaubliche Dienstleistung für allseits bekannte Lobbyisten. Die Koalition möchte in das bestehende Marktmodell nicht eingreifen; das aber geschieht hiermit. Anbieter freier Software werden diskriminiert, da sie keine Mittel bereitstellen können, um Standards zu lizenzieren. Daher würden wir es vorziehen, die Koalition würde es sein lassen mit diesem Antrag, denn er gibt etwas vor, was er nicht halten kann. Wir haben unsere Verhandlungsbereitschaft mehrmals signalisiert und ihnen verschiedene andere Definitionen “offener Standards” vorgeschlagen. Alle wurden von Ihnen abgelehnt. Das zeigt, dass Ihnen der Mittelstand völlig egal ist. Sie wollen die großen Player im Markt stärken. Dann bitte seien sie so ehrlich und betiteln sie Ihren Antrag auch entsprechend. Wie wäre es mit “Microsoft im Softwaremarkt stärken”? Aus den genannten Gründen haben wir dem Antrag unsere Zustimmung verwehrt. 3 2007-07-04 Brief aus einem Ministerium an Kurt BeckSehr geehrter Herr Beck, in der obigen Angelegenheit wende ich mich an Sie, da Sie aus meiner Sicht als SPD-Vorsitzender und Ministerpräsident sicher über den nötigen Weitblick verfügen. Ich bin sehr besorgt über die Entwicklung, die derzeitig die Diskussion um die offenen Dokumentenstandards erreicht hat. Wie Sie vielleicht wissen, hat die EU-Kommission (DG-Enterprise, IDABC) ja ein entsprechendes Strategiepapier mit Empfehlung erarbeitet. Siehe dazu http://ec.europa.eu/idabc/en/document/3439/5887 Es gibt ein Strategiepapier des Innenministeriums für die Bundesverwaltung. Dieses Papier hat im interministeriellen Koordinierungsausschuss (IMKA) Zustimmung gefunden. Der IMKA setzt z.B. IT-Standards für die Bundesverwaltung um, wie sie auf dem IT-Gipfel in Potsdam gefordert wurden. Letztendlich geht es um eine klare Empfehlung der offenen Standards. [...] Bitte denken Sie daran, dass das ODEF schon ein ISO-Standard ist. Wir täten als Deutsche also gut daran, endlich ein klares Bekenntnis zu den offenen Standards abzulegen, wie dies in anderen europäischen und nicht europäischen Ländern schon passiert ist. Diese Mail kann ich auch nur schreiben, weil sich einige an die Internet RFCs halten, die auch als offener Standard einzustufen sind. Bitte geben Sie die bedeckte Position auf und beziehen Sie klar Stellung. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland gelten andere Spielregeln als für die USA. Die Lobbisten der großen marktbeherrschenden Firmen wissen, warum sie so oft in Berlin sind und Abgeordnete massiv zu beiflussen versuchen. Am Paradebeispiel Extremdura (Spanien) kann man sehen, wie stark offene Standards auf den lokalen Markt wirken und eine wesentlichen Beitrag für die lokalen Arbeitsplätze leisten. In Extremadura wurde durch ein Projekt aus EU-Mitteln ein Netzwerk zwischen KMU, Schulen und Verwaltung aufgebaut und vorallem mit Systemen gearbeitet, die mit offenen Standards umgehen. Aus dem ehemaligen "Armenhaus" Spaniens, welches vorher hauptsächlich Agrarprodukte herstellte, ist eine Hochtechnologieregion geworden, die unabhängig von global operierenden Firmen eine starke Stellung im IT-Markt einnimmt. So etwas wünsche ich mir auch für den deutschen IT-Markt, aber dazu bedarf es entscheidungsfreudiger Politiker. Sie können mir natürlich vorwerfen, ich betrieb auch Lobbismus. Ok, aber ich schreibe Sie als Bürger an und ich werden nicht dafür bezahlt, ich stehe auf der Gehaltsliste der Bundesrepublik und nicht auf der amerikanische Firmen. In diesem Sinne bitte ich Sie zu beantragen, den Antrag auf Verschiebung der Entscheidung zu stellen oder eine Ablehnung durch das Plenum herbeizuführen. Beste Grüße 4 2007-07-04 MdB Lötzer: Die große Koalition stimmt für MicrosoftDie Koalition hat die Opposition im Ausschuss mal wieder niedergestimmt und ihren Antrag beschlossen. Im Morgengrauen des Freitag findet vor leerem Bundestag die “Plenardebatte” statt, nach der der Antrag vom virtuellen “Plenum” angenommen wird. Änderungsanträge können in das virtuelle Plenum nicht eingebracht werden. Im Ausschuss warf MdB Martina Krogmann der Opposition vor, auf einseitige Lobbyinteressen (nämlich des FFII) hereingefallen zu sein. Die SPD hielt sich in der Diskussion auffällig zurück, wohingegen die Aussagen der CDU-Vertreter für die Bejahung von patentierten gebührenpflichtigen Standards deutlich waren. Daraufhin gab die Fraktion die Linke folgende Pressemitteilung heraus: Die Koalitionsfraktionen haben ihren umstrittenen Antrag zu "offenen Dokumentenstandards" in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses gegen den Widerstand der Opposition beschlossen. In ihrem Antrag wollen Union und SPD die Definition offener Standards internationalen Standardisierungsorganisationen überlassen. Die gängige Definition der Europäischen Union, die die Nutzung offener Standards ohne Lizenzgebühren garantiert, lehnt die große Koalition ab. Sie folgt damit den Wünschen des Softwaremonopolisten Microsoft. Alle Oppositionsfraktionen hatten in Änderungsanträgen eine Orientierung an der EU-Definition gefordert. Ulla Lötzer, Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages erklärt: „Die zuständige Vertreterin der Unionsfraktion Martina Krogmann hat nahegelegt, die Oppositionsfraktionen seien mit ihren Änderungsanträgen einseitig den Lobbyinteressen von Anbietern Freier Software gefolgt. Tatsächlich ist es Krogmanns Fraktion, die zusammen mit der SPD einen Kniefall vor den Microsoft-Lobbyisten gemacht hat. Den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, im Antragstext zumindest explizit klarzustellen, dass die Anwendung der Standards unabhängig vom Geschäftsmodell möglich sein soll, haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Damit haben sie klargestellt, dass es ihnen um eine einseitige Bevorzugung von Microsoft gegenüber den Geschäftsmodellen von – oft mittelständisch geprägten – Anbietern Freier Software geht." 5 2007-07-03 Letzter Appell: Nein zur Mogelpackung “Offene Dokumentenstandards”Von: FFII Deutschland <de-help@ffii.org> Betreff: Nein zur Mogelpackung "Offene Dokumentenstandards"! Sehr geehrtes Mitglied des Bundestages, Morgen, Donnerstag abend soll in Ihrem Namen der Entschließungsantrag Nr. 16/5601 mit dem Titel "Wettbewerb stärken, den Einsatz Offener Dokumentenstandards und Dokumentaustauschformate fördern"[1] angenommen werden. Wir bitten Sie, mit Nein zu stimmen und auf eine erneute Aussprache hinzuwirken. Die allseits konsensfähige Zielrichtung des Antrags wird durch darin verborgene Begriffsdefinitionen in ihr Gegenteil verkehrt. Die Verhandlungsführer der CDU-Fraktion bestehen darauf, in Abweichung vom branchenüblichen Sprachgebrauch und von einschlägigen EU-Definitionen den Begriff "Offener Standard" so umzudefinieren, dass damit patentierte Standards gemeint sein können, die nur im Rahmen restriktiv lizenzierter Softwareprodukte umgesetzt werden dürfen. Das ist genau so als wollte der Bundestag eine neues Regelwerk der deutschen Rechtschreibung etablieren, welches man nur gegen Bezahlung von 5 EUR pro verteilter Dokumentkopie oder gegen einmalige Zahlung einer Ablösesumme von 50.000 EUR verwenden darf[3]. Besonders skandalös wird ein solches Vorgehen dadurch, dass hier der Gesetzgeber beliebig restriktiv lizenzierten Kommunikationskonventionen das politische Prädikat "Offener Standard" verleihen und ihren Einsatz im staatlichen Bereich vorantreiben möchte. Bei den Verhandlungen im Ausschuss haben die CDU-Vertreter dieses Ansinnen durch Verweise auf ein angebliches Interesse Microsofts an restriktiveren Dokumentenstandards gerechtfertigt. Dabei setzt in Wirklichkeit auch Microsoft im Bereich der Dokumentformate auf echte offene Standards[4], die unabhängig vom Lizenzierungsmodell der implementierenden Software in freier ebenso wie proprietärer Software eingesetzt werden können. Warum also bestehen die Wirtschaftsexperten der CDU auf einer kontroversen, widersprüchlichen und durch keine nachvollziehbaren Sachinteressen motivierten nationalen Umdefinition des Begriffs "Offene Standards"? Geht es vielleicht darum, Vorlagen für laufende EU-Lobbyarbeit bestimmter Monopolisten zu liefern? Welchen Sinn erfüllt eine Resolution des Bundestages zu einem Anliegen, mit desen Förderung bereits eine Bundesbehörde[5] beauftragt worden ist? Wussten Sie, dass gerade diese Behörde sich in Briefen an Abgeordnete in unserem Sinne gegen die vorgeschlagene Umdefinition gewandt hat? Könnten Sie den federführenden Abgeordneten diese Fragen stellen und darauf drängen, dass Änderungen der Art übernommen werden, wie sie etwa die drei Oppositionsfraktionen vorschlagen? Wir beantworten ebenfalls jederzeit gerne Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Pilch Tel 089-18979927 Vorsitzender FFII Deutschland http://www.ffii.de Anmerkungen
6 2007-07-03 FAQ für UnterstützerFolgende Fragen schlugen bei de-help at ffii org auf und wurden von Hartmut Pilch in etwa wie folgt beantwortet. 6.1 Um welche Abstimmung handelt es sich genau?Der Koalitionsantrag für Offene Standards steht in der Nachtsitzung von Donnerstag auf Freitag im Plenum zur Abstimmung: 25.) Beratung BeschlEmpf u Ber (9.A) zum Antrag CDU/CSU, SPD Den Wettbewerb stärken, den Einsatz offener Dokumentenstandards und offener Dokumentenaustauschformate fördern - Drs 16/5602, 16/.... - (TOP 24, 00:30 Stunden) 6.2 Wie schreibe ich an meinen Abgeordneten? Haben Sie einen Musterbrief?Unsere Forderung muss lauten, gegen diesen Antrag zu stimmen, solange dort der Begriff “offene Standards” so umdefiniert wird, dass patentierte Standards beinhaltet sind, die in freier Software nicht eingesetzt werden dürfen. Anstößig ist sowohl die Formulierung des Originalantrags
als auch die irreführende Kompromissformel der Koalitionsabgeordneten
da diese weiterhin indirekt den Begriff “Offene Standards” durch Bezug auf beliebige, also auch patentbeschränkte, internationale Standards definiert. Akzeptabel wäre etwa
oder
Im Zweifelsfall ist dem Antrag nur dann zuzustimmen, wenn die Oppositionsfraktionen an Bord sind. Förderung von Offenen Standards ist eine gute Sache, aber der wesentliche Punkt der ganzen Übung ist die Definition von “Offene Standards”. Genau deshalb beharren ja die Verhandlungsführer der CDU so drauf. Es lohnt sich nicht, hier nachzugeben. Der Einsatz offener Standards kommt auch ohne den Bundestag voran. Das sollte zur Formulierung eines Briefes schon fast reichen. Sie können sich bei der Formulierung auch gerne an inspirieren und bedienen. Ferner könnten Sie paar Fragen nach der Haltung des MdB und dem Stand der Diskussion in der Fraktion stellen und ein Telefonat ankündigen. In der Kürze liegt die Würze. Auf das Telefonat kommt es an, das Schreiben dient der Vorbereitung. An Gewicht gewinnen kann ihr Schreiben, wenn Sie kurz auf Ihre Interessenlage und Ihre Kompetenz (z.B. als EDV-Unternehmer oder Bürger des Wahlkreises) hinweisen. Weniger sinnvoll ist es, die Abgeordneten gleich an den FFII zu verweisen. Ihr Schreiben sollte nicht wie “Spam vom FFII-Fußvolk” daherkommen. Sie sollten auf eine persönliche Antwort Ihres Abgeordneten zielen. Ein Bericht auf Ihren persönlichen Webseiten (Blog) könnte Ihrem Anliegen auch Nachdruck verleihen. Weitere Hilfestellung gibt es (hoffentlich) bei de-help at ffii org. Ferner kann man sich auf einem Aktivisten-Diskussionsforum austauschen. 6.3 Wen soll ich ansprechen? Wie finde ich Adressen “meines” Abgeordneten?Eine Chance auf Bewegung ist im Moment besonders in der SPD-Fraktion zu erkennen. Den Abgeordneten Ihres Wahlkreise finden Sie am besten über die Bundestags-Webpräsenz. Es ist besser, wenn Sie sich dort ein wenig informieren. Wenn Sie intensiver einsteigen möchten und entsprechende Schreiben vorbereitet haben, können Sie von de-help at ffii org eventuell weitere Adressenlisten bekommen. 6.4 Wir sind doch für das Urheberrecht! Warum muss denn alles gebührenfrei sein?Offene Standards können in teurer Software implementiert werden. Die Lizenzbedingungen legt der Urheber der Software fest. Genau das ermöglichen Offene Standards. Offene (gebührenfreie) Standards sind der Freund des Urheberrechtsinhabers. Sie sind der Normalfall, der sich aus dem freien Spiel der Marktkräfte ergibt. Zu Bezahl-Standards kommt es nur dort, wo Patentdickichte den Markt blockieren. Und das wollen wir ja im Bereich der Software gerade nicht. Standards sind Kommunikationskonventionen, ähnlich wie die Grammatik der Sprache. Was wäre davon zu halten, wenn man die Neue Rechtschreibung nur im Rahmen von Romanen und Zeitungen, die einen hinreichenden Umsatz generieren, verwenden dürfte und dafür dann peinlich genaue Rechnungslegung über die verkauften Stückzahlen betreiben müsste? Wäre das eine solche Rechtschreibung ein offener, förderungswürdiger Standard? 7 2007-07-08 Aus einem FFII-Brief an führende KoalitionsabgeordnetePräzise sind zwei Punkte zu unterscheiden a) Definition eines Fachbegriffes b) Abgeleitete Politiken, z.B. Beschaffungspolitik Charakteristisch an Ihren Positionen ist, dass sie angebliche Diskriminierungen in b) durch Korrekturen in a) lösen wollen. Offene Standards zeichnet gerade positiv aus, dass sie herstellerneutral sind. Wie Herstellerneutralität einen Hersteller “diskriminieren” soll, ist mir schleierhaft. Der Offene Standard html ermöglichte es seinerzeit Microsoft erst dem Netscape Webbrowser mit dem Internet Explorer den Rang abzulaufen. Natürlich wünscht sich diese Firma grundsätzlich keine Herstellerneutralität[1]. Wenn der Bundestagsantrag nur den Status Quo bestätigen will und nicht freien und fairen Wettbewerb für den Mittelstand stimulieren möchte, ist er ganz überflüssig. Mir ist von europäischer Ebene bekannt, dass gegen die EIF-Definition damals von CompTIA und den anderen bestimmte Argumente mit Verweis auf internationale Abkommen vorgebracht wurden. So etwa Verweise auf das WTO Übereinkommen bzgl. Technischer Handelsschranken, Artikel 2. Das Abkommen allerdings greift für staatliche Beschaffung überhaupt nicht. Stattdessen gilt das wettbewerbsfreundliche WTO-Beschaffungübereinkommen. Und dann verfolgen wir natürlich die Versuche, Open Standards über RAND umzudefinieren schon eine Weile, die immer wieder neu verärgern. Meinetwegen soll der Bundestag Rand Standard-Resolutionen verabschieden, aber bitte nicht Offene Standards als Rand-kompatibel umdefinieren. Wir lassen uns ja auch nicht auf Definitionsdiskusssionen mit der “Demokratischen” Republik Nordkorea über “Demokratie” ein. Wettbewerbskommissarin Nelley Kroes kommentierte Anfang 2007 Microsofts Versuche, sich durch Informationsüberflutung EU-Wettbewerbsauflagen zu entziehen:
Auch in der Europäischen Wettbewerbspolitik werden ähnliche exaltierte Argumente diese Herstellers hervorgebracht, die zeigen, dass man die Grundlagen ordoliberaler Wirtschaftspolitik nicht verstehen möchte. Die Drohung von Kroes mit “structural remedies” verweist auf die Notwendigkeit von präventiven Mitteln der Wettbewerbspolitik zur Sicherung einer freien Wettbewerbsordnung. Mit Kartellpolitik, das hat Kroes gezeigt, läßt sich des wettbewerbsschädlichen Verhaltens dieses Softwareherstellers nicht mehr Herr werden. Dass er wettbewerbssichernde Eingriffe als “diskriminierend” empfindet und gegen die EU unglaublich arrogant öffentlich polemisiert, ist schon genug disqualifizierend. 8 2007-06-28 Koalition hält an Umdefinition festDie Koalitionsfraktionen halten weiterhin an Ihrer Umdefinition des Begriffs “Offene Standards” im Sinne von “Bezahl-Standards” fest. Ein Versuch der Oppositionsfraktionen, eine Einigung im Sinne der etablierten geschäftsmodellneutralen Definition der EU zu erzielen, ist heute gescheitert. Ob es weitere Verhandlungen geben wird, ist noch unbekannt. Verlässlichen Quellen aus dem Bundestag zufolge führen die Unterhändler der Koalition als Begründung an, dass eine Festlegung auf gebührenfreie Standards Microsofts Bemühungen um ISO-Standardisierung seines Office-Formates OOXML unterlaufen würde, was eine einseitige Parteinahme des Bundestages zugunsten eines Geschäftsmodells, nämlich Opensource, bedeuten würde. OOXML ist ein Problem für sich. Der FFII betreibt derzeit eine Kampagne Say No to Microsoft’s Broken Standard mit einer Petition, die man unterzeichnen kann. Ob OOXML, falls die ISO sich darauf einlässt, ein Bezahl-Standard wird, ist allerdings keineswegs sicher. Es könnte durchaus ein “offener Standard” im Sinne der EU-Definition werden. Das Argument der Koalitionsabgeordneten, die von der Opposition (und der Europäischen Kommission) vertretenen Definition des Begriffes “Offene Standards” benachteilige Microsoft, ist unzutreffend. Zutreffend ist hingegen, dass die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Umdefinition einseitig Microsofts Vertriebsmodell bevorzugt und allen anderen Vertriebsmodellen (z.B. Shareware, Individualsoftware, Opensource) mehr oder weniger den Garaus macht. 8.1 Offene Standards erzwingen gerade nicht Offene Software!Verwechseln die Verhandlungsführer etwa die Lizenzbedingungen des Standards mit den Lizenzbedingungen der implementierenden Software? Ein gebührenfreier Standard verlangt mitnichten, dass man ihn in gebührenfreier Software implementiert. Auch ein RAND-Standard verpflichtet niemanden, seine Software unter “fairen und diskriminierungsfreien” Bedingungen zu vertreiben. Jeder kann so viel Geld und Kopfstände verlangen, wie er der Markt hergibt, daran hindert ihn kein Standard. Standards, die bestimmte Software-Lizenzbedingungen, gleich welcher Art, vorschreiben, wären nicht “offen”. Kann es sein, dass hier das Missverständnis liegt? 9 2007-06-25 Änderungsvorschläge
BEGRÜNDUNG: Der bloße Verweis auf “internationale Standardisierungsorganisationen” ist ist zu unklar, zumal es von diesen keine Vorgaben bezüglich “offener Standards” gibt. Daher ist es nötig, Vorgaben hinzuzufügen, die eine Nutzungslizenz eines “offenen Standards” zu erfüllen hat. Wesentliche Anforderung ist, dass der Standard unter allen wichtigen Vertriebsmodellen, einschließlich Shareware, Opensource und Individualsoftware, einsetzbar ist. Diese Anforderung ergeben sich aus der Zielsetzung des Antrages und werden von den Nutzungslizenzen der hier einschlägigen Dokumentformate wie z.B. Open Document Format (ISO 26300), HTML, XML, SGML, SVG usw durchweg erfüllt. Sie stehen ebenfalls in Einklang mit dem Europäischen Interoperabilitäts-Rahmenwerk (IDABC/EIF), in dem der Begriff “offener Standard” definiert wird. Eine deutsche Sonderdefinition wird vermieden. ––––-
BEGRÜNDUNG Es gibt keine generellen Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen zur Frage, welche Nutzungsbedingungen einen “offenen Standard” charakterisieren. Hier hilft ein Verweis auf die mit bestimmten Standards verbundene Praxis.
BEGRÜNDUNG: Bitkom meint in www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_StN_SAGA_2007_fin.pdf: “eine deutsche Definition dient nicht den Interessen der Wirtschaft”.
BEGRÜNDUNG: Bei dieser Variante gibt der Bundestag seine Gesetzgebungskompetenz nicht ganz aus der Hand. Einerseits wird die Formulierung einer Definition der europäischen Ebene überlassen, andererseits formuliert der Bundestag wirtschaftspolitische Zielvorgaben, die von den einschlägigen offenen Standards, wie z.B. Open Document Format (ISO 26300) oder den Web-Dokumentformaten, erfüllt werden. 10 2007-06-20: Neue Koalitionsdefinition: Offene Standards sind … was auch immerDie Koalitionsfraktionen haben sich offenbar auf eine Änderung des kritischen Absatzes verständigt. Es soll jetzt heißen:
D.h. wenn irgend eine IntStdOrg einen proprietären Standard entwickelt, dann ist der einfach als “offen” im Sinne des Koalitionsantrags zu betrachten? Hier scheint der Bundestag die Gesetzgebungskompetenz an technische Organisationen abgeben zu wollen, die wiederum in solchen politischen Fragen auf den Bundestag verweisen würden. Von “Internationale Standardisierungsoranisationen” meint man häufig vor allem die Schwergewichte ISO, IEC und ITU, bei denen Entscheidungen von Regierungsdelegationen getroffen werden1 Laut einer Pressemitteilung der 19.03.2007 haben sich alle drei Organisationen auf einen gemeinsamen Modus für patentierte gebührenpflichtige Standards geeinigt:
Hier ist zwar nicht von “offenen Standards” die Rede, aber das Koalitionspapier verwendet den Begriff und impliziert damit, dass es sich hier um solche handele. Einen Gegensatz hierzu bilden neuere internet-nahe Organisationen wie W3C, IETF und OASIS, die sich um diejenigen Standards kümmern, um die es bei dem Koalitionspapier eher geht. W3C wird aber auch von der Bundesrepublik als Standardisierungsgremium unterstuetzt werden ueber die alte GMD jetzt FhG. Deren Patentleitfaden (patent policy) sagt, dass alle Ansprüche (gebührenfrei (royalty free) lizenziert sein müssen. 11 2007-06-19: Koalitionsfraktionen nehmen Umdefinition zurückErkenntnissen des FFII zufolge wird der Bundestag von einer Umdefinition des Begriffes “Offene Standards” absehen. Es gab gestern in etwa gleiche Änderungsanträge von allen 3 Oppositionsfraktionen, die alle in etwa unseren Vorschlägen entsprachen. Ferner äußerten sich zwei SPD-Abgeordneten gegenüber der Presse in diesem Sinne:
Allerdings haben auch die gebührenpflichtigen Standards im Bundestag Anhänger. Unpräzisen mündlichen Aussagen einiger Abgeordnetenbüros zufolge sitzen diese vor allem in der CDU/CSU-Frkation. Innerhalb der Koalition ist man sich schließlich einig geworden, die Definition von “Offene Standards” ganz zu streichen. Wenn der Schlüsselbegriff, um den es in diesem Antrag geht, überhaupt nicht erklärt wird, wird diese Lücke allerdings auffallen und Fragen aufwerfen. Zu erwarten wäre eine zumindest reduzierte Definition (z.B. “möglichst ungehindert zugänglich, nutzbar und weiterentwickelbar”) mit Verweis auf das Europäische Interoperabilitäts-Rahmenwerk, in dem sich die volle EU-Definition findet. Derzeit überarbeiten die Koalitionsfraktionen ihren Antrag. Anfang Juli wollen sie ihn dem Plenung zur möglichst einstimmigen Verabschiedung vorlegen. Mehrere Abgeordneten im Ausschuss erzählten, ihre Telefone seien heiß gelaufen. Unsere Position wurde allen Ausschussmitgliedern in Form eines formellen Schreibens mehrerer Verbände per E-Mail und Fax übermittelt. Es wird wohl weiterhin sinnvoll sein, unser Anliegen in den Bundestag und die Öffentlichkeit zu tragen, damit es zu einer runden Entscheidung kommt. Gebührenpflichtige Standards sind im Bereich materieller Waren nicht besonders schmerzhaft und angesichts von Patentdickichten oft die einzige pragmatische Lösung. Eine Ausdehnung dieser Praxis auf immaterielle Güter, bei denen nicht in Stückzahlen produziert und abgerechnet wird, ist jedoch verkehrsfremd und wirtschaftspolitisch unvernünftig. Hiervon sollten auch eigentumsverliebte Konservative ohne weiteres zu überzeugen sein. 12 2007-06-17 “Offene Standards” ab übermorgen mit Zollschranke?Am Mittwoch vormittag berät der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages einen Antrag der Koalitionsfraktionen für Offene IT-Standards im Bundestag über den die Presse letzte Woche berichtete, s. Koalition bringt Antrag für Offene IT-Standards in Bundestag ein. Leider hat die Sache einen Haken: der Antrag definiert “Offene Standards” derart weit, dass damit auch gebührenpflichtige patentierte Standards gemeint sein können, durch die etwa freie/quelloffene Software ausgeschlossen wird. Mit dieser Definition widerspricht der Koalitionsantrag der in der EU etablierten Definition. Gemäß Empfehlungen der Europäischen Kommission für den öffentlichen Behördenverkehr (European Interoperability Framework for panEuropean eGovernment Services) kann von einem “offenen Standard” nur gesprochen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet eine Umdefinition von “offener Standard”, die der EU-Definition widerspricht und genau das tut, wofür Microsoft-Lobbyisten (wie z.B. BSA und CompTIA) seit Jahren mit Schwerpunkt arbeiten: Standards sollen dann als “offen” betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen und ausreichend dokumentiert sind. Die Schnittstellen müssen offengelegt, die technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein, und ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert sein. Sinnvoll korrigieren könnte man den Abschnitt im Koalitionspapier etwa wie folgt:
Mit “fair und diskriminierungsfrei” (Reasonable And Non-Discriminatory, RAND) werden nämlich üblicherweise Bedingungen bezeichnet, bei denen Benutzer Geld bezahlen oder sonstige Leistungen erbringen müssen. Der Gegenbegriff hierzu ist “gebührenfrei” (“royalty-free”, RF). Beim W3C wurde kürzlich schon einmal ein Versuch abgewehrt, “zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenzierte Standards” im Web hoffähig zu machen “Zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenzierte Standards”, wie der Koalitionsantrag sie empfiehlt, sind mit freier Software, wie sie der Bundestag für seine Server einsetzt, nicht vereinbar. Letztlich sind sie also weder fair noch diskriminierungsfrei. Der Bundestagsantrag verpflichtet die Regierung nicht wirklich zu irgend etwas. Er wird wahrscheinlich schnell in den Akten verschwinden, und danach werden die Microsoft-treuen Lobby-Verbände die “Bundestags-Definition” von “Offene Standards” zitieren, um ihren Feldzug zur Aussperrung von freier Software aus dem öffentlichen Bereich besser führen zu können. Dabei erhalten sie jetzt bizarrerweise, in Umkehrung der üblichen Regeln des “Spiels mit Banden”, Schützenhilfe von nationalen Volksvertretern. Was ihnen bei der Europäischen Exekutive nicht gelang, wird nur über die deutsche Legislative versucht. Bisherigen Versuche von FFII-Seite, die Koalitionsabgeordneten zu warnen, waren nicht von erkennbaren Erfolgen gekrönt. Aber vielleicht ist es ja noch nicht zu spät, mit den Abgeordneten des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie in Kontakt zu treten. 13 2007-06-18 Kommentare aus SPD und Linksfraktion13.1 MdB Wend & Küster (SPD)In einer Presseerklärung vom 18. Juni schreiben die beiden Abgeordneten:
13.2 MdB Lötzer (Linke)Ulla Lötzer MdB, Obfrau der Links-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, abgegeben gegenüber dem FFII und anderen Interessenten am Dienstag, den 18. Juni:
14 Unterlagen
14.1 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 über “Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU” ([12]2006/2274(INI))
1s. auch Bitkom-Dokument |
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